Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Privater Laptop im Dienst

Begonnen von Nutcho, 12. Februar 2020, 18:39:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Nutcho

Zitat von: Eisensoldat am 13. Februar 2020, 10:14:13
Und wie willst Du dann die "blitzschnell" auf dem privaten Rechner erstellte Präsentation auf den dienstlichen bringen?
mit der selben Methode wie man auch übrige Dateien auf einen Dienstrechner bekommt.
Zitat
außerdem ist in vielen Bereichen sogar das einbringen von nicht dienstlicher Hardware verboten. (schließt Smart Phones, Smart Watches usw. mit ein)
was bei uns nicht der Fall ist, sonst würd ich erst gar nicht Fragen.

Nutcho

Könnten wir uns hier bitte darauf einigen, dass nur Antworten kommen die aus Tatsachen bestehen und nicht aus reinen Überlegungen und Vermutungen. Wenn es jemand weiß gut, wenn nicht dann nicht.

Eisensoldat

Tatsache 1) Der Einsatz privater Hard- und Software zu dienstlichen Zwecken ist grundsätzlich verboten. (aus den "Regeln zur IT-Sicherheit bei der Nutzung von IT am Arbeitsplatz")
Tatsache 2) Der dienstliche Internetzugang vom Arbeitsplatz aus ist nicht vergleichbar mit dem Zugang den ich z.B. als Privatmann von zu Hause über einen Provider habe.   Das ist keine Vermutung, ich    weiß das, aber Details haben hier nichts verloren

Nutcho

Zitat von: Eisensoldat am 13. Februar 2020, 10:31:52
Tatsache 1) Der Einsatz privater Hard- und Software zu dienstlichen Zwecken ist grundsätzlich verboten. (aus den "Regeln zur IT-Sicherheit bei der Nutzung von IT am Arbeitsplatz")

und genau da liegt der Punkt: eine Erlaubnis kann bestimmt erteilt werden.

Eisensoldat


Ralf

Zitat von: Nutcho am 12. Februar 2020, 19:26:28
Es geht halt viel schneller auf privater, schneller IT Sachen zu recherchieren und dann am Dienstrechner umzusetzen als mit dem langsamen Bw Rechner mehrere Sachen gleichzeitig zu machen. Quasi profitiert der Dienstherr noch davon, dass ich private Mittel aufwende, um produktiver meiner Arbeit nachgehen zu können.
Der Dienstherr würde auch davon profitieren, wenn ich mit meinem Privatauto mit 180 km/h zu einer dienstl. Veranstaltung fahre und nicht mit einem Dienst-Kfz mit 130 km/h, weil dann mehr Zeit für die Arbeitsleistung bliebe. Die Argumentation ist nun wirklich nicht tragfähig.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

ITler

Man man man kursiert hier viel gefährliches Halbwissen.
Der Regelung "Informationssicherheit" ist zu entnehmen, dass die Nutzung privater IT zu dienstl. Zwecken grundsätzlich verboten ist. JEDOCH kann eine Genehmigung durch den DStLtr erteilt werden, welche in der Informationssicherheitdokumentation eingetragen wird. (vgl. A-960/1, 11.2.1.)

Eisensoldat

@ unseren lieben Gast aus der IT: genau das haben Nutcho und ich doch besprochen.  Grundsätzlich,das heißt in den allermeisten Fällen, nicht. Wenn man einen dienstlichen Zweck begründen kann, kann davon abgewichen werden. Das entscheidet der Dienststellenleiter. Ich denke da herrscht jetzt Einigkeit.
Und Ralf hat ja schon angedeutet, dass die Begründung des dienstlichen Zweckes in diesem Fall sehr schwierig wird.
Und meine persönliche Meinung: wenn ich Dienststellenleiter wäre, würde ich das ablehnen, weil Risiko und Nutzen in keinem Verhältnis sind

InstUffzSEAKlima

Es gab (vor Jahren) die Möglichkeit, private EDV für Dienstbelange einzusetzen. Allerdings wurden die Rechner dazu platt gemacht und bekamen ein dienstliches System installiert. Der Anwender bekam dann auch nur die Rechte, die er für seine Arbeit benötigt, also keinerlei administrative Zugänge oder Sonderechte.

