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Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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wolverine

Nichts ist verrückt. Wir  leben in den Lage. Und das  kommt wie es kommt. Das war schon immer so. Und gerade Soldaten sollten das wissen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

Zitat von: F_K am 10. Juli 2021, 19:43:04

Bei Covid zahlt die Regierung - es "braucht" keine STIKO Empfehlung.

.. und jetzt gibt es plötzlich Ärzte, die sagen, "ohne STIKO Empfehlung " impfen wir nicht ...

.. oder die Landesregierung sagt, ohne Stiko nicht im Impfzentrum...

Verrückt ...


Diese Ärzte handeln auf Grundlage der CoronaImpfV, indem sie im Sinne der Bewertung der StIKo handeln.

"Sofern Impfstoffe von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für bestimmte Personengruppen
empfohlen werden, sollen diese Personengruppen vorrangig mit diesen Impfstoffen versorgt werden."


Umkehrschluss... empfiehlt die StIKo die Impfung für bestimmte Personengruppen nicht ... hier alle ab 12 ...
dann sind diese nicht vorrangig zu versorgen...

Schließlich trägt der Arzt die Verantwortung für sein Handeln...

"Die Aufklärung und Impfberatung der zu impfenden Person beinhalten:

1. die Information über den Nutzen der Schutzimpfung und die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),

2. die Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese sowie der Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen,

3. die Feststellung der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien,

4. Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen der Schutzimpfung,

5. die Informationen über den Eintritt und die Dauer der Schutzwirkung der Schutzimpfung,

6. Hinweise zu Folge- und Auffrischimpfungen,

7. Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Schutzimpfung."



Ebenso stellt § 20i Abs 1 und 3 SGB V auch auf die Empfehlungen der StIKo ab.
Auch dies wird auf die Entscheidung der Ärzte Einfluss haben.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Lieber Perser,

Soweit alles richtig zitiert - aber "vorrangig" ist entfallen, weil jetzt genug Impfstoff verfügbar ist.

VeggieBurger

Zitat von: F_K am 11. Juli 2021, 09:13:10
Lieber Perser,

Soweit alles richtig zitiert - aber "vorrangig" ist entfallen, weil jetzt genug Impfstoff verfügbar ist.

Interessant finde ich auch die Trendumkehr bei der Wahrnehmung von Impfterminen.
Wo man sich früher noch über Impfdrängler Gedanken gemacht hat, debattiert man heute darüber ob gegen Personen, welche ihren Termin nicht wahrnehmen, ein Bußgeld zu verhängen ist.

BulleMölders

Ist doch ganz einfach, es ist Sommer, es sind Ferien, da haben die Leute halt ganz andere Prioritäten als so nen blöden Impfkram.

Urlaub in Hochrisikogebieten, Partys ohne AHA und Katz und Maus Spiele mit der Polizei.
Da muss man doch verstehen, da ist kein Platz für Gedanken, was in drei Monaten ist.

Und für alle ganz Deutlich, das war Ironie.

IcemanLw

Ich hab meinen Urlaub auf September gelegt, wenn das in England ohne viele Tote ausgeht kann man als geimpfter wahrscheinlich beruhigt in den Urlaub fahren, dann wissen wir wie die vierte Welle läuft.
Ansonsten muss der Urlaub halt warten.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

bayern bazi

Urlaub - wos is den des ????

Mei letzter "Urlaub" war 2010 bei KFOR   ;)

(seitdem Bayetn nicht mehr verlassn - ausser um evtl mal bei der Arbeit in Österreich zu drehen oder  beim Bundesheer mal Wettkämpfe zu bestreiten :D   ;) )

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

InstUffzSEAKlima

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung in Rheinland-Pfalz, Peter Heinz, fordert massive Freiheitseinschränkungen für Ungeimpfte.
ZitatDie Nicht-Geimpften haben nicht die Freiheit, ihre Maske abzulegen. Sie dürfen nicht ins Stadion, nicht ins Schwimmbad und nicht ohne Maske im Supermarkt einkaufen. Und man darf Ungeimpften und jenen mit nur einer einfachen Impfung nicht mehr gestatten, in den Urlaub zu fahren", sagte Heinz der "Rhein-Zeitung"

Selbst mit einem negativen Test dürften Ungeimpfte seiner Ansicht nach nicht in den Urlaub fahren: "Das Freitesten schützt ja nicht. Wer zum Beispiel auf eine Insel mit einem negativen PCR-Test fährt, kann sich dort sehr wohl anstecken, fährt wieder nach Hause und ist Virusträger."

