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Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweis - Bei MBF oder PersFw zu führen?

Begonnen von L o c o, 28. Januar 2020, 12:48:35

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L o c o

Guten Morgen liebe Kameraden,
wie mein Betreff schon heißt ..

Mein MBF und mein PersFw sind ein bisschen auf Kriegsfuss bezüglich der BAN

Wer ist denn nun wirklich für die Führung und Aufbewahrung der BAN's Zuständig?
Wäre nett, wenn man mir sagen koennte wo ich das nachlesen kann. - Danke! =)
Finde absolut nichts bei Regelungenonline oder generell im netz...
PzGrenBtl 391 / 2011
StKp LogRgt 46 / 2011-2012
NschBtl 462 / 2013 - 2014
AFSBw / 2014
LogBtl 461 / 2015-2018
SanStff SanMatVers Eins Pfungstadt / 2018 - heute

Opa_Hagen

Servus,

aus alter Tradition machen es zu 99% noch die MBF´s, aber in einer der A-1032  (Prüfungen in der Materialbewirtschaftung) steht eindeutig, dass der BAN dort geführt wird, wo die PersAkten geführt werden. Eure S4 Abteilung sollte euch auch die Fundstelle sagen können, schliesslich muss das auch in den Terminplan Einzelprüfung...

Gruss


Hagen

Opa_Hagen

Hab jetzt mal nachgeschaut, weil ich auch mal Betroffener war;)


A2-1032/0-0-7, "Personalfeldwebel oder vergleichbare Dienstposteninhaber oder für die Aufbewahrung der BAN zuständige Stelle in Verbindung mit dem MatBewFw SK"
zu finden auf Seite 29...

Wenn´s ein gestandener Spiess ist, viel Spass... das war schliesslich schon immer so, dass der Versorger den BAN bewirtschaftet hat - so der einhellige Tenor. Ich kenne nicht eine Dienststelle, wo der Spiess oder Perser das macht, und auch der PrüfTrp §78, die ich neulich mal gefragt habe, kennt nur die alte Vorgehensweise. Wäre mal schön, so eine Prüffrage mit aufzunehmen und dann einen Mangel wesentlicher Art festzustellen. Dann ändert sich vielleicht was.




LwPersFw

Das Thema hatten wir hier schon einmal...  https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61106.0.html

Und mit Setzung eines "...oder..." ist für mich die Lage noch einfacher ...

Der Einheitsführer legt fest ... der Pers macht ... was seine Aufgaben sind ... und der MatBew - was seine Aufgaben sind.

So wie von mir im alten Thema beschrieben. Und vergisst dabei nicht, den MatBew entsprechend datenschutzrechtlich zu belehren.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Opa_Hagen

Das Logistikkommando beantwortet diese Frage so:

Wer ist für das Führen von BAN zuständig?
A1-1000/0-7000, lfd. Nr.: 6022
6022. Für die Dauer der Dienstzeit der Soldatinnen bzw. Soldaten ist der BAN durch die Stelle aufzubewahren, die auch für die Führung der Nebenakte/Sachakte zuständig ist (i. d.R. die Einheit/Dienststelle). ,,Die Sammlung der BAN bei der Truppe" bildet eine Datei im Sinne des § 3 Abs. 2 des BDSG (siehe Nr. 6002). Zugriff auf die Daten haben die mit der Aktenführung beauftragten Soldaten bzw. Soldatinnen/Zivilbediensteten der Einheit/Dienststelle.
Der TrVersStOffz wird hier nirgends erwähnt.
Ebenso nicht der MatBewFw SK.
Somit sind sämtliche BAN bei der personalbearbeitenden Stelle der DSt / Einheit aufzubewahren und zu führen!



Bei Befragen der Suchmaschine nach BAN in unserem schönen Intranet kommt dazu als Treffer Nr. 4: "Ausbildungshilfe zum Führen von Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweisen (BAN)", erstellt durch das Logistikkommando. Noch Fragen?





LwPersFw

Zur Thematik Datenschutz habe ich auch etwas geschrieben...
und wie man diesen sachgerecht sicherstellt.

Aber wenn man sich in einer Kompanie/Dienststelle das Leben schwer machen will... soll man "stumpf" tun was in der Vorschrift steht...  ::)

Die Rennerei zw. Pers und Nsch hat der Soldat oder Nachschieber...
denn ich als Pers würde nur eins "...aufbewahren..."  ;D


Warum ? Um mich zu wiederholen...