200/3

Och Kinners...
Die Nutzung privater IT zu dienstlichen Zwecken ist in etlichen Dienststellen genehmigt und keineswegs ein Sonderfall. Da gibt es dann einen lustigen Aushang am Büro/Dienstzimmer/U-Raum, gezeichnet vom Dienststellenleiter und ISB und von was weiß ich noch wem. Zweck wäre zum Beispiel Bildbearbeitung/Videobearbeitung/Erstellen von Plänen/Skizzen/Ähnlichem oder Sonstewas, wofür es auf der dienstlichen IT keine Software gibt und nicht draufzukriegen ist. Dass private IT zu dienstlichen Zwecken genutzt wird heißt ja nicht gleich, dass auf der privaten IT eingestufte Informationen verarbeitet werden.
Die Ergebnisse bringt die S6-Abteilung dann per Schleusenrechner ins dienstliche System, ähnlich wie von "grüner IT"(Bw) auf "weiße IT"(BWI). Dort werden dann die diversen Teile zusammengefügt und erst dort entsteht dann die u.U. einstufungswürdige Information.

Der Ein-oder Andere hier scheint noch in den Zeiten "Handapparat auflegen, sonst Abhörgefahr" zu leben...

Al Terego

Zitat von: 200/3 am 14. Februar 2020, 00:17:22
... Zweck wäre zum Beispiel Bildbearbeitung/Videobearbeitung/Erstellen von Plänen/Skizzen/Ähnlichem oder Sonstewas, wofür es auf der dienstlichen IT keine Software gibt und nicht draufzukriegen ist. ...

Auch für diese Anwendungszwecke gibt es dienstlich gelieferte Hard- und Software. Das geht sogar soweit, dass auch Apple und Linuxsysteme angeschafft wurden. Der Einsatz von privater Hard- und Software zu dienstlichen Zwecken sollte ganz klar die absolute Ausnahme sein.

Ralf

ZitatZweck wäre zum Beispiel Bildbearbeitung/Videobearbeitung/Erstellen von Plänen/Skizzen/Ähnlichem oder Sonstewas, wofür es auf der dienstlichen IT keine Software gibt und nicht draufzukriegen ist.
Kommen wir nun ansch. zum Kern des Punktes: Wäre das nicht auf einem Lehrgang eine Übervorteilung ggü. anderen Lehrgangsteilnehmern? Dadurch "nötige" ich vielleicht auch andere, ihr Geld dafür auszugeben. Aus diesem Grund der Vergleichbarkeit der Arbeiten wäre dem schon nicht zuzustimmen.
Nicht umsonst sagt man ja auch auf den körperlich fordernden Infanterie-Lehrgängen, dass alle gleiches Material zu Verwendungen haben.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

dunstig

Scheinbar muss ich an einer Dienststelle der Glückseligen sein, wo mir der Dienstherr auf Antrag genau die Ausstattung bzw. auch Software zur Verfügung stellt, die ich zur Erfüllung dessen benötige, was von mir verlangt wird. Wenn ich das hier so lese, scheint das an manchen Dienststellen mitunter ja wilde Blüten zu treiben ???

Aber gut, bei privater IT in der Sperrzone wäre ich auch schneller an einer anderen Dienststelle als ich schauen könnte. ;D
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

200/3 ohne LoginDaten

Ich möchte mal gerne sehen in welcher "Wald-und Wiesen"-Dienststelle Apple/Linux etc. für einmalige oder selten auftretende Projekte beschafft werden und wie lange so eine Beschaffung dann dauert. Wenn überhaupt beschafft wird, ist das Projekt bis dahin schon dreimal rum...
Wenn ich allein daran denke, wie lange wir jetzt rumgezerrt haben um eine Zahl X an grüner IT für Ausbildungszwecke zu bekommen...waren rund 2 Jahre und dutzende Anträge, Begründungen, Stellungnahmen...sieht das IT-Konzept der Dienststelle halt nicht vor...

Al Terego

Zitat von: 200/3 ohne LoginDaten am 14. Februar 2020, 10:59:03
Ich möchte mal gerne sehen in welcher "Wald-und Wiesen"-Dienststelle Apple/Linux etc. für einmalige oder selten auftretende Projekte beschafft werden und wie lange so eine Beschaffung dann dauert. Wenn überhaupt beschafft wird, ist das Projekt bis dahin schon dreimal rum...

Sorry, aber in solchen Fällen ist so etwas auch nicht erforderlich, da reicht auch der normale Bw-PC.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau