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Bundeswehr trotz BZR Eintrag?

Begonnen von Reger124, 17. Oktober 2019, 14:23:55

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Reger124

Hallo,

Mein Name ist Erik und bin 23 Jahre alt.

ich besuche momentan die Abendrealschule und beende sie im Februar 2020. Ich möchte danach zur Bundeswehr, aber mein Problem bzw. meine Probleme: Vor ca. 4 Jahren musste ich vor Gesicht wegen Schwarzfahren, also erschleichen von Leistungen! Das steht auch so im BZR. Ich war auch vor Gericht wegen eines Fahrrad Diebstahls was aber beides wie beschrieben ca. 4 Jahre her ist, dafür habe ich 19 Tagessätze bekommen und natürlich schon lange abbezahlt. Gestehe natürlich meine Fehler ein. Aber dieses Jahr bin ich 4 mal schwarzgefahren und muss jetzt im Februar 2020 wieder deswegen vor Gericht! Ist auch alles bezahlt aber meine Frage ist ob ich Überhaupt mit diesen Einträgen bei der Bundeswehr angenommen werde? Ich möchte im Dezember meinen Führerschein anfangen und wollte mich bewerben wenn ich fertig bin. Und eine Sache noch, ich habe vorne (Schneidezahn und der daneben) zwei abgebrochene Zähne! Machen mir selber keine Probleme und habe auch keine Einschränkung damit, aber muss ich sie mir dann auch vorher machen lassen? Danke

Mfg

Erik

F_K

Bewerbe Dich - dann wird man sehen - viel Erfolg.

BulleMölders

Habe das Thema mal in den richtigen Bereich geschoben.

Zumindest sollten Sie sich gute Argumente für das Gespräch bereit legen, warum Sie zwei mal wegen mehrfachen Schwarzfahrens vor Gericht mussten.

wolverine

Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, ist eine Einstellung nicht möglich.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

dunstig

Und bitte selber einmal die Frage stellen, ob man mit seinem Leben dafür einstehen möchte, Recht und Gesetz zu verteidigen, wenn man ebendieses immer wieder und auch in jüngster Vergangenheit gebrochen hat.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Reger124

Ich möchte mich auch erst nächstes Jahr bewerben wenn ich meinen Führerschein und meine Mittlere Reife habe.
Natürlich bereue ich das mittlerweile alles und mir einfach nicht klar war das dieser Blödsinn über meine Zukunft Entscheiden wird! Es hat aber auch natürlich seine Gründe gehabt warum es weit gekommen ist , leider! Ich will einfach die Sicht anderer wissen was sie über dieses Thema denken.

Dankeschön

tank1911

Sie sind 23 Jahre alt.

ZitatIch will einfach die Sicht anderer wissen was sie über dieses Thema denken.

Setzen Sie sich doch mal in Ruhe vor einen Spiegel und lassen Sie Ihre jüngste Vergangenheit Revue passieren. Zum Beispiel die mehrfache Beförderungserschleichung nach § 265a Strafgesetzbuch in diesem Jahr, wobei ich davon ausgehe, dass es sich bei den vier Malen nur um die Male handelt, bei denen sie erwischt worden sind. Fragen Sie sich doch selbst, ob Sie charakterlich so gefestigt sind, dass man Sie guten Gewissens mit "der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen" und "das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen" beauftragen kann. Ich wette Sie kommen auf eine Antwort, wenn Sie ehrlich zu sich selbst sind und wahrscheinlich entspricht diese Antwort auch der, die Sie beim Karrierecenter erhalten werden. Mein Rat: Beenden Sie die Schule erfolgreich, machen Sie eine anständige Lehre, bleiben Sie sauber und bewerben sich dann in 3 Jahren.

justice005

man müsste etwas mehr wissen, um zu prüfen, was wirklich im BZR steht.

Dazu bräuchte man JEWEILS:

1. Datum der Verurteilung
2. konkrete Tat
3. konkrete Strafhöhe (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Höhe der Tagessätze)

Vorläufige Bewertung:

Sie sind bereits 6 mal (!!) strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zwei Straftaten waren vor 4 Jahren, vier weitere Straftaten werden jetzt aktuell zusammen abgeurteilt. Da kann man wohl kaum von einer einmaligen Verfehlung sprechen. Das spricht schon eher für erhebliche charakterliche Defizite im Rechtsempfinden. Ich sehe daher derzeit keine Chancen auf eine Einstellung.


Reger124

Naja wie geschrieben bin ich 4 mal schwarzgefahren, das war auch halt meine einzige Chance nach hause zu kommen Und nein ich hatte immer ein Ticker außer bei diesen vier Fahrten. Aber ich will mich nicht rechtfertigen, denn wie geschrieben weiss ich das ich selbst schuld bin! WARUM soll das dann Schwerwiegend auf meinen Charakter bezogen werden? Meine Frage ist halt ob ich damit eine Chance hätte oder nicht. Vielleicht hat jemand mit diesem Team schon Erfahrung und kann mir etwas dazu schreiben.

F_K

Gelächter!

Es ist nicht glaubhaft, bei nur 4 x Betrügen gleich viermal erwischt zu werden ...

However: Bewerben, bei z. B. einer Mannschaftslaufbahn sehe ich da kein größeres Problem.

Viel Erfolg.

dunstig

Naja selbst wenn es charakterlich für die Mannschaftslaufbahn reichen sollte, könnte der Zahnstatus zum Problem werden. Oder was sagen unsere Foren-Docs dazu?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Reger124

Ich fahre lmmer mit dem gleichen Zug in die gleiche Uhrzeit nach Hause und werde jedes Mal kontrolliert. Verständlich der DB über oder?
Bitte gehe sie auf meine oben stehende Frage ein, Dankeschön!

F_K

Wenn tatsächlich bei JEDER Fahrt eine Kontrolle erfolgt, ist der Schwarzfahrer intellektuell auch für die Mannschaftlaufbahn nicht geeignet ...

Wie ist denn der geplante Notenschnitt und die Beschäftigungssituation?

Reger124

Immer noch, anders währe ich nicht nach Hause gekommen.
Bekomme ich hier überhaupt Hilfe? Oder wird hier nur versucht Jemanden anderes nieder zu machen?
Ich will hier keine Diskussionen haben sondern eher Chancen oder nicht?

Dankeschön.

F_K

Nochmal: Bewerben, dann gibt es eine rechtsverbindliche Auskunft.

Wer fährt los, wenn er nur illegal wieder nach Hause kommt?

Kann diese Frage nicht beantwortet werden, wird es wohl keine Eignung geben ... das eigene Fehlverhalten sollte schon nachvollziehbar reflektiert worden sein ...