Weil alle Aufgaben, wo der BAN benötigt wird, definitiv keine Pers-Aufgaben sind...
denn ich habe dies in noch keiner einzigen Dienstpostenbeschreibung eines Pers lesen können...

...z.B.:

"Die sollgerechte Ausstattung der Berufssoldaten, der Soldaten auf Zeit und der freiwillig zusätzlichen
Wehrdienst Leistenden (FWDL) mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung ist bei Versetzungen
in jedem Fall durch die/den BSB Bekleidung im BwDLZ zu überprüfen."


"Die aufnehmende Einheit / Dienststelle übergibt den Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweis (BAN)
mit Hinweis auf die künftige Funktion des Soldaten an die/den BSB Bekleidung im BwDLZ.
Die/der BSB Bekleidung überprüft die sollgerechte Ausstattung und teilt das Prüfergebnis der Einheit /
Dienststelle mit. Diese stellt sicher, dass die gem. Prüfergebnis über Soll vorhandenen Artikel
abgegeben bzw. fehlende Artikel empfangen werden.

Der Prüfvermerk ist im Zusatzblatt für handschriftliche Eintragungen in der Rubrik ,,Sichtvermerk über
Vollzähligkeitsappelle
" anzubringen.

Die Rückgabe des BAN einschl. des Zusatzblattes an die Einheit / Dienststelle mit dem
Durchführungsvermerk der/des BSB Bekleidung erfolgt unmittelbar nach durchgeführter Prüfung."



Oder im Rahmen des DZE:

"Die Einheit trifft rechtzeitig vor dem Entlassungstermin folgende Maßnahmen:

• Maßnahmen der Erhaltungsstufe 1 (siehe Nr. 3017) durch die Soldatin bzw. den Soldaten,
Vollzähligkeits- und Zustandsappelle,
Abwicklung von Schäden und Verlusten nach den Schadensbestimmungen,
• rechtzeitige Rückgabe der Bekleidungsstücke aus den Reinigungsbetrieben und Instandsetzungswerkstätten,
Festlegen eines Zeitplanes für die Auskleidung zwischen Entlassungstruppenteil und SVS,
• Belehrung über die Folgen widerrechtlicher Aneignung von Bekleidung,
• Belehrung über die Mitgabe und Aufbewahrung von Artikeln ohne Rücklauf bzw. des Teilsatzes
Reservist (TeilSRes) im Falle der Mitgabe bei der Entlassung (näheres dazu siehe Abschnitt 5)."


Oder jede Art von Änderungen, erforderlicher Ergänzungen.



Zum BAN selbst führt die Vorschrift aus:

"6003. Bei der Einkleidung der Soldaten bzw. Soldatinnen ist der maschinelle Ausdruck des BAN
durch die SVS in zweifacher Ausfertigung, das Zusatzblatt in einfacher Ausfertigung, zu erstellen.

Davon sind bestimmt:

• die erste Ausfertigung und das Zusatzblatt für den Truppenteil, der für die Führung der Sachakte zuständig ist und

• die zweite Ausfertigung für die eingekleidete Soldatin bzw. den eingekleideten Soldaten.

Bei jeder Veränderung in der Menge eines Artikels sowie bei Empfang neuer Artikel bzw.
Abgabe von Artikeln wird ein neuer Nachweis in zweifacher Ausfertigung erstellt;
Verteilung analog Nr. 6003

Von der Dienststelle/Truppe sind im BAN auf dem Zusatzblatt folgende Eintragungen
vorzunehmen:
• Ausgabe der Erkennungsmarke mit Kette ist vom Empfänger bzw. der Empfängerin mit
Ausgabedatum zu quittieren;
• Sichtvermerke über Vollzähligkeitsappelle;
• Vermerke über Versetzungen;
• Verluste (siehe Nr. 6019)."





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: Opa_Hagen am 28. Januar 2020, 15:23:45

Somit sind sämtliche BAN bei der personalbearbeitenden Stelle der DSt / Einheit aufzubewahren und zu führen!

"Ausbildungshilfe zum Führen von Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweisen (BAN)", erstellt durch das Logistikkommando.

1. Ist dies nur eine Ausbildungshilfe und sie gilt nur - steht ja drin - für den KdoBereich LogKdoBw

2. Stellen die darin getroffenen Aussagen nur die persönliche Meinung des Verfassers dar (aus Sicht Log) und haben somit keine Verbindlichkeit für die gesamte Bw

3. Ist die darin getroffene Aussage

"Somit sind sämtliche BAN bei der personalbearbeitenden Stelle der DSt / Einheit aufzubewahren und zu führen!"


