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BND - strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung

Begonnen von LwPersFw, 24. Mai 2020, 18:41:20

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LwPersFw

Auszüge Bundesverfassungsgericht


"IM NAMEN DES VOLKES

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

Urteil

für Recht erkannt:

§§ 6, 7, 13 bis 15 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst in der Fassung des Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung
des Bundesnachrichtendienstes vom 23. Dezember 2016 (Bundesgesetzblatt I Seite 3346), auch in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung
des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 30. Juni 2017
(Bundesgesetzblatt I Seite 2097), sind mit Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
nicht vereinbar.

§ 19 Absatz 1, § 24 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst sind mit Artikel 10 Absatz 1
des Grundgesetzes sowie mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar, soweit sie zur Verarbeitung von im
Zusammenhang mit der strategischen Fernmeldeaufklärung nach §§ 6, 7, 13 bis 15 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
erhobenen personenbezogenen Daten ermächtigen.

Bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2021 gelten die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten Vorschriften fort
."

Quelle : Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rs20200519_1bvr283517.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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