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Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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ulli76

Wenn der deutsche Bürger so mündig wäre, bräuchten wir keinen härteren Lockdown. Dann würde der mündige Bürger nämlich rein aus Vernunft Maske tragen und sich von anderen Menschen fernhalten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

@ Alpha_de:

Jeder, auch das GG, darf sein "Menschenbild" haben - und seine Erfahrungen mit Menschen.

Und nochmal: Grundrechte werden gegeneinander abgewogen. Sie schränken sich IMMER gegenseitig ein.

Insoweit würde ich Dich schon bitten, nicht einfach  Zitate in den Raum zu werfen - sondern diese einzuordnen.

alpha_de

Natürlich darf jeder sein Menschenbild haben... aber das Menschenbild, dass die Bundesregierung und der Bundestag anzuwenden haben, ist das des GG und kein anderes. Art 1 (3) bindet den Staat, nicht den Bürger... aber er schützt den Bürger.

Unstrittig ist, dass sich die Grundrechte gegenseitig einschränken, aber das unterstreicht, dass der Gesundheitsschutz eben kein absolutes Gut darstellt, dem sich alle anderen (Recht am eigenen Betrieb, Recht auf Freizügigkeit, Meinungsfreiheit, allg. Handlungsfreiheit, usw) bedingungslos unterzuordnen haben.

Und ja, Menschen dürfen sogar uneinsichtig und leichtsinnig sein...

Grundrechte sind Abwehrrechte gegen eine übergriffige Gesetzgebung und -anwendung.

Wer also dem harten Lockdown, der harten Ausgangsbeschränkung das Wort redet, der muss sich am Geist und Wort der Verfassung messen lassen. Und nochmal, sowohl Mediziner als auch Juristen bewerten diesen Versuch als untauglich und verfassungsrechtlich kritisch.

F_K

@ alpha_de:

Abwägungsprozesse sind immer schwierig und halt ggf. gerichtlich überprüfbar.

Leben / Gesundheit sind keine absoluten Güter, aber eben doch hochwertige Güter - wie gesagt, Abwägung, nicht Unterordnung.

Wo ist denn z. B. die Meinungsfreiheit eingeschränkt worden? (z. B. durch das derzeitige / geplante Infektionsschutzgesetz?)

schlammtreiber

Zur Unantastbarkeit von Grundrechten:

Natürlich kommt den in den Artikeln 1-19 des GG niedergelegten Grundrechten eine immense Bedeutung zu. Dies kommt im GG auch klar zum Ausdruck. Trotzdem ist es nicht richtig, dass ein Grundgerecht gar nicht eingeschränkt werden darf! Aber eben nur mit Augenmaß und gutem Grund, und unter bestimmten Voraussetzungen, und es darf eben nicht einfach völlig abgeschafft oder in seinem Kern angegriffen werden.

Der Laie spricht deswegen bei Grundrechten von der "Schranke" (Grundrechtsschranke, Möglichkeit der Einschränkung) und der "Schranken-Schranke" (Grenzen der Einschränkungsmöglichkeit). Nehmen wir als Beispiel mal den besonders wichtigen Artikel 2 GG:

ZitatArt 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

HIer sehen wir im kursiven Teil schon eine unmissverständliche Einschränkung dieses Grundrechts (der "allgemeinen Handlungsfreiheit", die hochwichtig ist). Und es geht weiter:

Zitat(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Hier sehen wir bilderbuchmäßig die Schranke und die Schranken-Schranke!
Schranke: "in diese Rechte DARF eingegriffen werden"... aber
Schranken-Schranke: ... eben nur "AUF GRUND EINES GESETZES!" (nicht auf Grund einer reinen Verordnung, oder einer anderen "niederen" Rechtsnorm!)