Nicht der Wortlaut der genannten Vorschrift !

Denn dort steht:

"6022. Für die Dauer der Dienstzeit der Soldatinnen bzw. Soldaten ist der BAN durch die Stelle aufzubewahren, die auch für die Führung der Nebenakte/Sachakte zuständig ist (i. d.R. die Einheit/Dienststelle)."

Und "...aufbewahren..." ist nicht "...zu führen..." !    (Das Wort "Führung" bezieht sich ausschließlich auf die Nebenakte/(Pers-)Sachakten)

Dieser Zusatz "...zu führen..." ist eine reine Interpretation des Verfassers der Ausbildungshilfe.


4. Und wie ich auch schon schrieb ... in fast 30 Jahren Dienstzeit habe ich in allen Einheiten/Dienststellen in denen ich gedient habe (13) ... das von mir genannte Verfahren erlebt...
    Und dies wurde - bei korrekter Umsetzung - weder bei den Personalbesichtigungen, noch z.B. den 78'er Überprüfungen bemängelt.


Und davon ab ... die Ausbildungshilfe verortet die Hauptverantwortung beim KpFw.

Wen wird dieser in der Praxis mit Mat-Aufgaben betrauen... (wie Vollzähligkeit prüfen, ABC-Maske, etc.) doch nicht seinen Pers... sondern den "Nachschieber" der Kp.

Genauso habe ich noch nie in der Praxis erlebt, dass ein PersStOffz dies "...verantwortlich für alle Maßnahmen analog zum KpFw..." umsetzen würde...

Und er würde dafür auch nicht dies veranlassen "...seine(n) PersFw / PersUffz unterstützt." - denn "sein" PersFw hat Pers-Aufgaben zu erledigen ... nicht ABC-Masken zu überprüfen...

Und schon der PersUffz hat da genug zu tun:

Teil A Fachliche Beschreibung
Personalunteroffiziere Streitkräfte (PersUffz SK) unterstützen bei Maßnahmen der /des militärischen und
zivilen Personalmanagements, vorwiegend im Bereich des Personalmanagement, des Personellen Melde- und
Berichtswesens sowie bei der Organisation und Abwicklung des Geschäftsverkehrs. Er bedient die Anwendung
SASPF zur Einzelpersonalbearbeitung.

B.1 Tätigkeiten / Aufgaben im Einzelnen
Arbeiten zu
· bei standardisierten Einzelvorgängen in Personalangelegenheiten,
· beim Verwalten von Personalunterlagen,
· im personellen Berichtswesen unter Nutzung des Personalwirtschaftssystems Bundeswehr (PersWiSysBw),
· beim Postein-/-ausgang,
· bei der Aktenablage nach Einheitsaktenplan.
Wirken mit
· bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Fachbereich mittels PersWiSysBw, unter anderem im Bereich derZulagen mit dem SASPF-Modul Personalabrechnung (PY),
· beim Erstellen/Vernichten von Truppenausweisen und Führen des entsprechenden Nachweises,
· bei der Beantragung von Elektronischen Dienst- und Truppenausweisen (eDA/eTA),
· bei der Wahrnehmung der Fachaufgaben mit den zur Verfügung stehenden DV-Verfahren und Datenbanken (u.a. PersWiSysBw, AVK SK, Lehrgangskatalog Bw),
· in Urlaubsangelegenheiten.
Unterstützen durch
· Eingeben zu erfassender Daten in den Datenbestand PersWiSysBw,
· Vorbereiten einfacher Dienstschreiben und Befehle,
· Führen des Terminkalenders im Zuständigkeitsbereich,
· Pflegen von Vorschriften, Weisungen und Erlassen.
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
Kenntnis
· der Verfahren und Regeln der allgemeinen Stabsarbeit,
· der grundlegenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse auf dem Gebiet des militärischenPersonalmanagements,
· der IT-Sicherheitsbestimmungen.
Anwenden
· der vorhandenen IT-Ausstattung zur Unterstützung der Stabsarbeit,
· der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Beherrschen
· der Verfahrensabläufe und Regeln für die Personalbearbeitung im PersWiSysBw,
· von einfachen Abfragen im PersWiSysBw.

Und davon ab ... erhält er keinerlei Ausbildung aus dem Bereich Mat-Bewirtschaftung/Verwaltung !!! Weil nicht seine Aufgabe !



Aber der MatBewUffz hat diese !

