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Tätigkeitsabzeichen Kraftfahrpersonal

Begonnen von A-M-F, 13. Oktober 2019, 22:25:05

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A-M-F

Guten Abend,

wir haben gerade mit ein paar Kameraden zusammen gesessen und uns gefragt was die Voraussetzungen für das Tätigkeitsabzeichen Kraftfahrpersonal sind? Könnte ein Kraftfahrfeldwebel dieses anfordern?

MkG,
A-M-F

Ralf

Bronze ist durch die Einheit zuzuerkennen, ab Silber bedarf es eines Antrages.
Man kann also sagen, wenn Bronze bereits durch die Einheit zuerkannt wurde, ist man nach 5 Jahren auch für Silber berechtigt.
Je nach UTB gibt es hier unterschiedliche Erlasse. Man muss also schauen, in welchem Werdegang, AVR etc. er geführt wird und ausgebildet ist. Beim Heer ist bespw. die AVR 28403.
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LwPersFw

Zum Pers der Einheit gehen ... das ist u.a. "sein täglich Brot"... Ralf hat ja das Grundsätzliche genannt...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

tank1911

Gem. A1-2630/0-9804 Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr:

Das Tätigkeitsabzeichen Kraftfahrpersonal gehört zum Heer.

Voraussetzungen:

Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.

Die zusätzlichen, ausbildungsrelevanten Vorrausetzungen sind gem. der Vorschrift durch die TSK selbst zu regeln.

Das Heer regelt dies hier: C2-2630/0-0-2810 Tätigkeitsabzeichen im Uniformträgerbereich Heer

Daraus folgt: Tätigkeitsabzeichen Kraftfahrpersonal, zugeordnete AVR: 28403 Kraftfahrwesen

Alle Tätigkeitsabzeichen für das Heer sind grundsätzlich den Ausbildungs- und Verwendungsreihen (AVR) nach übergreifenden Kriterien zugeordnet. Zu den anrechenbaren Zeiten für die Zuerkennung von Tätigkeitsabzeichen zählt auch die Zeit der Ausbildung für die jeweilige Fachtätigkeit. Für Heeresuniformträger gelten als Voraussetzung eine nachgewiesene Ausbildung in der jeweiligen Fachtätigkeit und das Erlangen der jeweiligen Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN).

bayern bazi

soweit ich noch weiß ist dsa TA Kraftfahrwesen den MKFL vorbehalten

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

LwPersFw

Zitat von: bayern bazi am 15. Oktober 2019, 05:38:07
soweit ich noch weiß ist dsa TA Kraftfahrwesen den MKFL vorbehalten

Gemäß der von @tank1911 genannten Vorschrift können es diese LBGrp des Heeres, der AVR 28403, erwerben : Offz (MilFD), Uffz m.P./o.P., Mann
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

tank1911

Um das nochmal zu spezifizieren:

Das genannte Tätigkeitsabzeichen ist unter "Zuordnung von Tätigkeitsabzeichen zu den Ausbildungs- und Verwendungsreihen für Mannschaften" eingeordnet, per se würde ich damit einen Vorbehalt für MKL erstmal ausschließen. Daher ist allein die aufgeführte AVR entscheidend. Und da muss ich BayernBazi Recht dann aber doch Recht geben. Ein Blick in ISOrg führt bei den MKL Fw z.B. an einem KfAusbZ, den für das Tätigkeitsabzeichen richtigen Werdegang AVR 28403 Kraftfahrwesen auf. Bei den Msch/Uffz in der Truppe die z.B. als TrspSdt/Uffz eingesetzt sind, wird der Werdegang AVR 27612 Umschlag/Transport aufgeführt. Daraus leite ich ab, dass dem TrspSdt das Tätigkeitsabzeichen nicht zusteht. Diese Soldaten erhalten gem. der AVR das Tätigkeitsabzeichen "Logistischer Dienst – Versorgungs- und Nachschubpersonal" (Das mit dem "V").

Der Vollständigkeit halber: Der TE fragte, ob ein Kraftfahrfeldwebel dieses anfordern könnte?

Wenn es um die Anforderung an sich geht, ist er nicht zuständig, dies wurde bereits beantwortet. Wenn es darum geht, ob es ihm zusteht, lautet die Antwort m.E.n. nein, da dieses Abzeichen an eine AVR und nicht an eine ATN gekoppelt ist.

RefüPerser d.R.

Tätigkeitsabzeichen Stufe Bronze im Heer werden nicht mehr von Amts wegen ausgehändigt. Auch Bronze ist nur auf Antrag auszuhändigen.

Vergleiche C2-2630/0-0-2810  404.

Ralf

Du meinst Ziff 401.
Ich halte es für -zumindest äußert fragwürdig-, dass ein C2-Erlass einen A1-Erlass übersteuert und würde mich im Zweifel immer auf A-Erlasse beziehen, außer diese legen abweichende Möglichkeiten fest.
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