Es ist also etwas komplizierter als mancher auf den ersten Blick meint, und deswegen bezahlen wir ja auch Juristen statt nur zu googeln  ;)

Wie, wie weit, und wo nicht mehr ein Grundrecht eingeschränkt werden darf, steht übrigens deutlich im letzten Artikel des Grundrechtsteils des GG:

ZitatArt 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Ich hoffe damit etwas zur Verkomplizierung der Diskussion beigetragen zu haben  8)

gez. schlammtreiber
Dipl.sc.pol.univ.
Semper Communis
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Thomi35

Ein weiteres grundsätzliches Problem ist, unabhängig davon wie man zu einzelnen Maßnahmen steht, daß die Anordnungen nicht durchgesetzt werden. Es gibt eine Vielzahl von Regeln, um die Verbreitung von Covid-19 einzugrenzen, deren Mißachtung mit Bußgeld belegt sind. Leider werden diese Regeln aber kaum überwacht und die Nichtbefolgung dadurch auch nicht mit einem entsprechenden Bußgeld bestraft. Bloß wer sollte dieses auch tun? Die Polizeien und die Ordnungsämter haben für diese Aufgaben (natürlich) kein (oder bestenfalls nur wenig) zusätzliches Personal und müssen auch ihr Tagesgeschäft abarbeiten.

Am besten wäre natürlich, wenn sich alle freiwillig an die Anordnungen hielten. Auf der anderen Seite bringt es aber auch nichts, immer neue Beschränkungen zu verabschieden, welche dann von einem nicht unerheblich Anteil der Bevölkerung nicht befolgt werden.


InstUffzSEAKlima

Das ist ja meine Rede. Das kommt folgenden Beispiel gleich:

An einer innerörtlichen Straße wird nach vielen Unfällen die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Es hält sich aber kaum keiner dran, weil nie kontrolliert wird. Es geschehen weiterhin immer wieder Unfälle und dann meint man, auf Schritttempo reduzieren zu müssen, weil ja trotz 30 noch immer Unfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit passieren.

Solange man verhangene Maßnahmen nicht durchsetzt und deren Einhaltung überwacht bzw. die Wirksamkeit sichergestellt ist, wird auch die ultima-ratio keine Verbesserung bringen.

ulli76

Der Vergleich ist doch deppert. In deinem Beispiel würden dann AfD und irgendwelche Quarkköpfe gegen die 30er-Zone demonstrieren, weil die ja angeblich ihre Rechte einschränkt und eh nichts bringt.
Und um ihrem Unmut ausdruck zu verleihen, rasen sie dann auch gleich noch durch die Fussgängerzone.
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wolverine

#1883
Leutchen, Leutchen... Glaubt mir einfach einmal, dass Grundrechte, ihre Schranken und Schranken-Schranken mein Spezialgebiet sind. Trotzdem verstehe ich immer weniger diesen Streit.
Wir erleben nun einmal eine Ausnahmesituation. Und das heißt, es gibt keine Erfahrungen und keine Referenzurteile, von denen man ableiten kann. Ist die Bevölkerung dumm? Sicher! Sonst gäbe es kein Trash-TV mit hohen Einschaltquoten. Hat die Regierung eine Schutzpflicht? Auch! Sonst gäbe es keine Polizei und Bundeswehr. Macht man gerade Fehler? Sicher zuhauf. Ich halte ganz viele Maßnahmen für angreifbar und unverhältnismäßig.
Aber so ist es nun einmal. Ein anderer beurteilt es anders. Zero Covit ist ähnlicher Unsinn wie Corona-Leugner. Und jeder hat das Recht dazu. Den Rest besorgen unsere Gerichte. Jeder kann jede Maßnahme überprüfen lassen und nicht selten geben die Verwaltungsgerichte der einen oder anderen Seite Recht.
Keiner hat hier die Weisheit mit Löffeln gefressen. Ich auch nicht. Ich weiß es einfach nicht besser. Ich hoffe auf die Impfung und, dass sie wirkt.
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ulli76

Ich mag ja das Beispiel mit der 30er- Zone.
Mündige Bürger würden sich einfach an die 30 halten. Vor allem wenn das Ding als Unfallschwerpunkt bekannt ist.

