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Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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Blanke

Zitat von: F_K am 20. April 2021, 08:35:20
ZitatNatürlich werden wir ermahnt und ständig auf die Masken in den Gängen und Einrichtungen darauf hingewiesen.

Die Dienstaufsicht scheint also zu funktionieren - in soweit kann eine Beschwerde auch dazu führen, dass dann EM / DM genutzt werden, um die Maßnahmen durchzusetzen - "IHR" scheint euch ja nicht daran zu halten.

Das eigentliche Problem ist, wir sind zu viele auch wenn jeder eine Maske anhätte wird dennoch der Abstand nicht gewährleistet. Wir haben viele Heimschläfer die keine Stube haben, diese müssen sich irgendwo aufhalten können. Es geht aber mehr darum das solche Ansammlung von Soldaten geschaffen werden, um show and schein zu erschaffen.

F_K

Der Dienst wird durch den DV angesetzt - DAS ist durch eine Beschwerde kaum zu verändern.

(.. nach dem Motto "Ich will aber 50 % ohne Dienstausübung "zu Hause" sein ..." - drauf hast Du keinen Anspruch)

alpha_de

Das war dem OP aber nicht zu entnehmen und ich finde eine solche Unterstellung schon ziemlich heftig.

Würde mir gegenüber meinem Team im Traum nicht einfallen.

Blanke

Mir geht es nicht um zuhause zu sein. Mir geht es um die Sicherheit und Reduzierung der Ansteckungsgefahr. Ein Soldat ist kein Roboter, sondern immer noch ein Mensch mit Zellen und Immunsystem, somit auch ein Träger im ernstfall. Und da die aha Regeln nicht eingehalten werden, sei es bei Übungen, Ausbildungen oder im Gebäude wegen dem vollen Personal finde ich es unverständlich. Zumal es in den Medien aus allen nähten die Inzidenz Zahlen platzen. Selbst unsere Regierung wiederholt es immer und immer wieder.

Was soll ich, oder die meiner Meinung sind davon halten

F_K

ZitatNatürlich werden wir ermahnt und ständig auf die Masken in den Gängen und Einrichtungen darauf hingewiesen.

LwPersFw

Alle Arbeitgeber - auch die öffentlichen - sind ja nunmehr verpflichtet, allen Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, mindestens eine wöchentliche kostenlose Testung anzubieten.

Für den Bereich der Bw hat StS Hoofe dies am 26.03.2021 angewiesen.

Hierzu hat der Insp San eine entsprechende Weisung herausgegeben:

KdoSanDstBw
"Fachliche Weisung zur Umsetzung des Testangebotes für Beschäftigte des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung"
Az 42-15-19 , vom 06.04.2021

Auszug:

"Alle Organisationsbereiche sind angehalten, diese Vorgaben im eigenen Zuständigkeitsbereich umzusetzen."


Die Weisung macht
+ fachliche Vorgaben zur Testdurchführung
+ zum Umgang mit Testergebnissen
+ zur Beschaffung der Test-Sets
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Vor dem Hintergrund, dass es zum Brechen der 3. Welle zu Lockdowns kommt...

"Regelungen für Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung angepasst

Berlin, 01.04.2021.

Im Zuge der aktuellen Ent­wick­lun­gen in der Co­ro­na-Pan­de­mie sind die Re­ge­lun­gen zur not­wen­di­gen Kin­der­be­treu­ung so­wie zur Pfle­ge und Be­treu­ung von pfle­ge­be­dürf­ti­gen An­ge­hö­ri­gen er­neut an­ge­passt wor­den. Das teilt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des In­nern, für Bau und Hei­mat (BMI) in ei­nem Rund­schrei­ben vom 30. März mit.


Gründe der Aktualisierung sind die Aufhebung der Befristung der Regelungen zur Arbeitsbefreiung beziehungsweise zum Sonderurlaub zur Kinderbetreuung auf Grundlage des Paragrafen 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die entsprechende Anwendung auf den Tarif- und Beamtenbereich (vgl. Paragraf 22 Absatz 2 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)) zum 31. März sowie die Verlängerung der Regelungen zur Arbeitsbefreiung beziehungsweise zum Sonderurlaub zur Sicherstellung der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen über den 31. März hinaus bis zum 30. Juni.


Keine Übertragung von Tagen aus Vorjahreszeitraum

Demnach gilt der Anspruch auf Arbeitsbefreiung beziehungsweise Sonderurlaub zur Kinderbetreuung von bis zu 34 Arbeitstagen (bei einer Fünf-Tage-Woche) pro Jahreszeitraum. Der Jahreszeitraum beginnt mit der erstmaligen Feststellung des Deutschen Bundestages der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG zum 28. März 2020.

Damit entsteht der Anspruch auf Arbeitsbefreiung beziehungsweise Sonderurlaub zum 28. März 2021 neu. Die Möglichkeit der Übertragung von Tagen aus dem alten Gewährungszeitraum besteht nicht.

Entscheidend für die Dauer der Regelung ist die Feststellung des (Fort-)Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt dann als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung beziehungsweise der Feststellung des Fortbestehens das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt. Sollte also bis Juni kein neuerlicher Beschluss zur Fortsetzung gefasst werden, laufen die Regelungen aus.


Voraussetzungen für Anspruch erweitert

Weiterhin wurden die Anspruchsvoraussetzungen auf die Fälle erweitert, in denen von der zuständigen Behörde in Reaktion auf die Ausbreitung von COVID-19 der Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen eingeschränkt wurde oder eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern, einer Schule oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen abzusehen.

Der Anspruch auf Arbeitsbefreiung beziehungsweise Sonderurlaub zur Kinderbetreuung besteht ab dem 1. April nun unabhängig davon, ob der Dienst im Homeoffice erbracht wird oder erbracht werden könnte.

