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Fallschirmjäger EGB als SaZ4 Wiedereinsteller

Begonnen von Tholer, 14. Februar 2020, 11:02:25

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Tholer

Hallo zusammen,

zuerst einmal eine kurze Info zu meiner Person: ich bin vor ca. 3 Jahren im Dienstgrad Gefreiter bei den Gebirgsjägern aus der BW ausgeschieden. In der Zwischenzeit habe ich mich bei meinem jetzigem Job gut hochgearbeitet und habe eine gute Stelle mit Perspektive.
Allerdings erfüllt mich diese Arbeit nicht so wie damals beim Militär (auch wenn die Dienstzeit sehr gering war). Deshalb bin ich nun am überlegen, als Wiedereinsteller meinen ursprünglichen Traum zu erfüllen: Fallschirmjäger EGB.

Es ist relativ schwer genaue Informationen bzgl. Werdegang zum EGB zu erhalten. Ich hatte bereits ein Gespräch mit dem Karriereberater, doch selbst der konnte mir nicht wirklich weiterhelfen.
Ich habe sämtliche Threads zu diesem Thema hier durchgelesen, die offiziellen Bundeswehrseiten etc. durchstöbert und alle Videos zum Thema angeschaut. Dennoch blieben mir folgende Fragen offen:

1. Muss ich die GA nochmals wiederholen?

2. Ist SaZ4 für diese Verwendung überhaupt realistisch? Der Karriereberater meinte, dass es kein Problem sei und ich nach der Ausbildung dann sogar noch Zeit hätte, an einigen weniger zeitintensiven Lehrgängen teilzunehmen. Auf der Bundeswehrseite steht, dass man sich sogar als FWDLer für das AV bewerben kann und bei Bestehen für min. SaZ4 unterschreiben muss. Andere wiederum sagen, dass man in den 4 Jahren überhaupt Glück haben muss, dass man es zeitlich schafft, die gesamte Ausbildung zu durchlaufen.

3. Im Zusammenhang mit Frage Nr. 2: ist als SaZ4 FschJg EGB ein Auslandseinsatz überhaupt realistisch? Welche Lehrgänge und weiterführende Spezialisierungen macht man noch im Laufe der zeit als EGB-Soldat, welche man mit SaZ4 evtl. nicht machen/schaffen wird?

4. Besteht die Möglichkeit ein Truppenpraktikum direkt bei den EGB`s zu machen? Der Karriereberater meinte, dass dies nur bei den "normalen" FschJg ginge, nicht allerdings direkt in einer EGB-Kompanie. Dazu hörte ich allerdings auch andere Meinungen.

5. Kann man sich direkt bei der Musterung schon für die Verwendung als EGB-Soldat bewerben? Der Karriereberater hat nämlich bereits die Bewerbungsunterlagen ausgefüllt, mit dem Verwendungswunsch als Fallschirmjäger EGB (habe noch nicht unterschrieben). Kommt man dann ggf. (sofern man dafür tauglich ist; PS: bei der letzten Musterung wurde T1 festgestellt) direkt nach GA und SGA bei den FschJg in einen EGB-Zug und wird auf das AV vorbereitet? Reicht für das Antreten beim AV die 90/5er als Sprungtauglichkeit oder muss dafür bereits der komplette Springerlehrgang absolviert sein?

6. Weiß man schon, wann nächstes Jahr die AV`s stattfinden werden?

Es ist dazu zu sagen, dass ich bereits mein ganzes Leben lang Sport betrieben habe und gerne bereit bin neue Herausforderungen anzunehmen und über meine Grenzen hinaus zu gehen. Ich bin bereits Trainingstechnisch in der Vorbereitungsphase für den Dienst in solch einer Verwendung, möchte jedoch vor dem Unterschreiben der Bewerbung noch die letzten Unklarheiten aus dem Weg schaffen, damit ich auch weiß, dass ich die richtige Entscheidung für mich treffe.