Die wenigsten werden 60 fahren weil sie denken dass Unfälle nicht so schlimm sind. Oder das schon passt, weil wir echt gute Unfallchirurgen haben. Oder dass 1-2 Tote im Jahr an der Ecke schon ok sind.

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InstUffzSEAKlima

Das NoCovid oder ZeroCovid nicht praktikabel sind, werden auch die Treiber dieser Kampagnen wissen. Die Politik strebt ja das "Leben mit dem Virus" an, aber auch dann kann man nicht einfach die aktuelle Situation zur "neuen Normalität" erklären, damit formell die Krise bzw. Pandemie zwar für beendet erklären, aber alles andere perpetuiert wird, weil auch nach einer "Durchimpfung" der Bevölkerung weiterhin täglich eine nicht geringe Zahl Infizierter auftreten wird und auch schwere Fälle beobachtet werden, von Longcovid ganz zu schweigen.

SolSim

Was für eine Schwarzmalerei? Warum müsst ihr alles so negativ sehen?

Wenn ich nach Israel oder über den kleinen Teich nach Großbritannien blicke, ist das Ende des Tunnel durchaus greifbar und der Spuk bald vorbei.

LwPersFw

Zitat von: SolSim am 21. April 2021, 20:10:18
Was für eine Schwarzmalerei? Warum müsst ihr alles so negativ sehen?

... oder über den kleinen Teich nach Großbritannien blicke ...


Und was gab es dort im Januar 21 ? Ein deutlich härteren Lockdown... als es hier mit dem neuen Gesetz möglich wäre ...

"Wegen der deutlich steigenden Zahl an Corona-Infektionen gelten in England künftig wieder weitreichende Ausgangsbeschränkungen.
"Wir müssen in England einen Lockdown verhängen, um die neue Corona-Variante in den Griff zu bekommen", sagte Premierminister
Boris Johnson in einer Fernsehansprache. "Das bedeutet, dass Sie zu Hause bleiben müssen."

Das Haus darf nur noch für notwendige Aktivitäten wie Arztbesuche oder die Arbeit verlassen werden. Schulen müssen schließen,
Freizeitsport ist nicht mehr erlaubt. Johnson sagte, die Maßnahmen würden vermutlich bis Mitte Februar in Kraft bleiben."



Warum ? Weil es etwas gebracht hat ...

Aber in DE wird darüber debattiert, ob jemand um 3 Uhr Morgens spazieren gehen darf...


Und ich empfehle auch, sich diese 4 Folgen einer Doku anzusehen, was aktuell auf den Intensivstationen abläuft...

https://www.rbb-online.de/doku/c-d/charite-intensiv-station-43/charite-intensiv-station-43.html

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

https://www.divi.de/joomlatools-files/docman-files/divi-intensivregister-tagesreports/DIVI-Intensivregister_Tagesreport_2021_04_22.pdf

Anstieg der Patienten / Covid auf ITS geht weiter.

Bemerkenswert ist der Anstieg der invasiv beatmeten Patienten.

Dies hat schon jetzt Folgen:

- Patienten werden schneller auf Normalstation verlegt bzw. bleiben dort länger
- Normalstationen geraten auch in eine Überlastsituation
- Anfahrtswege für ITS Patienten werden länger - Versorgungsqualität sinkt

(Die Inzidenz steigt nicht mehr so wie von mir erwartet / von vielen vorausgesagt - daher gehe ich im Moment eher von einem Testproblem aus, aber schauen wir mal ... )
- OPs werden verschoben  - Versorgungsqualität sinkt.
- Überlast aus ITS Stationen durch die vielen Beatmeten - Versorgungsqualität sinkt.

Jan96

Ich frage mich immer wie man damals bloß die Pandemie der Hongkong-Grippe überleben konnte. Die Übersterblichkeit war höher als bei Corona, aber damals gabs mit dem kalten Krieg und den Studentenprotesten wohl wichtigere Themen.

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