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Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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LwPersFw

#285
Hört bitte auf über persönliche Befindlichkeiten zu diskutieren.

Das BMVg und die OrgBer haben klare Weisungen u.a. zur Anwendung von Maßnahmen bzgl. Freistellung/Arbeitszeit erlassen.

Diese sind im Sinne der Betroffenen durch die DV anzuwenden.

Und darin hat der einzelne DV kein Ermessen.

Zitat von: BSG1966 am 21. März 2020, 10:30:59
Zitat von: LwPersFw am 20. März 2020, 14:43:02
Wer die aktuelle Lage benötigt ... meine Empfehlung ... auf den funktionierenden mil. Kanälen an das EinsFüKdo wenden... bzw. die Leitverbände...

Und 3., die "funktionierenden mil. Kanäle" haben bislang noch mit keinem Wort das Thema "Quarantäne danach" thematisiert - der GI aber ja nun doch.

4. bei allem Verständnis für Dienstweg und Co. bitte ich einfach mal um ein gewisses Verständnis dass es für die, die ohnehin länger im Einsatz verbleiben "dürfen" doch etwas erhöhten Informationsbedarf gibt, wenn der GI hier eine solche Maßnahme verkündet. Entweder hat er sich versprochen oder war falsch informiert - oder es gibt hier eine Information, die den Betroffenen Kameradinnen und Kameraden und deren Angerhörigen nicht zwingend länger als nötig vorenthalten werden sollte.

Dann fordern Sie dies von Ihren Vorgesetzten vor Ort ein... im Rahmen der Fürsorge.

Und wenn Sie selbst in dieser Position sind ... fragen Sie selbst das EinsFüKdo.

Wo ist das Problem ?


Gerade noch gesehen:

"Maßnahmen in den Einsätzen der Bundeswehr

In Kooperation mit dem Einsatzführungskommandowerden kontinuierlich die Einsatzkontingente informiert und zu Maßnahmen beraten. Vor den Verlegungen wird eine Anamnese erhoben, die die Aufenthaltsorte der Kontingentangehörigen vor dem Einsatz abfragt. Insbesondere der Impfschutz wird überprüft und da, wo nötig, vervollständigt. Für die Einsatzkontingente ist umfangreiche Vorsorge getroffen, die jeweils leitenden Hygieniker dienen als Ansprechpartner. "
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

HubschrauBär

Zitat von: BSG1966 am 21. März 2020, 11:18:34
Man kann aber sehr wohl daraufhin die Mehrarbeit als abgegolten betrachten, da ja in der Zeit keine Arbeit geleistet wurde.
Mit dem gleichen Argument müssten dann aber alle anderen der betroffenen Einheit, die daheim in Bereitschaft sitzen Minusstunden aufbauen.

Natürlich ist es für den SV geschickt, wenn nach der Krise alle Stundenkonten auf 0 stehen, aber wohl kaum im Sinne der Weisungslage. Aber auch andere Dienstherren im öffentlichen Dienst tuen sich damit derzeit teils noch schwer ihr Personal aus Fürsorgegründen einfach daheim frei zu stellen, wenn es nicht unbedingt gebraucht wird

Der Insp war da ja recht eindeutig. Ich würde hier auch den Beschwerdeweg wählen.

LwPersFw

#287
Die Maßnahmen zum Umgang mit Freistellung etc. beruhen auf einer rechtlichen Handlungsanweisung des BMI, die an alle Bundesbehörden ging.

Die Bw setzt diese in der 3. Weisung für die Beamten und Tarifbeschäftigten der Bw um und hat die analoge Anwendung für die Soldaten angewiesen.

Und in dieser Handlungsanweisung des BMI steht ...

siehe Anhang

Und genau dieser Passus wird für die Soldaten genutzt, die nach Hause geschickt wurden... ebenso für die Beamten... aller Bundesbehörden...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Ein guter Beitrag des VBB...

...vor dem Hintergrund von Debatten z.B. zwischen "zu Hause Rumsitzenden" und Telearbeitern ...

Auszüge:

"Die Situation annehmen wie sie ist

Die EU-Kommissionschefin und ehemalige Verteidigungsministerin Dr. med. von der Leyen brachte es im Bild-Interview auf den Punkt:" ,,Ich glaube, wir alle, die wir nicht die Experten sind, haben am Anfang das Coronavirus unterschätzt." Nur anfänglich war der Eindruck in der Bundeswehr an einigen Stellen so, dass ,,Keiner weiß, was er machen soll, keiner was falsch machen will." Mittlerweile gibt es eine Erlass- und Weisungslage mit weitreichenden Regelungen und Handlungsspielräumen. Diese sind eingestuft, also fragen Sie im Zweifel Ihre Vorgesetzten, fragen Sie notfalls Ihre Personalräte, wie denn konkret verfahren werden soll.

