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Selbstisolation nach Rückkehr aus dem Ausland.

Begonnen von S1NCO, 09. April 2020, 15:33:42

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S1NCO

Guten Tag in die Runde,

oben genanntes Thema ist ja derzeit in den Medien sehr präsent.
Meine Frage hierzu ist nun:
Wie verhält sich das für Einsatzrückkehrer?

Werden diese auch in eine vierzehntägige Isolation befohlen ?

tank1911

Die Befehlslage dazu ist momentan OrgBereich-übergreifend noch relativ "heterogen".

Im Moment (für die Leute die z.B. diese Woche OUT aus MeS hatten) hält man sich an das Beispiel der SKB: Nach Rückkehr 14 Tage "häusliche Quarantäne", vom Status her gleichgesetzt mit "kzH" (also kein Ausnahmetatbestand wie bei der Quarantäne vor Einsatzbeginn).

Gerüchte hier drüben besagen derzeit, dass man wohl aber auch die Option einer "qualifizierten Quarantäne" in Hotel/Kaserne etc. für Rückkehrer prüft. Gerüchte halt...nichts konkretes derzeit.

funker07

Zitat von: tank1911 am 09. April 2020, 15:38:46
(also kein Ausnahmetatbestand wie bei der Quarantäne vor Einsatzbeginn)
Gibts dazu eigentlich irgendwo was schriftliches?

F_K

Warum sollte KZH ein Ausnahmetatbestand sein?

Bezahlt zu Hause "rumhängen" ..

funker07

Die 2 Wochen im Hotel vor dem Einsatz sollen Ausnahmetatbestand sein. (Wozu mich die genaue Befehlslage interessieren würde).
Die 2 Wochen nach dem Einsatz sind dann "Dienst an einem anderen Ort" (so zumindest vor kurzem die Bezeichnung für alle, die mal präventiv zuhause sind).

Dafür gibt es keinen ATZ, es kostet aber auch weder EU noch Stunden.

S1NCO

Ich bin seit September in Mali.
Interessanterweise höre ich das mit der vierzehntägigen Isolation nach dem Einsatz hier zum ersten Mal.

F_K

Nunja - Rückkehr aus dem Ausland in die EU / gewisse Staaten hat wohl Isolation zur Folge wg. Corona - diese dann zu Hause und nicht im Hotel verbringen zu dürfen wäre ja nicht so schlecht.

Ist aber eine sehr dynamische Situation, mit schneller Veränderung der Lage und deswegen immer wieder Änderungen.

Ralf

Die genauen Modalitäten für den jeweiligen Einsatz sollte man bei seinem Leitverband erfragen und das auch erst zeitnah zum Rückverlegezeitraum aufgrund der sich an der gesamtstaatlichen Lage ausgerichteten Bestimmungen. Da kann sich derzeit täglich etwas ändern.
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Helft mit, dass es so bleibt.

S1NCO

Danke für eure Beiträge.
Dann bin ich Mal gespannt, ob ich nach den sieben Monaten hier direkt die Familie sehen darf oder noch Mal vierzehn Tage zu Hause/ wo auch immer, sitze.

ulli76

Naja- wenn das Einsatzkontingent "sauber" ist und es sonst keine Auffälligkeiten gibt, wird man den Soldaten eher heim lassen. Wenn es Fälle im Umfeld des Einsatzes gab, dann eher Quarantäne.
Und dann muss man halt schauen, ob familiäre Quarantäne- dann aber mit der ganzen Familie oder halt im Hotel oder Kaserne (letzteres ist logistisch schwieriger mit Einzelunterbringung, Verpflegung, Hygiene, Bad...)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


tank1911

Zu Quarantäne vor Einsatz und entsprechendem Umgang gem. SAZV gibt es über die Ansprechstelle SAZV beim BMVg ein Handout Stand 25.03.2020.

Tenor:
Ab Tagesdatum der Inmarschsetzung von der Heimat Kaserne Ausnahmetatbestand. Würde man jetzt nur zur Kaserne fahren und von dort zum Flughafen gefahren werden um in den Einsatz zu fliegen, ergäbe dies keinen Ausgleichsanspruch, da keine Dienstleistung. Eine "isolierte Unterbringung" jedoch, zählt man aufgrund der dstl. Auflagen/ Pflichten als Tage mit tatsächlicher Dienstleistung, daher hier min. 1 FvD und ATZ.

ZitatWarum sollte KZH ein Ausnahmetatbestand sein?

Bezahlt zu Hause "rumhängen" ..

Tatsächlich gab es wohl wieder einige Spezialisten, die sich zuhause im ATB gesehen haben.

Coraly

Ab sofort (10.04.20) - Häusliche Quarantäne für Einsatzrückkehrer laut BMVg FüSK.

S1NCO

Gibt's dafür Quellen?
Die Länder haben diesbezüglich ja bereits ihre eigenen Erlasse heraus gebracht.
In meinem Fall (Bayern), falle ich als Soldat in eine Ausnahmeregelung.

Andi8111

Zitat von: S1NCO am 10. April 2020, 22:26:02
Gibt's dafür Quellen?
Die Länder haben diesbezüglich ja bereits ihre eigenen Erlasse heraus gebracht.
In meinem Fall (Bayern), falle ich als Soldat in eine Ausnahmeregelung.

Das BMVg FüSK sticht in dem Fall die Bayerischen Regularien für Zivilisten....

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