Teil A Fachliche Beschreibung
Materialbewirtschaftungsunteroffiziere Streitkräfte (MatBewUffz SK) führen Aufgaben im Rahmen der
Materialbewirtschaftung in der Dienststelle durch. Sie unterstützen bei der Führung der nichturkundlichen
Nachweise und stellen die ordnungsgemäße Lagerung und die Versorgung von Material sicher. Sie wirken mit bei
der dezentralen Beschaffung und der Bewirtschaftung von Liegenschaftsmaterial. Sie unterstützen beim Betrieb
der Waffenkammer der Dienststelle.

Teil B Tätigkeit
B.1 Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen
MatBewUffz SK führen durch:
· Einzelprüfungen in der Materialwirtschaft auf Anordnung,
· den Umschlag, Transport und Lagerung von Trinkwasser unter Einhaltung der Hygienebestimmungen,
· den Umschlag und die Beförderung gefährlicher Güter unter Einhaltung der Sonderbestimmungen und der Ladungssicherung sowie die Lagerung, gefährlicher Arbeitsstoffe nach der Gefahrstoffverordnung,
· alle Tätigkeiten im Rahmen des technischen Dienstes an Gerät in ihrem Verantwortungsbereich, einschl. der Vor- und Nachbereitung,
· führen und bewahren auf Sammelgeräteakten und Geräteakten von zentral gelagertem Gerät,
· nutzen beigestellte DV-Systeme und DV-Verfahren als Versorger auf der Verbraucherebene,
überprüfen:
· die Vollzähligkeit, Vollständigkeit und Einsatzfähigkeit der gelagerten Bestände, einschl. nicht ausgegebener materieller Zusatzausstattung der Dienststelle,
· Munitionsbestände hinsichtlich Verbrauchszeiten und Gebrauchseinschränkungen,
· Trinkwasserbestände hinsichtlich Verbrauchszeiten,
· Betriebsstoff- und Betriebshilfsstoffbestände auf Lagerzeiten,
wirken mit bei:
· der Bewirtschaftung von sicherheitsempfindlichem/diebstahlgefährdetem Material, Handwaffen (einschl. der Sammelgeräteakten) und nicht ausgegebenem Material,
· der Bewirtschaftung von Tausch- und Handlagervorräten an Einzelverbrauchsgüter (EVG),
· Mengenverbrauchsgüter (MVG), Bekleidung/Persönliche Ausrüstung (Bekl/persAusr), VbrMat und Pflegemittel für Bekleidung, Liegenschaftsverbrauchsmaterial und Vordrucken,
· der Durchführung von Materialappellen und ggf. technischen Appellen,
· der Schadensbearbeitung,
· der materiellen Vorbereitung von Ausbildungs-, Übungs- und Schießvorhaben,
· der Führung der Organisationsmittel der Materialbewirtschaftung und ggf. der Führung der Los- und Lagerortkartei für Munition, sowie dem -Verzeichnis Gebrauchseinschränkungen Munition-,
· der nichturkundlichen Bestandsführung für MVG sowie von Nichtverbrauchsgüter (NVG) / EVG und führen ggf. Munitionsverbrauchs-nachweise / Schießkladden,
· Anforderung, Empfang, Transport, Prüfung, Ausgabe und Rücklieferung von MVG / NVG / EVG,
· Bekl/persAusr, Schutz-/Sonderbekleidung einschließlich von Austauschteilen (AT) und dezentral beschafftem Material,
· Lagerung und Vorbereitung der Verladung der gelagerten Bestände, einschl. der nicht ausgegebenen materiellen Zusatzausstattung der Dienststelle, der Kennzeichnung von Betriebsstoffgebinden sowie beim Austausch schadhafter Betriebsstoffgebinde,
· der Erkundung des Einsatzortes der logistischen Dienste (organische Logistik) der Einheit / des Verbandes und deren Schutz,
· Bestandsprüfungen,
· Abgleich von Liefererwartungen / Lieferverpflichtungen (LE / LV),
· Aussonderungen,
· der Bewirtschaftung von Liegenschaftsmaterial,
· der Absteuerung von Beutemunition.
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
· Kenntnisse über die Grundsätze des logistischen Systems der Bundeswehr,
· Kenntnisse von Aufgaben und Organisation der Kräfte der Basis- und Einsatzlogistik,
· Kenntnisse der Einsatzgrundsätze der logistischen Dienste (organische Logistik),
· Fertigkeit zur Versorgung mit NVG, EVG, einschließlich Ersatz - und Austauschteilen, MVG, Bekl/persAusr,
Schutz-/Sonderbekleidung und von Liegenschaftsmaterial,
· Kenntnisse von Zweck und Aufbau der Versorgungswege sowie über Aufbau- und Ablauforganisation hinsichtlich
der Versorgung mit Versorgungsgütern aller Art, einschl. der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter,
· Kenntnisse der Vorschriften, Erlasse und Bestimmungen der Materialbewirtschaftung in den Streitkräften,
· Fähigkeit zur Bedienung beigestellter DV-Systeme und DV-Verfahren,
· Fähigkeit zur Durchführung des nichturkundlichen Nachweises (ggf. auch DV-gestützt),
· Kenntnisse über Grundsätze von Erkundung, Einrichtung, Betrieb und Schutz des Einsatzortes der logistischen
Dienste (organische Logistik),
· Fähigkeit und Fertigkeit zur Anwendung der in seinem/ihrem Aufgabenbereich gültigen Vorschriften, Erlasse und Bestimmungen bei Empfang, Transport, Prüfung, Lagerung, Ausgabe und Rücklieferung, insbesondere der Sonderbestimmungen für Umschlag und Beförderung gefährlicher Güter sowie der Lagerung gefährlicher Arbeitsstoffe nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
· Nachweis der Sachkunde Munition MatBew Teil A.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Opa_Hagen