Die Regelungen zu den Ansprüchen zur Arbeitsbefreiung beziehungsweise zum Sonderurlaub zur Kinderbetreuung auf Grundlage des Paragrafen 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und die entsprechende Anwendung auf den Tarif- und Beamtenbereich (vgl. §§ 21 Absatz 1 Nummer 4, 21 Absatz 2 SUrlV) gelten unverändert fort.

Für Soldatinnen und Soldaten sind die beamtenrechtlichen Regelungen des Rundschreibens entsprechend anzuwenden.


Zuständigkeiten für die Gewährung

Für die Gewährung von Sonderurlaub beziehungsweise Arbeitsbefreiung nach dem Rundschreiben sind weiterhin die Beschäftigungsdienststellen beziehungsweise die oder der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte zuständig."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Tagesschau heute:

90 % der Kliniken verschieden min. 10 % der geplanten OPs,
50 % der Kliniken verschieben 20 % der geplanten OPs

-> die Ressourcen sind jetzt also knapp.

InstUffzSEAKlima

Solange man es duldet, dass die Bürger mehr als zwingend nötig die Wohnung verlassen, ohne zwingende Notwendigkeit in Präsenz und ohne Masken im Büro hocken und alle anderen geltenden Regeln kaum Beachtung finden, kann die Not nicht allzu groß sein. Rigoroses Durchgreifen scheint noch immer die Ausnahme zu sein und daher wundert es auch nicht, dass es eher schlimmer statt besser wird - trotz Impfung.

alpha_de

@InstUffzSEAKlima

Noch gilt Art 1 (3) GG und ich brauche keine Begründung, um meine Wohnung zu verlassen. Wir sind nicht in einem Obrigkeitsstaat, auch wenn sich den scheinbar einige herbei wünschen.

Und Ausgangsbeschränkungen werden sowohl von Medizinern als auch Juristen als kaum wirksam und mit Blick auf die massive Einschränkung einer ganzen Reihe von Grundrechten als kaum vertretbar bewertet.

Braucht es erst wieder das BVerfG, um einige daran zu erinnern, dass Grundrechte nicht der beliebigen Disposition von Regierung oder Parlament unterliegen? Reichen die bisherigen Urteile nicht aus? Und will man die sinkende Akzeptanz der Maßnahmen noch weiter beschleunigen?

In einer Demokratie bedarf die erfolgreiche Umsetzung der Pandemiebekämpfung der Einsicht und Mitnahme der Bevölkerung. Nur in Diktaturen lässt sich so etwas einfach anordnen. Und genau diese Akzeptanz setzt man mit offensichtlich populistischen Maßnahmen aufs Spiel.

F_K

Nunja, eine ganze Reihe von Demokratien hat deutlich härtere Lockdowns erfolgreich umgesetzt - und damit Leben gerettet.

Ich bin schon überrascht, wie man über 300 Tote täglich, plus Longcovid und die Einschränkung der med. Versorgung einfach akzeptiert - wären rechtzeitig härtere Maßnahmen ergriffen worden, hätte es weniger Tote und weniger wirtschaftliche Schäden gegeben.

alpha_de

In diesen Demokratien gelten aber andere Regeln, der Schutz der Grundrechte ist ein Wesenskern des GG, den bspw. die US Verfassung so nicht kennt. Und die Grundrechte sind der beliebigen Disposition von Gesetzgeber und Regierung bewusst entzogen worden. Grundrechte sind kein Gnadenerweise (Stichwort Lockerung, Sonderrechte für Geimpfte), sondern sind Kern unserer demokratischen Ordnung. Sie sind unveräußerlich. Und es gibt weder ein Supergrundrecht Sicherheit noch ein Supergrundrecht Gesundheit, die die beliebige Einschränkung der übrigen Grundrechte erlauben. Aber das GG scheinen einige nur noch vom Hörensagen zu kennen.

F_K

Weitestgehend richtig - aber Grundrechte sind und müssen gegeneinander abgewägt werden - und ein so langer, schwacher Lockdown bringt halt viele Schäden und Tote UND Grundrechtseinschränkungen.

Da erscheint mir ein kurzer, harter Lockdown doch besser - eben weil weniger Einschränkungen und Schäden.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: alpha_de am 21. April 2021, 13:53:03In einer Demokratie bedarf die erfolgreiche Umsetzung der Pandemiebekämpfung der Einsicht und Mitnahme der Bevölkerung.
Aber an Einsicht bei den Bürgern mangelt es ja von Tag zu Tag mehr. Da helfen keine Apelle und Bitten mehr, sondern nur noch knallharte Maßnahmen und Sanktionen. Tanzen nicht jeden Tag genug Leute auf der Straße herum und verbreiten wirre Theorien und mangels Hygienemaßnahen zugleich auch ihre Erreger?

Demokratie heißt ja nicht, dass jeder Narrenfreiheit hat und nach belieben sich über Gesetze, Verordungen und andere Regelwerke hinwegsetzen kann, weil es zum Erhalt von Leben und Gesundheit keine anderen Optionen gibt - zumindest nicht für den Sofortbedarf.

Kurze Lockdown gibt es ja praktisch nicht, da ja mit den Lockerungen erneut Anstiege der Zahlen folgen. Man hat es ja mehrfach erlebt, wie verantwortungslos in die anrollende Welle hineingelockert wurde.

alpha_de

@InstUffzSEAKlima

Ok, jetzt etwas deutlicher... Der Staat ist keine Gouvernante und das Menschenbild des GG ist nicht das des unmündigen Untertertanen, der zu seinem Glück gezwungen werden muss oder darf.

Lesen bildet... Ich empfehle Art 1(3) GG und die Präambel.

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