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Sanitätsoffiziersbewerbung mit höherem Alter

Begonnen von Chern187, 17. Juni 2020, 13:06:11

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Ralf

Mal zur Erläuterung des Prozesses: Dutzende von Militärärzten, darunter auch Generalärzte, Fachärzte, Arbeitsmediziner, Arbeitspsychologen und Konsiliargruppen haben so entschieden und zwar in Kenntnis der militärischen Anforderungen, oftmals unter mehrtägigen Ortsterminen unter Begutachtung der Tätigkeiten und in Kenntnis möglicher Krankheitsbildes und deren Einschränkungen und das aus sachlich objektiven Gesichtspunkten heraus.
Man darf ja grundsätzlich nicht verkennen, dass die gesundheitlichen Anforderungen nicht übertrieben hoch angelegt sind, weil man keine Bewerber einstellen will. Welches Rational läge denn dahinter? Es dient sowohl zum Schutz des Dienstherrn, aber auch des Betroffenen (letzteres darf man nicht vergessen, das ist ein ganz wichtiger Punkt).

Also muss man wohl in die Protokolle schauen, warum gerade Tierhaarallergie oder ggf. damit zusammenhängende weitere Faktoren ausgeschlossen wurden. Im übrigen wurden erst 2018 alle Anforderungen überprüft und sind somit recht aktuell.

Das "warum" ist vielleicht nett zu wissen, aber für das Begutachtungsergebnis irrelevant, da ist das "ist so" relevant.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Chern187

Das mag alles richtig sein, dennoch ist die Frage durchaus legitim.

Es könnte ja sein, dass jemand mit den Vorgängen vertraut ist und eine Aussage treffen kann.

Wenn man es nicht weiß, ist das völlig in Ordnung, aber trotzdem sollte man sachlich bleiben.

Der Ton macht die Musik. Damit möchte ich es auch belassen, denn es ist nicht zielführend hinsichtlich der gestellten Frage.


Jekyll

Zitat von: Ralf am 06. Dezember 2020, 06:59:30
Mal zur Erläuterung des Prozesses: Dutzende von Militärärzten, darunter auch Generalärzte, Fachärzte, Arbeitsmediziner, Arbeitspsychologen und Konsiliargruppen haben so entschieden und zwar in Kenntnis der militärischen Anforderungen, oftmals unter mehrtägigen Ortsterminen unter Begutachtung der Tätigkeiten und in Kenntnis möglicher Krankheitsbildes und deren Einschränkungen und das aus sachlich objektiven Gesichtspunkten heraus.
Man darf ja grundsätzlich nicht verkennen, dass die gesundheitlichen Anforderungen nicht übertrieben hoch angelegt sind, weil man keine Bewerber einstellen will. Welches Rational läge denn dahinter? Es dient sowohl zum Schutz des Dienstherrn, aber auch des Betroffenen (letzteres darf man nicht vergessen, das ist ein ganz wichtiger Punkt).

Das ist alles verständlich, war es mir allerdings auch schon vor meiner Frage und hat mit meiner Frage ja auch nichts zu tun. Ich habe weder ein Problem mit bestimmten Gesundheitsziffern noch mit einer Musterung ansich. Ich bezweifle auch nicht die objektiven Gründe dahinter. Aber genau die wollte ich mit meiner Frage erfahren, da sie sich mir hier eben nicht gleich erschließen und ich zwar spekulieren kann aber dachte, dass hier Leute sind die es vielleicht einfach WISSEN.

Zitat von: Ralf am 06. Dezember 2020, 06:59:30Also muss man wohl in die Protokolle schauen, warum gerade Tierhaarallergie oder ggf. damit zusammenhängende weitere Faktoren ausgeschlossen wurden. Im übrigen wurden erst 2018 alle Anforderungen überprüft und sind somit recht aktuell.

Da könnte dann die Antwort auf meine Frage liegen und ich werde es vielleicht mal in Erfahrung bringen.

Zitat von: Ralf am 06. Dezember 2020, 06:59:30Das "warum" ist vielleicht nett zu wissen, aber für das Begutachtungsergebnis irrelevant, da ist das "ist so" relevant.