Servus,

wie man leicht sehen kann, gibt es ziemlich konträre Meinungen, wie man die Vorschriften umsetzen soll. Ich bleibe dabei, und so steht es bspw. auch in der C1-1032/0-2003
(MatBewirtschaftung in der Luftwaffe) ist dies Sache des PersFw. Egal, in welche Vorschriften man schaut, überall steht "PersFw", meist mit dem Zusatz "in Verbindung mit dem Materialbewirtschaftungspersonal". Und nicht umsonst ist dies auch in der A2-1032/0-0-7 - Prüfungen in der Materialbewirtschaftung - explizit im Terminplan Einzelprüfung dem Personalfeldwebel oder vergleichbare Dienstposteninhaber (oder für die Aufbewahrung der BAN zuständige Stelle in Verbindung mit dem MatBewFw SK) zugeordnet.

Ich mag jetzt hier nicht diskutieren, ob eine Zentralrichtlinie eine DP Beschreibung "schlägt", aber Fakt ist, dass es eine Änderung der Vorschriften/ Richtlinien vor (4?) Jahren gab, die den PersFw in die Pflicht nehmen. Ich hab die Vorschriften nicht gemacht, sry. Auch mag ich hier keine Weisungen und Befehle mehr posten, geht ja in die VS Schiene.

Mein Vorschlag: jeder Dienststellenleiter lässt (sollte?) sich vom FGG 4 einen "Befehl für die Regelung der Materialbewirtschaftung"  erarbeiten lassen, so ist es jedenfalls in den TrT, in denen ich bisher gedient habe, Usus. Geh zum S4 StOffz und bitte ihn um Aufnahme und eindeutige Regelung.   

Ja, und mir ist auch bewusst, dass sich die PersFw/ KpFw mit allem, was ihnen zur Verfügung steht, wehren werden. BAN war schon immer Sache des "Versorgers" und wird es auch weiterhin sein. Nö. Wir helfen den Kameraden bei bestimmten Vorgängen, aber grundsätzlich liegt die Verantwortung NICHT mehr beim MatBew.

Einen schönen Tag noch aus dem Oberland


Hagen

F_K

@ Opa_Hagen:

Ohne Vorschriftenkenntnisse kann ich aus Erfahrung berichten, dass bei "uns" (höheres NATO Kommando) das "LSE" (Local support element) die BAN bearbeitet (genauso wie Vollzählichkeit, ABC, Belehrungen zu dem zeugs, ...).
LSE ist eher an G4 "angegliedert" - als an G1 / PersMngt

Opa_Hagen

Servus,

wer Zugriff auf´s Intranet und damit BwWiki hat, möge sich mal das "Handbuch Standardabläufe Personalbearbeitung ansehen".
Hab ich mir doch nicht ausgedacht und kommt doch nicht daher, weil die Spiesse geschrien haben "ich ich ich!"   ;)


LwPersFw

Zitat von: Opa_Hagen am 29. Januar 2020, 09:06:03
Servus,

wer Zugriff auf´s Intranet und damit BwWiki hat, möge sich mal das "Handbuch Standardabläufe Personalbearbeitung ansehen".
Hab ich mir doch nicht ausgedacht und kommt doch nicht daher, weil die Spiesse geschrien haben "ich ich ich!"   ;)

Und ... was steht da ...

