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Trennungsgeld Antrag richtig ausfüllen

Begonnen von CougarOne, 03. Dezember 2019, 08:38:38

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CougarOne

Guten Morgen alle zusammen.

Ich bin seit dem 01.10.2019 bei der BW als SaZ8. Ich bin verheiratet und hab 1 Kind. Wohne 145km von der Stammeinheit entfernt und mir steht Trennungsgeld zu. Soweit so gut. Ich verstehe aber leider kein bisschen wie ich diesen Antrag ausfülle. Leider kann mir mein PersFW da nicht weiterhelfen und Zugschreiber schon gar nicht. Die wissen alle irgendwie selber nicht wie der ausgefüllt wird, wenn man nur am Wochenende nachhause fährt. Könnt ihr mir da bitte helfen und mir das genau erklären? Weil für die ersten 2 Wochen muss ich ja beim Erstantrag, was anderes angeben oder?

Ich bin euch für eure Hilfe sehr dankbar.

KlausP

Der PersFw hat damit auch nichts zu tun. Gibt es bei Ihnen keinen Rechnungsführer? Das ist nämlich dessen Baustelle.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CougarOne

Doch einen Rechnungsführer gibt es, allerdings sitzt der sehr weit weg von der Kaserne und da komme ich leider momentan nicht so schnell hin.

KlausP

Schon mal telefonisch versucht? Ansonsten sollten Sie mit dem Spieß reden, damit derjenige Lösung findet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RefüPerser d.R.

Die Felder 1 - 6 sind nur beim Erstantrag auszufüllen.

Das Feld neun ist wichtig für die ersten 14 Tage nach der Dienstantrittsreise (In ihrem Fall also für den Zeitraum 02. - 15.10. sofern sie am 01.10. den Dienst angetreten haben. Danach ist es nicht mehr zu befüllen.

In Feld zehn kreuzen Sie die Tage an, an denen sich 24 Stunden nicht am Dienstort aufgehalten haben.

Alles andere ist eigentlich selbst erklärend.

CougarOne

Ja hab mir die Telefonnummer vom Refü jetzt geholt. Werde die Mal anrufen, aber wie RefüPerser d.R. es erklärt hat, verstehe ich das langsam. Aber was mach ich bei Nr. 12, Ende der Dienstleistung laut Personalverfügung.

KlausP

Sie sind jetzt in der GA? Dann geben Sie deren Ende an. Wenn Sie nach der GA versetzt werden, beginnen die ersten 14 Tage neu, wnn Sie an einen anderen Standort versetzt werden. In Ihrer Versetzungsverfügung, die Sie dann bekommen, steht dann die voraussichliche Verwendungsdauer in dieser Einheit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CougarOne

@KlausP: sorry, konnte mich die Tage irgendwie nicht anmelden. Nein ich bin nicht in der AGA, sondern direkt in die Stammeinheit gekommen, bin Wiedereinsteller. Ich hab da einfach das Datum von meinem DZE eingetragen, also 2027 wegen SaZ8.

Ich glaube ich habe den Antrag jetzt fertig da ich zum Glück noch Hilfe bekommen habe. Aber zu welcher Adresse schicke ich das genau? Ich weiß nur, dass das bva in Hannover meine Abrechnungen macht.
Sorry wegen der ständigen Fragen, aber zur Zeit leider nicht in der Kaserne um da jemanden fragen zu können.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Die Abrechnungsstelle Travel Management in Hannover will die Anträge in digitaler Form mit Ihrer Unterschrift durch die PKI-Karte! Ich weiß nicht, ob die das auch "analog" annehmen!

dunstig

Meine eingescannten per Hand beschriebenen Anträge wurden auch immer von Hannover bearbeitet. Da neben dem zivilen Netz der Zugriff auf BWI am Standort eher umständlich möglich ist, war das für mich der deutlich dankbarere Weg. :)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

Ok, dunstig, das wusste ich so nicht, weil man uns damals, als ich noch über Hangover abrechnen musste, so aufs Töpfchen gesetzt hatte! Aber aufgrund der IT-Probleme, die Sie schildern, klingt diese Lösung für einzelne Standorte für mich logisch und nachvollziehbar! Außerdem ist das ja dann auch quasi "voll digital" ;) !

200/3

Ich behaupte mal, dass die Bearbeiter sich auf mächtig dünnes Eis begäben wenn sie die Bearbeitung von handschriftlich befüllten und/oder in Papierform eingereichten Anträgen verweigern würden. Mir ist dafür keinerlei rechtliche Grundlage bekannt, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

LwPersFw

"Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 3a Elektronische Kommunikation

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist....."



Die normale PKI-Signatur ist keine qualifizierte Signatur.

Deshalb kann Hannover diese maximal akzeptieren, sie aber nicht als einzige verbindliche Form fordern.


Eine qualifizierte Signatur muss über das Trust-Center extra angefordert werden.
Erfolgt z.B. für Bearbeiter im Bereich der Bw-Verwaltung, die mit externen Firmen rechtsgültige Verträge abschließen können müssen.



siehe auch hier https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,45746.75.html

Beitrag vom 12.06.2018
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

CougarOne

Hallo nochmal,

Ich wollte keinen neuen Threads aufmachen, deshalb Stelle ich hier noch eine Frage. Ich habe ja als verheiratete Person mit Kind Anspruch auf Reisebeihilfe für 2 Heimfahrten im Monat. Muss ich diese extra beantragen oder trage ich das auch in den Trennungsgeld Antrag ein? Wenn ja, unter welchen Punkt trage ich das dann ein?

Danke im Vorraus

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