@ InstUffzSEAKlima:
Der BGH hat entschieden, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit massive Einschränkungen in andere Grundrechte erlaubt - bis hin zu allgemeinen Ausgangssperren und Schließung ganzer Bereiche.
Die Lage der Krankenhäuser ist noch NIE so schlimm gewesen, wie derzeit - eine Pandemielage liegt damit vor.
Sicherlich ist eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit ein Grundrechtseingriff - aber wenn dieser nur den "Freizeitbereich" betrifft (der NICHT geschlossen wird (!) und vielen offen steht) und zielgenau auf "freiwillig Ungeimpfte" (die Treiber des Geschehens sind) abzielt, denen gleichzeitig ein Angebot zur Impfung gemacht wird - dann ist im Lichte des Urteils wirklich nicht mal ansatzweise ein Problem zu erkennen.
Es geht übrigens nicht um "Erziehung / Disziplinierung oder whatever", sondern um die Rettung von Leben.