"Wer Ungeimpften Freiheiten zurückgibt, verspielt die Chance, alle Menschen mit der Impfung zu erreichen", so Heinz. Man müsse den Menschen klarmachen: "Ohne Impfung gibt es keine Freiheiten. Ohne diesen Druck werden wir die Menschen nicht überzeugen." Ungeimpfte seien eine Gefahr für die Gesellschaft und dürften daher nicht die gleichen Freiheiten wie Geimpfte bekommen.

Impfprämien hält Heinz für "absurd". Eine Impfpflicht lehnt er als "Bevormundung" aber ab. Freiheiten nur Geimpften zu geben, sei keine versteckte Impfpflicht, "sondern eine zwangsläufige Schlussfolgerung aus einer pandemischen Lage".

Erlaubt so etwas überhaupt die gesetzliche Lage?

InstUffzSEAKlima

Ausübung von Grundrechten vom Impfstatus abhängig machen? Das würde ja eine Änderung der Verfassung erforderlich machen, oder?

BulleMölders

Mal wieder Aufgeräumt.
Es wurde von InstUffzSEAKlima ein Externer Betrag verlinkt und teilweise Zitiert und dazu zwei Fragen gestellt. Nicht mehr und nicht weniger.
Die folgenden Beiträge hatten mit der Beantwortung der Fragen nichts zu tun und deshalb wurden diese gelöscht.

Weitere Grundlose Anfeindungen und Pöbeleien werden wieder gelöscht und der Verfasser kommt für eine gewisse Zeit in den Raum der Stille.

F_K

Also kurz:

Natürlich gibt es immer wieder Grundrechtseinschränkungen (durch Gesetze) und diese sind auch zulässig - und notwendig.

Sieht man ja an der Coronaschutzverordnung.

2Cent

Der Beitrag von Justice war doch okay und hat die Frage doch explizit beantwortet.
Ich weis nicht warum man das löschen sollte.

Der Rechtsstaat

Selbstverständlich ist es nicht möglich "Ungeimpften" auf Dauer das Recht auf Freizügigkeit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, oder das Recht auf Ausübung einer Religion zu nehmen.
Diese Rechte können zwar aufgrund von Gesetzten temporär eingeschränkt werden. Entfällt die Grundlage auf der diese Gesetze erlassen wurden, erlicht die Grundrechtseinschränkung unmittelbar.

Beispiel: Sobald sich jeder "Impfwillige" impfen konnte, entfällt aus juristischer Sicht jede Grundlage auf Einschränkungen der Grundrechte. Die Grundlage ist hier ja die Gefahrenabwehr, speziell die Bekämpfung von Seuchen. Wenn sich nun jeder der sich schützen möchte impfen konnte und jeder der das nicht möchte, dass Risiko einer Erkrankung selbst trägt ist die "Gefahrenabwehr" somit vollzogen.
Eine Grundlage dafür, Grundrechte weiter einzuschränken ist nicht mehr vorhanden.

Entsteht jetzt eine Variante die resistent gegen jeden Impfschutz ist, so wäre die Grundlage erneut gegeben aber dann für alle. Niemals ausschließlich für Ungeimpfte.
Zumal das mit der Gleichstellung vor dem Gesetzgeber grundsätzlich schon nicht funktioniert. Geimpfte und Ungeimpfte zu unterscheiden.



Andi8111

Die Argumentation greift zu kurz. Es wird ja nicht nur eine eigene Erkrankung billigend in Kauf genommen, sondern auch die damit verbundene Ansteckung anderer. Damit verlässt man das Recht auf freie Entfaltung, denn dann könnten Dritte zu Schaden kommen. Deswegen gibt es das IfSG. Dies soll nämlich genau die Gesetzesvorbehalte schaffen, die zulässig und begründet den Eingriff in die freie Entfaltung des Einzelnen erforderlich sind, um Dritte zu schützen.

Der Rechtsstaat

Das ist nicht richtig.

Wenn jeder "Willige" geimpft ist und ausschließlich die nicht geimpft sind, die eine eigene Erkrankung in Kauf nehmen, ist das Argument des Schutzes von Dritten nicht mehr zu halten.
Ausgenommen natürlich die, die nicht geimpft werden können. Aber diese Zahl ist verschwindend gering und rechtfertigt keine dauerhaften Grundrechtsbeschränkungen für 20% der deutschen Gesamtbevölkerung.
Da kommt mir doch grad ne Frage in den Sinn: Was machen wir denn dann mit den unter 18 Jährigen und Menschen die eben aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können? Auch von der Gesellschaft ausschließen?

Also, solch eine Argumentation ist aus rechtsstaatlicher Sicht nicht haltbar.

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