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Kommandierung ins Ausland

Begonnen von Elefantenanwärter, 17. November 2019, 17:48:28

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Elefantenanwärter

Hallo in die Community,

Ich werde nächstes Jahr zunächst zu einer Dienststelle im Inland versetzt und von dort aus ins Ausland kommandiert. Es handelt sich dabei nicht um einen Lehrgang, sondern eine 3-jährige Verwendung. Meines Erachtens nach sind derartig lange Kommandierungen gar nicht zulässig? Und wie verhält es sich dann mit der Beurteilung während der Kommandierung? - ist der neue Disziplinarvorgesetzte dann für die Beurteilung zuständig (obwohl er ja gar keine Kenntnis hat, was man so macht) oder kann diese ausgesetzt werden (ist das überhaupt zulässig)?
Ich bin auch dankbar für jede Referenz zu einer Vorschrift (und würde mir diese auch selbst raussuchen, habe aber gerade keinen Zugriff auf IntraNet, da ich mich gerade auf einem Lehrgang im Ausland befinde).

Vielen Dank für die Unterstützung! 

2Cent

Aber aus ihrem Mund hört sich das alles ziemlich vage an und normal wird man ja nicht einfach ins Ausland befohlen für so ne Verwendung bewirbt man sich ja meist.
Nehmen sie doch Mal Kontakt mit ihrem PersFhr auf der kann ihnen das im Zweifel alles erläutern.

Tommie

Eine Kommandierung, die von Ihrer Einheit erstellt wird, sollte maximal für drei Monate ausgestellt werden! BAPersBw kann durchaus auch länger kommandieren, ohne dass dies "unzulässig" wäre! Weiterhin machen Sie auf mich einen sehr uninformierten Eindruck auf mich, was Ihre intergierte Verwendung (um eine solche handelt es sich wohl!) betrifft! Und der Disziplinarvorgesetzte, zu dem Sie von BAPersBw für so eine lange Zeit kommandiert wird, ist durchaus zuständig für Ihre Beurteilung!

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