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Dienstantritt, Vorlage beim alten Arbeitgeber

Begonnen von Guest2273272, 29. Oktober 2019, 10:38:15

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Guest2273272

Hallo,

Ich habe meine Aufforderung zum Dienstantritt zum SaZ erhalten, jedoch ist dort nichts dabei was ich dem Arbeitgeber vorlegen könnte. Dort steht lediglich, dass ich den alten Arbeitgeber informieren soll, dieser möchte jedoch was schriftliches haben. Gebe ich ihm dann die Einberufung oder wie sollte ich da vorgehen?

Gruß

Tommie

Sie legen das Original der Aufforderung zum Dienstantritt dem Arbeitgeber vor, dann kann er sich selbst eine Kopie ziehen! Das reicht vollkommen aus!

Guest2273272

Das hab ich mir auch als erstes gedacht, jedoch stand weiter im Schreiben das ich die Aufforderung nicht ohne weiteres durchgeben soll, da man nicht möchte das der Standort für andere sichtbar ist. Ist das in dem Falle egal?

Tommie

Es ist für Ihren Arbeitgeber und verschwindet dort in Ihrer Personalakte, daher ist es relativ egal!

KlausP

Der AG kann ja verlangen was er will. Im Arbeitsplatzschutzgesetz, § 1(3) steht eindeutig:

Zitat... (3) Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen. ...

Eine Mehrausfertigung für den AG ist dort nicht (mehr) vorgesehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

.. und da dort keine Formvorschriften genannt sind - wird auch ein Scan / Foto des Heranziehungsbescheides / Aufforderung zum Dienstantritt ausreichend sein (so mache ich es per Email an die Personalabteilung, eigene "Führung" im CC).

Sollte man der Meinung / Ansicht seien, einzelne Informationen würden für den AG nicht relevant sein, könnte man diese ja schwärzen ...

Opa Marco

Moin,

ich hab's einfach kopiert und in der Personalabteilung zusammen mit den Hinweisen für Arbeitgeber abgegeben.
Das reicht vollkommen aus.

Rekrut84

Zitat von: Guest2273272 am 29. Oktober 2019, 10:54:02
Das hab ich mir auch als erstes gedacht, jedoch stand weiter im Schreiben das ich die Aufforderung nicht ohne weiteres durchgeben soll, da man nicht möchte das der Standort für andere sichtbar ist. Ist das in dem Falle egal?

Bitte genau das Schreiben lesen.
Dies betrifft Soldaten mit Verwandten, die einen engen Bezug zu sicherheitsbedenklichen Ländern haben, oder in diesem leben, damit diese Personen selbst, aber auch die Soldaten nicht unter Druck gesetzt können.

Guest4472616

Hallo, ich habe passend zum Thema eine Frage. Mein AG möchte, das ich unbezahlten Urlaub für den Zeitraum der Eignungsübung beantrage. Mir ist klar das ich in dem Zeitraum nicht bezahlt werde, ist es aber nicht rechtlich so das der alte Arbeitsvertrag nur ruht ohne das ich irgendwas beantragen muss?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Dann soll der AG einfach mal das Eigungsübungsgesetz verstehend lesen. Da steht rein gar nichts von "unbezahltem Urlaub", was auch immer der AG damit bezwecken will.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Guest4472616


wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Dafür gibt es Fachanwälte für Arbeitsrecht und das Arbeitsgericht. Aber, wie geschrieben, der AG soll einfach mal einen Blick in das Gesetz werfen. Falls er nicht weiß wo er das findet, helfe ich gerne aus:

https://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: Guest4472616 am 14. November 2019, 16:12:07Und an wen kann man sich wenden, wenn der AG sich da querstellt?

Der Arbeitgeber stellt sich nicht quer, weil er im Unrecht ist! Sie füllen einfach keinen Urlaubsantrag für unbezahlten Sonderurlaub aus! Basta! Und wenn Sie die Eignungsübung abbrechen und wieder zurück wollen und er dann zickt, dann hängen Sie im einen Arbeitsgerichtsprozess an die Backe, er wird Sie dann zwar immer noch nicht einstellen, aber Anwalts- und Gerichtskosten (auch die Ihren!) tragen und eine saftige Abfindung an Sie zahlen ;) !

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