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Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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ulli76

Die BUNDESWEHR wird auch eher nicht für Impfschäden zuständig sein, sondern der Staat.
Ansonsten sollten sich NICHT-Mediziner mit solchen Empfehlungen mal schön zurückhalten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SolSim

Wenn selbst Lauterbach das Ende der Pandemie in 3 Wochen voraussagt....

dann wird jetzt doch alles gut😉

LwPersFw

Zitat von: Lhospital am 07. Mai 2021, 12:26:35
In unserer Einheit wird vom Hauptmann und Oberst empfohlen sich zivil nicht mit Astrazeneca zu impfen, da die Bundeswehr für keine Folgeschäden aufkommt. Bei den anderen Stoffen kommt sie das.
Was ist da dran?


Siehe Punkt F hier

Taschenkarte Covid 19-Schutzimpfung

Quelle: bundeswehr.de

Sollte es dazu eine neue Lage geben, sollten die Vorgesetzten dies ja benennen können !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Da geht es aber um Soldaten mit besonderer Gefährdung und Priorisierung. Da kann der Fall noch einmal anders sein.
Bei einer Duldungspflicht (wenn sie denn mal kommt) sieht es auch anders aus.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

InstUffzSEAKlima

Zitat von: F_K am 07. Mai 2021, 14:24:45dass bis zu einer Inzidenz von 35 Infektionsketten nachvollzogen werden können.
Diese Logik habe ich noch nie verstanden, da es ja einen Unterschied macht, ob man eine kleine Kreisstadt oder eine "Metropole" hat, aber die Ämter sind ja nicht im gleichen Verhältnis personell ausgestattet. Es war jedoch selbst in jüngster Zeit immer wieder zu vernehmen, dass die Ämter praktisch zu keiner Zeit wirklich eine Nachverfolgung durchführen konnten, da viele Fälle ja nur durch zufällige Tests bekannt wurden und vieles vollkommen unbemerkt im Dunkeln abläuft.

Eisensoldat

Der Ansatz Infektionsketten nachzuverfolgen war sowieso von Anfang an Schwachsinn:
1) gibt es dazu viel zuwenig Personal, egal welchen "Inzidenzthreshold" man jetzt nimmt.
2) Wage ich zu behaupten, dass viele Leute wenn sie über Ihre Kontaktpersonen der letzten sieben oder 14 Tage befragt werden,  auch ohne böse Absicht sehr unpräzise Angaben machen. Also ich könnte nicht auflisten, mit wem ich mich die letzten 2 Wochen wie lange getroffen habe.
3) kann ich über Nachverfolgung von Infektionsketten kein Lagebild gewinnen, weil das immer nur bedauerliche Einzelschicksale betrifft. Als Krisenmanager für ein ganzes Land brauche ich aber "statistische" Methoden, also z.B Massen- oder Reihentestungen, auch auf "Verdacht", um  die Antworten auf die Kernfragen: wieviel Prozent der Bevölkerung (keine Einzelfälle, die interessieren mich nicht) sind infiziert, erkranken, müssen auf intensiv, versterben, werden geheilt usw. zu erhalten. Nur dann kann ich sinnvolle Massnahmen, jenseits von Aktionismus, planen.
Wir werden nicht 100%, also alle retten. Wer das, auch indirekt, impliziert  ("wir kämpfen um jedes einzelne Menschenleben") handelt moralisch unlauter.
Die Massnahmen Abstand_Maske_keine Großveranstaltungen decken 90% des Massnahmenerfolgs ab, wenn man jetzt noch nächtliche Ausgangssperren, Besuchsverbot zu hause und ähnlichen Müll anordnen will, dann ist das purer Aktionismus (Gschaftlerei auf bayrisch). Der Beleg dafür ist dass es in anderen Nationen anderen Aktionismus gibt (z.B Temperaturmessung in Italien) aber der Verlauf der Welle überall gleich ist.

F_K

Wer "überall gleich" sagt, vergleicht China (Neuseeland/ Australien) und Indien / Brasilien und verabschiedet sich von evidenzbasierter Argumentation.

LwPersFw

Zitat von: LwPersFw am 07. Mai 2021, 18:39:03
Zitat von: Lhospital am 07. Mai 2021, 12:26:35
In unserer Einheit wird vom Hauptmann und Oberst empfohlen sich zivil nicht mit Astrazeneca zu impfen, da die Bundeswehr für keine Folgeschäden aufkommt. Bei den anderen Stoffen kommt sie das.
Was ist da dran?


Siehe Punkt F hier

Taschenkarte Covid 19-Schutzimpfung

Quelle: bundeswehr.de

Sollte es dazu eine neue Lage geben, sollten die Vorgesetzten dies ja benennen können !