Und das ist doch der Kern dieser Diskussion. Das "warum" hat mich interessiert. Am Ergebnis der Tauglichkeit hat sich hier doch kein Mensch auch nur mit einer Silbe gestört. Also kann man entweder das "warum" beantworten wenn man es denn weiß oder sich gepflegt zurücklehnen und entspannen weil man es nicht weiss. Hier dann gereizt zu reagieren weil sich andere vielleicht irgendwann irgendwo in einem anderen Thema oder tagtäglich auf der Arbeit über ihr Musterungsergebnis aufregen ist doch überhaupt nicht angebracht. Ich habe das Ergebnis nicht kritisiert. Wieso auch, betrifft mich ja nicht. Der User den es betrifft hat sich nicht beschwert. Sonst in diesem Faden doch auch niemand.

Jekyll

Zitat von: Chern187 am 06. Dezember 2020, 08:06:06Der Ton macht die Musik. Damit möchte ich es auch belassen, denn es ist nicht zielführend hinsichtlich der gestellten Frage.

Ist wohl das Beste

KlausP

Zitat... Die Vorschrift wurde erlassen wegen dem Grund den ich gerne erfahren würde. ...

Dann müssen Sie bei der Stelle im ZSanDst nachfragen, die für die Erstellung der Vorschrift zuständig ist. Hier im Forum hat sich noch niemand geoutet, bei dieser Stelle beschäftigt (gewesen) zu sein. Die Bw-Ärzte hier im Forum haben die Vorschrift nämlich auch ,,nur" umzusetzen - nichts weiter.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Chern187

Wenn wir schon beim Thema sind. Gibt es bei der BW die Möglichkeit der Hyposensibilisierung?

ulli76

Ja gibt es . ABER: Wenn die Ausprägung einer Allergie so gravierend ist, dass eine Hyposensibilisierung notwendig ist, dann kann im Umkehrschluss die Allergie so gravierend sein, dass eine Untauglichkeit vorliegt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Chern187

So gravierend ist es nicht. Ich bekomme keine Probleme mit der Atmung oder Sonstiges.

Es ist einfach lästig, daher würde ich es gerne probieren.

Andi8111

Zitat von: Chern187 am 05. Dezember 2020, 22:03:48
Andi antwortet fast immer so, weshalb weiß ich auch nicht, daher einfach ignorieren....
Weil diese Frage regelmäßig gestellt wird und ihr euch einfach die Mühe nicht machen wollt, die zu lesen.



Jekyll

Es gibt einen Thead in welchem die Begründung für die genannte Problematik besprochen wurde?

Andi8111

Nein, aber das ganze drumrum wurde schon etliche Male durchgekaut. Da ich nicht allen Konsiliargruppen angehöre, weiß ich nicht um alle Hintergründe, bin aber über viele anderen im Bilde. Ihr glaubt es zwar nicht, aber ich bin sogar auch manchmal verärgert über die nicht nachbollziehbaren Gründe. Z.b. beträgt der Umfang der Begründung bei Gelenkschäden (GZ 59) etwa 470 Seiten. Da wollt ihr dann ernsthaft erwarten, dass wir das hier zusammenfassen für euch? Obwohl es am Ergebnis nichts ändert?

Jekyll

Dann wirf uns doch nicht mangelhafte Lesebereitschaft vor während du selbst nicht richtig lesen willst. Es geht hier und ging hier nicht um den Umstand das so entschieden wurde. Vielleicht würdest du das mal verstehen wenn du deine Verärgerung nicht auf Leute überträgst die damit nichts zu schaffen haben.

Also nochmal, damit du dir nicht die Mühe machen musst zu viel zu lesen: Ich habe nach dem "warum" gefragt. Und ich habe dich nicht gezwungen hier etwas zu posten. Du sagst es selbst. Du weißt nicht um alle Hintergründe. Dann sieh dich doch nicht genötigt hier zu einer ganz anderen Frage die dich nervt was zu posten und andere anzumachen?

Manche wollen auch einfach mal ein bisschen Hintergrund zu einer Vorschrift. Warum ist sie wie sie ist. Dir ist es egal weil es am Ergebnis nichts änder? Ok. Mir nicht.

Andi8111

Ich mache hier niemanden an. Und ich finde die Unterstellung unverschämt. Damit ist das Thema für mich beendet.

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