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KSK Kommandeur stellt "Ultimatum" an alle rechtsextremen Kameraden

Begonnen von FoxtrotUniform, 13. Mai 2020, 20:22:07

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F_K

Ja - und wenn ich eine "Kiste aufstelle", dann habe ich ja einen Verdacht - und "hoffe" dass jemand etwas rein packt.

Klar ist, dass so ein "Reinpacken" ja nur erfolgen kann, wenn vorher eine Dienstpflichtverletzung / Straftat begangen wurde - insoweit ist da mMn schon ggf. ein Anfangsverdacht zu sehen.

wolverine

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justice005

Ich finde das ganze Verfahren merkwürdig. Die WDO kennt keine disziplinaren Ermittlungen gegen Unbekannt. Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist auch nicht verpflichtend gegen Unbekannt. Das wäre ja was völlig neues, was jahrzehntelange Praxis umkrempeln würde.

Wenn ein Soldat meldet, ihm wurde was aus dem Spind geklaut, hat dann jemals ein Kompaniechef eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft gemacht?? Schließlich kann der Diebstahl ja nur von einem Soldaten bzw. einem Untergebenen erfolgt sein... Was ein Unfug!

Ich verstehe auch nicht, was strafbar daran sein soll, einen Straftäter aufzufordern, die Beute aus der Straftat zurückzugeben. Wenn bei mir einer einbricht und ich gebe dann eine Annonce auf, dass der Täter mir doch bitte die Beute wieder in den Garten stellt, dann ist das nicht strafbar.

Und nein, es gab auch keine "Amnestie", denn dazu ist kein Soldat befugt. Ein Strafverfahren gegen die Täter ist jederzeit möglich, wenn man sie denn findet. Und ob das jetzt schwieriger geworden ist als vorher, das bezweifle ich auch ganz stark.

Ich würde einen Kasten Bier wetten, dass das Landgericht die Klage entweder gar nicht erst zulässt, aber am Ende zumindest ein Freispruch wegen mangelnder Strafbarkeit herauskommt.


F_K

@ Justice:

Es hat schon Fälle gegeben, wo wegen EINER fehlenden Waffe Gebäude umzäunt wurden - um zu verhindern, dass die Waffe das Gebäude verlässt.

Die "Abgabekiste" macht nur dann Sinn, wenn ich davon ausgehe, dass sich unterschlagene Munition noch in der Kaserne befindet.
Damit stehen erhebliche Straftaten im Raum (Kriegswaffen! / Sprengstoffe), so dass ggf. andere Massnahmen angezeigt gewesen wären - zumindest die Anzeige des Verlustes bei den Behörden.

Wenn die Anklage zugelassen worden ist - haben zumindest zwei Juristen (StA und Gericht) diese für zulässig erachtet.

Ist natürlich keine Verurteilung - aber eben nicht völlig abwegig.


F_K

Hier hinkt der Vergleich mit der Rückgabe bei "normalem" Diebesgut.
Der Verlust von Sprengstoffe / Kampfmitteln ist SOFORT zu melden - ein normaler Diebstahl ist nicht meldepflichtig.

justice005

ZitatEs hat schon Fälle gegeben, wo wegen EINER fehlenden Waffe Gebäude umzäunt wurden - um zu verhindern, dass die Waffe das Gebäude verlässt.

Das ist ja auch richtig so. Es beantwortet aber nicht die Frage, ob es strafbar ist, dies nicht zu tun.

ZitatDie "Abgabekiste" macht nur dann Sinn, wenn ich davon ausgehe, dass sich unterschlagene Munition noch in der Kaserne befindet.
Damit stehen erhebliche Straftaten im Raum (Kriegswaffen! / Sprengstoffe), so dass ggf. andere Massnahmen angezeigt gewesen wären - zumindest die Anzeige des Verlustes bei de

Logisch ist es angezeigt! Natürlich hätte er es machen sollen! Aber auch das beantwortet nicht die Frage, ob es eine Abgabepflicht an die Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt gibt. Ich kann es mir nicht vorstellen.

ZitatDer Verlust von Sprengstoffe / Kampfmitteln ist SOFORT zu melden - ein normaler Diebstahl ist nicht meldepflichtig.

Jep, und weil er es nicht gemeldet hat, hat er ein Dienstvergehen begangen. Er hat nämlich gegen interne Meldevorschriften verstoßen. Das hat aber nichts mit einer Straftat zu tun.

ZitatWenn die Anklage zugelassen worden ist - haben zumindest zwei Juristen (StA und Gericht) diese für zulässig erachtet.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Anklage zugelassen ist. Was ich in den Medien gelesen habe, hießt es nur, die StA habe Anklage erhoben. Zwischen Anklageerhebung und Zulassung der Klage vergeht einige Zeit, da die Anklage erst zugestellt werden muss und der Angeschuldigte Einwände vorbringen kann. Insofern bezweifle ich, dass die Anklage schon sooo lange in der Welt ist. Denn dann wäre früher darüber berichtet worden.

Ich bin jedenfalls sehr gespannt.

F_K

@ justice:

MMn fällt Munition / Kampfmittel, die bei der BW unterschlagen wird, damit sofort unter das (Kriegs-) waffenrecht.
Insoweit gehe ich von einer ggf. strafbaren fehlenden Meldung an die Behörden aus - die Dienstvergehen kommen on Top.

Aber sind ja Profis dran ...

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