Zitat von: ulli76 am 07. Mai 2021, 18:51:59
Da geht es aber um Soldaten mit besonderer Gefährdung und Priorisierung. Da kann der Fall noch einmal anders sein.
Bei einer Duldungspflicht (wenn sie denn mal kommt) sieht es auch anders aus.

Ulli, diese Regelung gilt für jeden Soldaten, der die Möglichkeit hat sich impfen zu lassen.

Das dabei die gültige Priorisierung durch die Impfenden gewahrt werden muss, ist selbstverständlich.

Inzwischen gibt es ja auch Verimpfungen von "Restposten" Astrazeneca... ohne Einhaltung der Priorisierung...

Deshalb steht in der Taschenkarte "... z.B. ... "

Auch das Impfen ist ja ein fließender Prozeß...

Die Bw fängt ja auch langsam an, z.B. nach den Einsatz-Soldaten, weiteres Personal selbst zu impfen...

Maßstab muss sein ... jede Impfung zählt ... keine Impfdosis darf ungenutzt bleiben.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

LwPerser hat Recht.

Einsatzsoldaten unterliegen schon jetzt der Duldungspflicht.

"Sonstige" Soldaten mit Priorisierung durch Dienststelle oder Impfmöglichkeit (aus welchem Grund auch immer) wenden das Verfahren der Taschenkarte an.

Randbemerkung:

Wohl keine Impfung hat solche Tests durchlaufen, als auch solch intensive Nachbetrachtung von Impfnebenwirkung, auch wenn diese im 1 : 1 Mio Bereich liegen - haben es soche Meldungen vorher schon mal in die Tagesschau gebracht?

ulli76

Mir ging es eher drum, ob der Dienstherr im Sinne einer WDB entschädigt oder der Staat im Sinne des §60 InfSchG (Wobei es ja in beiden Fällen "der Staat" ist, nur unterschiedliche Verfahren)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi8111

Ist doch schon geklärt: Duldungspflichtige Impfungen WDB, freiwillige IfSG.

LwPersFw

Zitat von: ulli76 am 08. Mai 2021, 08:24:48
Mir ging es eher drum, ob der Dienstherr im Sinne einer WDB entschädigt oder der Staat im Sinne des §60 InfSchG (Wobei es ja in beiden Fällen "der Staat" ist, nur unterschiedliche Verfahren)

Zitat von: Andi8111 am 08. Mai 2021, 08:51:58
Ist doch schon geklärt: Duldungspflichtige Impfungen WDB, freiwillige IfSG.


Eben  ;)

Denn über den § 64 Abs 1 , Satz 1 IfSG sind wir wieder bei der Bundeswehr, da diese für die Versorgung beschädigter Soldaten im Sinne des BVG zuständig ist.

Deshalb muss jeder Soldat, der sich zivil impfen lassen kann, nur sicherstellen, dass der Nachweis in seine G-Akte kommt.

Macht daneben auch deshalb Sinn, da die Bw diesen Soldaten im Rahmen ihrer internen Impfmaßnahmen nicht mehr zu berücksichtigen braucht.

Aber wie Andi8111 schon anmerkte... Es gibt die entsprechenden Regelungen...
Man muss sich halt nur die Mühe machen, danach im IntranetBw zu suchen...
Bzw Kameraden mit Zugang darum bitten...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Petra

Zitat von: LwPersFw am 07. Mai 2021, 18:39:03
Zitat von: Lhospital am 07. Mai 2021, 12:26:35
In unserer Einheit wird vom Hauptmann und Oberst empfohlen sich zivil nicht mit Astrazeneca zu impfen, da die Bundeswehr für keine Folgeschäden aufkommt. Bei den anderen Stoffen kommt sie das.
Was ist da dran?


Siehe Punkt F hier

Taschenkarte Covid 19-Schutzimpfung

Quelle: bundeswehr.de

Sollte es dazu eine neue Lage geben, sollten die Vorgesetzten dies ja benennen können !

Hallo, könnte sich mein Mann zivil impfen lassen, wenn ich ihn als Kontaktperson angebe?

Er fragt zwar morgen Mal nach aber es interessiert uns doch sehr?

Viele Grüße
Petra

Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

Roughnecks

Zitat von: F_K am 07. Mai 2021, 12:58:18
Quatsch.

Impfschäden durch zugelassene Impfstoffe (und das sind alle, die derzeit verimpft werden) sind gesetzlich geregelt.

Da sollen der Hptm und Oberst mal Quellen liefern (die "Dummschwätzer").

Quelle LoNo Kdo RegSanUstg.

Es darf in keiner regionalen Sanitätseinrichtung und in keinem Impfzentrum der Bw Soldatinnen und Soldaten unter 60 Jahren Vaxzevira verabreicht werden.

Lassen sich Soldatinnen und Soldaten in zivilen Impfeinrichtungen Vaxzevira verabreichen, tragen Sie bei Komplikationen ggf. haftungs-. versorgungs- und dienstrechtliche Konsequenzen.

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