Jedoch werden Fragen vorläufig offenbleiben, denn wir sind derzeit weit entfernt vom Normalzustand. Und das müssen wir aushalten.

In unserem Land hat sich die Situation weiter verschärft, wie wir der außergewöhnlichen Ansprache unserer Bundeskanzlerin Dr. Merkel entnehmen konnte. Unsere Verteidigungsministerin hat mit ihrem Tagesbefehl vom 20. März die Prioritäten gesetzt. Damit ist klar: Wir alle leisten damit einen wichtigen Beitrag zur staatlichen Handlungsfähigkeit.

Dazu gehört auch, dass wir privat unseren Beitrag leisten, indem wir Abstand halten, möglichst zu Hause bleiben und auch unsere persönlichen Kontakte minimieren. Dies stellt die Verbandsarbeit ebenfalls vor neue Herausforderungen, auch hier ist die Lage überaus dynamisch. In meinen vielen Telefongesprächen zeigte sich einmal mehr, dass der Verband zusammenhält und mit diesen Herausforderungen umgehen kann. In der Krise können wir unseren Worten Taten folgen lassen. Wir können denen helfen, die Hilfe brauchen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

Ihr persönliches Wohlergehen liegt mir besonders am Herzen. Bleiben Sie gesund, halten Sie durch, bleiben Sie uns gewogen. Ihr VBB bleibt für sie dran, der VBB wird für Ihre Interessen kämpfen. Dabei dürfen wir den Infektionsschutz nicht vernachlässigen. Ich zähle auf Sie!

Ihr Bundesvorsitzender

Dr. Liesenhoff"


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Marschkompasszahl

Zitat von: LwPersFw am 21. März 2020, 09:05:25
Aber wie gesagt, Ihre Fragen sind nachvollziehbar...

also senden Sie diese an reserve.hilft@bundeswehr.org

...und bitten Sie, dass man die Antworten auf bundeswehr.de veröffentlicht... eben als Info für Alle !

Vielen Dank für die Idee!
Die Email ist raus!  :)

PzPiKp360

So heute per E-Mail vom KpChef eingegangen, vermutlich bundesweit ähnlich gültig:

Beorderte, aktuelle Interessenten und (Dauer-)Gäste der RSU Kp werden gebeten, sich nicht einzeln per genanntem Verfahren zu melden, sondern sich bereit und fit zu halten, um ich Falle einer Anforderung durch LKdo als gesamte Einheit zur Verfügung zu stehen.

DeltaEcho

Ja richtig der Unterschied ist, der Soldat ist wenn nach Hause geschickt wird im Rahmen der Fürsorge grundsätzlich erreichbar in der Rahmendienstzeit (meistens 0700 - 1630), er verlegt umgehend an den Standort sobald dies befohlen wird.

Ist der Soldat aber im DA, der durch den DV angeordnet wird, dann gilt diese Regel nicht. Der Soldat kann tun und lassen was er möchte, dass es Einschränkungen im öffentlichen Leben gem. Vorgaben der jeweiligen Bundesländer gibt änder daran nichts.

Es gibt meistens Vorgaben wieviele Soldaten sich im Rufbereitschaft befinden sollen, daraus erwächst auch die Zahl derer die ich in den DA Befehle.

Die Anordnung von EU/SU ist natürlich rechtswidrig, will aber der Soldat jetzt seinen EU zurücknehmen z.B. über Ostern weil das öffentliche Leben nicht mehr stattfindet, würde ich die Vorschrift sehr genau prüfen, bevor ich einem solchen Antrag befürworte.

FoxtrotUniform



Zitat von: Max aus Bayern am 21. März 2020, 11:06:04
Heißt also, dass ich nur hinter meinem Beruf stehe wenn ich eine offensichtliche Ungleichbehandlung hinnehme
und sich nicht an Befehle vom BMVg bzw InspH gehalten, bzw. diese nicht richtig umgesetzt werden?

Ich bin mir durchaus bewusst, dass der DV den Abbau von Mehrarbeit anordnen kann.
Aber das in dieser Situation mit Ausgangsbeschränkung, finde ich das sehr fragwürdig!

