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Dienstunfähigkeit und Nebenverdienst

Begonnen von Seth, 26. November 2019, 09:33:32

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Seth

Hallo, ich hab mal eine Frage. Die Bundeswehr hat mich zum Jahresanfang 2020 in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt. Ich dürfte dann ja etwas hinzuverdienen, bis zu einer gewissen Grenze zumindest. Meine Frage ist jetzt, wenn ich eine UG Gründe, mir dann ein Gehalt als Geschäftsführer zahle und das restliche Vermögen die nächsten Jahre einfach darin stehen lasse, zählt das Vermögen der UG dann als Einkommen und wird mir somit dann mein Ruhegehalt gekürzt?

Mit freundlichen Grüßen

Thomi35

Vermögen ist kein Einkommen. Bei einer Gesellschaft kommen neben Deinem GF-Gehalt noch mögliche Dividenden als Einkommen in Betracht.

Von der Anrechnung von Vermögen läßt sich im SVG nichts finden (im Gegensatz zur Sozialhilfe, SGB XII und ALG II, SGB II).

F_K

Nunja - es "sieht" etwa so aus, als wäre das Ganze so konstruiert worden, um "Lohn" als Vermögen in der UG "stehen zu lassen", also ein Umgehungstatbestand.

Ich schlage eine intensive rechtliche Beratung vor - die auch Steuer, Buchhaltungs- und  Unternehmensrecht einschließt.

Seth

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe schon mit dem Steuerberater gesprochen, Zivil ist das kein Problem, da meine Frau auch noch in der UG eingestellt ist und somit fällt da schon mal die Scheinselbständigkeit raus. Die haben nur leider keine Ahnung wie das der Bund sieht. Das Geld in der UG soll später mal meine Rente absichern, soll heißen ich werde da bis ins hohe Alter von der UG Lohn bekommen, das ist auch ein Grund warum ich dieses Konstrukt gewählt habe. Denn das Geld was mein Dienstherr mir zahlt reich nicht ansatzweise aus.

F_K

Was ist denn der Unternehmenszweck?

Wieviele Stunden arbeitet der GF und was wäre ein marktüblicher Lohn?

Warum sollte man in "Rente" weiter Lohn erhalten - wenn nicht mehr gearbeitet wird?

Seth

1. Dienstleistungen
2. Ich werde wohl ca 160h - 200h im Monat arbeiten aber als GF bekommt man eh nur Gehalt und ist somit nicht an den Mindestlohn gebunden ( Marktüblich wäre in dem Bereich das 6 fache )
3. einfach um normal weiter leben zu können und sich weiterhin auch mal Urlaub leisten zu können, das wäre nämlich von dem Ruhegehalt ganz sicher nicht möglich, da könnte ich nichtmal meine jetzige Unterkunft behalten.

Eisensoldat

Ein Geschäftsführer hat diese Eigenschaft, sobald er einen Dienstvertrag hat, und er im HR als GF eingetragen ist. Er ist an keinen Dienstort gebunden, hat keine "Stundenvorgaben" (also auch keine reguläre Arbeitszeit), ist nur für bestimmte Dinge verantwortlich (z.B. ordnungsgemäße Buhführung und Bilanzierung),  wie diese Dinge und von wem wann die gelöst werden, bleibt ihm selbst überlassen.
Aus meiner Sicht, aber ich bin kein Anwalt, kann er GF bleiben bis ans Lebensende, egal wie oft er in der "Firma" ist.

BSG1966

@Seth, zu 3. - ich denke, die Frage war darauf bezogen: wenn Sie einer geregelten Arbeit nachgehen können, warum sollten Sie dann weiter ein Ruhegehalt beziehen (für welches Sie ja aktuell keine Gegenleistung erbringen). Es ist eine Sache, wenn Sie Leistungen als Entschädigung für eine WDB bzw eine Einsatzschädiggung beziehen - da ist ja quasi die Bundeswehr mit dran "schuld", eine Entschädigung ist also gerechtfertigt. Bei einer reinen DU ist es allerdings ja nun nicht nötig, dass Sie die Bundeswehr bezahlt, obwohl Sie auf eigenen Beinen stehen können (wenn das möglich ist).

Seth

Vielen Dank.....
Da dürfte ich damit richtig liegen das die mir die Bezüge nicht kürzen können, auch wenn Kapital in der UG stehen bleibt.

Die Bundeswehr ist aber leider an dieser DU schuld und warum soll ich auf Geld verzichten was mir zusteht bzw noch draufzahlen, denn wenn ich regulär angestellt wäre, bin ich dennoch durch den Bund zu 70% krankenversichert und 30% durch meine private jetzt kommt das blöde an der Geschichte, ich müsste für meine Kinder je 200€ Krankenkassenbeiträge aus meiner Tasche berappen obwohl sie über meine Frau versichert sind, da ich über der Bemessungsgrenze liege und das sehe ich nicht ein und zum anderen sagte ich das ja vorhin schon es geht mir auch um meine Absicherung im Alter.

2Cent

Wenn er sich kein marktübliches Gehalt bezahlt wird es meiner Meinung nach trotzdem Probleme Umgehungstatbestand geben.

Im speziellen als Geschäftsführender Gesellschafter wir das Ding hier sehr spannend. Da schaut das Finanzamt eh immer 3 Mal hin.



F_K

@ Alle:

Wenn der Geschäftszweck in "Dienstleistungen" besteht und der einzige "Arbeiter für Dienstleistungen" ist der GF, der sich aber nur ein "Mickrig - Gehalt" unterhalb des Mindestlohnes zahl (weil sonst schon über Grenzen drüber) - dann ist das auf vielen Ebenen ein Umgehungstatbestand (Steuer, Sozialleistungen, Rente, usw. ) - da würde ich auch mit einem Strafjuristen über die Folgen sprechen ...

(.. und wenn der GF tatsächlich über 160 Stunden im Monat den Kunden gegenüber "abrechnet" - dann ist er Angestellter, und wenn er dann nur 1/6 des üblichen Lohnes erhält, ist jedem der prüft, der Umgehungstatbestand völlig klar ...)

Seth

Wie gesagt meine Frau ist auch noch angestellt. Und die Zeiten die ich für das andere Unternehmen tätig bin sind zum Großteil Bereitschaftszeiten, effektiv würde ich im Monat auf 30 - 50h ,,richtigen Dienst" kommen

F_K

Nur "ein" "anderes" Unternehmen?

Nur "zwei" "Angestellte", davon eine die eigene Frau?

Wie gesagt, ich schätze die Situation so ein, dass gegenüber VERSCHIEDENEN Versicherungen / Sozialbehörden damit Umgehungstatbestände verwirklicht werden, manche davon mögen in den Bereich von Straftaten kommen ...

Jeder ist seines Glückes Schmied ...

Seth

Straftaten sind es definitiv nicht! Wie gesagt, das Steuerbüro ist mit im Boot und die haben mir das auch so vorgeschlagen und da meine Frau mit angestellt ist, ist rein zivil alles Safe. Es geht mir rein um die militärische Seite und um den Abzug von meiner Vergütung.

F_K

Wenn Du meinst, dann mach doch - Scheinselbstständigkeit führt eben zur Verkürzung von Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, AV Vers), genau das ist Dein Ziel (schreibst Du bezüglich Krankenversicherung selber), und dass ist eben strafbar ...

... und ein Steuerbüro gibt in aller Regel nur Auskünfte zu Steuerfragen ....

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