1. Aufbewahrung von Bekleidungs- und persönlichen Ausrüstungsnachweis (BAN)
2. Ausgabe und Rückgabe von BAN administrieren
3. BAN gemäß Vorgabe i.V.m. MatBewFw SK prüfen und ggf. Maßnahmen veranlassen und überwachen

Also genau das, was ich formuliert habe ... sach- und praxisgerechte Aufgabenwahrnehmung zw. Pers und Mat.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: Opa_Hagen am 29. Januar 2020, 08:33:48

Ich mag jetzt hier nicht diskutieren, ob eine Zentralrichtlinie eine DP Beschreibung "schlägt", aber Fakt ist,
dass es eine Änderung der Vorschriften/ Richtlinien vor (4?) Jahren gab, die den PersFw in die Pflicht nehmen.

Mein Vorschlag: jeder Dienststellenleiter lässt (sollte?) sich vom FGG 4 einen "Befehl für die Regelung der Materialbewirtschaftung"  erarbeiten lassen,
so ist es jedenfalls in den TrT, in denen ich bisher gedient habe, Usus. Geh zum S4 StOffz und bitte ihn um Aufnahme und eindeutige Regelung.   
Ja, und mir ist auch bewusst, dass sich die PersFw/ KpFw mit allem, was ihnen zur Verfügung steht, wehren werden.


zu 1
Es geht nicht um "schlagen", aber die jeweilige DP-Beschreibung beschreibt exakt die durch den DP-Inhaber auszuführenden Arbeiten.
Und bei jeder Personalbesichtigung werden diese auch geprüft. Ob für alle DP der Einheit vorhanden und aktuell.
Wenn also jemand meint, der KpFw/PersFw/PersUffz soll sich um Bekleidung, ABC-Masken, Vollzähligkeitsappelle, Ein-/Auskleidungen, etc., etc. ... kümmern... d.h. Durchführung der Aufgabe
MUSS er auch dafür sorgen, dass das über das FGG 3 in die jeweilige Dienstpostenbeschreibung aufgenommen wird.

und ... in den Log-Vorschriften steht das schon - in der ein oder anderen Art - seit ich in der Bw bin ... das ist nicht neu seit 4 Jahren ...

und genauso lange wird diese Debatte zw. FGG1 und FGG4 geführt...  ;D

zu 2
Einen solchen Befehl werden 99 % der PersStOffz FGG1 nicht mitzeichnen... wenn ihnen aufgezeigt wird, welches zusätzliche Aufgabenpaket dahinter steckt.
Wer sich dann beim DStLtr durchsetzt - in den Fällen die ich erlebt habe ... der PersStOffz.



Aber ... manche Dinge ändern sich halt nie ... und dieser Disput geht jetzt schon über Jahrzehnte ... und er wird wohl auch noch einige Zeit weiter gehen...  ;D ;D ;D

ISSO  ;D
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

tank1911

Vllt. mal aus der Praxis und aus der Sicht eines EinhFhrs, der genau diese Thematik vor dem §78 in 2019 zu regeln hatte.

Gem. hier bereits genannter Vorschriften, ist der BAN in der Nebenakte beim Perser aufzubewahren. Praktisch ist dies, wie richtig festgestellt, extrem unzweckmäßig, da der BAN ständig über den MBF rotiert.

Ich habe daher folgende Maßnahmen veranlasst:

- "Administrierung" der BAN Pflege PersFw -> MBF (gem. Handbuch Standardabläufe Personalbearbeitung), inkl. hier aufgeführte Punkte schriftlich festgehalten
- Schriftliche Belehrung zum Umgang mit PersDat MatBewFwTrp,
- Blatt mit dem Hinweis auf externe Lagerung BAN in alle Nebenakten, Empfang durch MBF dokumentiert,
- Alle BAN in einem Aktenschrank beim MBF, Schrank und Raumtür mit PersDat Hinweis und Zutrittsregelung versehen,
- Kontrolle durch PersFw hinsichtlich korrekter Aufbewahrung und Führung der BAN, 1x im Quartal.

S4 glücklich, PrüfTrp §78 glücklich, PersFw&MBF glücklich, Soldatinnen und Soldaten glücklich, Chef glücklich.

Sollte man mir hier einen Vorschriftenverstoß nachweisen wollen, dann werde ich das schon gerade so verkraften können.

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