Dazu mal eine andere (meine) Perspektive:

Ich zähle zum Führungspersonal, bin täglich aktiv in Präsenz, sporadisch in Telearbeit.
Die meisten Telearbeiter sind 40/41 Stunden aktiv im Dienst, die Nichttelearbeiter überschlägig in Rufbereitschaft oder in der Dienststelle (d.h. max 20h / Woche).
Ist das Benachteiligung? -> Nein, sondern lagegerecht.

Kameraden sind vor und nach Einsätzen, in Quarantäne, haben ggf. längere Stehzeiten, Trennung von der Familie und im Heimatland auch keinen AVZ.
Ist das Benachteiligung? -> Nein, sondern lagegerecht.

Einige Kameraden haben massig Überstunden durch Zeitguthaben, gesparten EU, angeordnete Mehrarbeits / FvD Ansprüche, sind ohne Auftrag zuhause bei der Familie und nach der Quarantänephase stapeln sich die liegengebliebenen Aufträge.
Wäre eine Anordnung zum anteiligen Abbau dieser Ansprüche eine Benachteiligung? -> Nein, sondern lagegerecht.
Wäre die Anordnung juristisch sauber? -> Bis jetzt nein, nur in Teilen.
Wäre es kameradschaftlich gegenüber denen, die jetzt für uns alle "Draußen" sind, auf seinen Stunden- und Urlaubsabbau nach der Quarantäne zu pochen? -> Nein.




Gesendet von meinem Mobilgerät

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

wolverine

Mal im Ernst, Leute: schaltet mal endlich in den Krisenmodus. Das hier ist der Fall, für den wir da sind. Nur, dass die Häuser intakt bleiben.
Ja, es werden sicher Fehler gemacht und es wird sicher Ungerechtigkeiten geben. Der eine stirbt und der andere bleibt am Leben. Jetzt kommen wir erst einmal durch diese Lage und hinterher begraben wir die Toten, lecken unsere Wunden und reden mit dem Chef über Orden und Dienstzeitausgleich.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

Zitat von: DeltaEcho am 21. März 2020, 13:29:37

Die Anordnung von EU/SU ist natürlich rechtswidrig, ...

...will aber der Soldat jetzt seinen EU zurücknehmen z.B. über Ostern weil das öffentliche Leben nicht mehr stattfindet, würde ich die Vorschrift sehr genau prüfen, bevor ich einem solchen Antrag befürworte.

Dies sind ja auch 2 verschiedene Sachverhalte... eigentlich sogar 3.

Denn EU / SU sind auch getrennt zu betrachten. Sie 3. Weisung.


Davon zu trennen ist die Behandlung von bereits genehmigten EU.


...und grundsätzlich bin ich ganz bei dem zuletzt von @wolverine Gesagten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: F_K am 21. März 2020, 18:03:52
Welche TrT zuziehen möchte, kümmert sich um die Tage - wer die Musik bestellt, bezahlt.

Und dies wird am Ende das BMVg sein ... ohne Limit... wenn erforderlich.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Zur Sache:

Cases (nach WHO Definition, also nachgewiesene Infektionen) nun über 300.000 - Verdoppelung alle 3 bis 4 Tage - und IFR (also Todesrate bei Infektion) anscheinend um 1 % - dass ist eine gewaltige Zahl.

Monos477

Hoffe das ist hier richtig...

Hätte am 04.05 meine Eignungsprüfung zum SAZ in Hannover.
Wird das nun wegen dem Corona Virus auch verschoben, habe jedenfalls
Diesbezüglich noch keine Mail leider bekommen.

Vielen Dank im Voraus.

worldwideriot

Zitat von: Monos477 am 22. März 2020, 01:16:23
Hoffe das ist hier richtig...

Hätte am 04.05 meine Eignungsprüfung zum SAZ in Hannover.
Wird das nun wegen dem Corona Virus auch verschoben, habe jedenfalls
Diesbezüglich noch keine Mail leider bekommen.

Vielen Dank im Voraus.

Du kannst davon ausgehen, dass es verschoben wird. Du bekommst auf jedenfall rechtzeitig Post.

LwPersFw

Zitat von: Monos477 am 22. März 2020, 01:16:23
Hoffe das ist hier richtig...

Hätte am 04.05 meine Eignungsprüfung zum SAZ in Hannover.
Wird das nun wegen dem Corona Virus auch verschoben, habe jedenfalls
Diesbezüglich noch keine Mail leider bekommen.

Vielen Dank im Voraus.


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67925.0.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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