Ich danke bereits im Voraus und hoffe auf viele Infos und vielleicht befindet sich hier ja auch ein EGB-Soldat im Forum, der mir noch einige Tipps geben kann  :)


Pericranium

Ich würde sagen, mit knapp unter 2 Jahren Ausbildung ist man ein "fertiger" EGB-ler.
Grundausbildung, Spezialgrundausbildung, Springer und dann noch Pipeline und dann sind knapp 1,5 Jahre rum.
Dann noch paar andere Lehrgänge, joa das kommt etwa hin.

Und ich würde sagen, es sollte für dich kein Muss, sondern ein Privileg sein, die FschJg-Grundausbildung zu machen.
Sieh es als gute Vorbereitung für die mögliche spätere EGB-Tätigkeit.

Bewirb dich als SaZ 4 Fallschrimjäger. Gute Leistungen in der Grundausbildung und Spezialgrundausbildung bringen und sich beweisen.
Dann kann man mal zu den EGB-lern schauen und das Aufnahmeverfahren mitmachen. Wenn du das bestehst, kannst du aufgenommen und ausgebildet werden.
Und wenn nicht, bleibst halt normaler FschJg. Es gibt kein Anrecht auf EGB.

wolverine

Zitat von: Pericranium am 14. Februar 2020, 15:19:20
Ich würde sagen, mit knapp unter 2 Jahren Ausbildung ist man ein "fertiger" EGB-ler.
Und die restlichen beiden Jahre baut man die angesammelten Überstunden ab. ;D War ein Spaß; ein bisschen jedenfalls  ;)
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tholer

Zitat von: ulli76 am 14. Februar 2020, 19:42:47
Man wird keinen SaZ 4 zum EGBler machen.

OK das beißt sich etwas mit den Aussagen des Karriereberaters...
Hier stellt sich mir gleich noch eine hypothetische Frage:
Kann man als SaZ in der Mannschaftslaufbahn einen Antrag auf Verlängerung um einzelne Jahre einreichen? Bsp. Von SaZ4 auf Saz5?

KlausP

Man kann jeden Antrag stellen. Ob in diesem Fall der Dienstherr zustimmt hängt zuerst einmal vom Bedarf ab.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tholer

Danke an allen für die Antworten.

Zitat von: KlausP am 14. Februar 2020, 19:50:54
Man kann jeden Antrag stellen. Ob in diesem Fall der Dienstherr zustimmt hängt zuerst einmal vom Bedarf ab.
Also rein theoretisch besteht die Möglichkeit, dass es funktioniert?
Zitat von: Pericranium am 14. Februar 2020, 15:19:20
Und ich würde sagen, es sollte für dich kein Muss, sondern ein Privileg sein, die FschJg-Grundausbildung zu machen.
Sieh es als gute Vorbereitung für die mögliche spätere EGB-Tätigkeit.
OK ich muss zugeben, dass meine Frage etwas unvorteilhaft formuliert war :D natürlich habe ich nichts dagegen, die GA zu wiederholen. Im Gegenteil, ich würde es sogar begrüßen, da es in der Tat nochmals eine KLEINE Vorbereitung darauf ist, was danach kommt...

Aber wer hat nun Recht? SaZ4 EGB möglich, oder eher nicht?

DeltaEcho

Als SaZ4 EGB ist eine Verschwendung von Ressourcen. EGB Kr werden alleine wie dargestellt min. 2 Jahre ausgebildet, Auslandseinsätze in dieser Zeit (SaZ4) mehr als unwahrscheinlich.

Da der reguläre Auftrag von EGB Kp eben nicht die Bestückung von Kontingenten für die Einsätze ist.

Die GA sollte überall gleich sein gemäß der AnTrA 1. Daher gibt es auch keine Fallschirmjäger, Jäger, Aufklärer, Logistiker GA mehr, sonder eine GA.

Alle Mannschaften die ich erlebt habe die erfolgreich zum EGB gegangen sind, waren HG/SG körperlich topfit und wussten worauf sie sich einlassen.

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