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"Obdachloser" Soldat

Begonnen von gaaaaaaaast, 29. August 2020, 16:39:10

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BulleMölders

Zitat von: JensMP79 am 31. August 2020, 08:28:07
Was meinst du damit? Wenn der Soldat bisher Glück hatte eine Bude zu bekommen kann er daraus keinen Anspruch ableiten

Natürlich kann er daraus keinen Anspruch ableiten.

Ich wollte nur auf den Umstand hinweisen, das die Möglichkeit besteht, dass der Soldat gar keine eigene Wohnung hat und man deshalb das Problem eventuell auch mal von einer anderen Seite angehen könnte.

Die meisten Beiträge lasen sich bisher so, als wenn der Soldat keine weitere zusätzliche Wohnung/Zimmer außerhalb einer dienstlich gestellten Unterkunft beziehen will. Was ist aber, wenn er tatsächlich keinerlei eigene Unterkunft hat und auch keine Verwandten oder Freunde hat, bei denen er zumindest zeitweise unterkommen könnte.

Wären das nicht auch mal Aspekte, die man betrachten müsste, als fürsorglicher Vorgesetzter? Odre spielt auch der Finanzielle Aspekt eine Rolle? Überschuldung?

Aber ohne konkretere Angaben du dem Fall werden wir hir wohl weiter im Nebel stochern.

Test

JensMP79

Ahhhh jetzt  ;)

Ja, sehe ich genau so. Deswegen
ZitatVorausgesetzt man kennt alle Umstände und Hintergründe. Das scheint mir in dem Fall des TE nicht gegeben.

RMS92

Zu dem Thema mal ne andere Frage:

Ich starte im Oktober die Grundausbildung und bleibe für die darauffolgende 3-jährige Feldwebelausbildung am gleichen Standort (klar, Lehrgänge in der ganzen BRD währenddessen). Da ich Ü25 bin wird es nach der Grundausbildung also auf ne eigene Wohnung in Standortnähe hinaus laufen. Nun denke ich, dass die Wohnungssuche während der Grundausbildung recht schwierig werden könnte, hat da jemand Erfahrungen gesammelt?

JensMP79

Na wie wäre es denn, wenn Sie sich jetzt schon darum kümmern?  ::)

RMS92

Das ist nicht ganz so einfach, da ich über 600km entfernt wohne, noch arbeite und die Wochenenden für das Ausräumen der aktuellen Wohnung nutze. Ich habe auch bereits nach Wohnungen gesucht, die aktuellen Inserate sehen aber Bezugsdaten bis spätestens November/Dezember diesen Jahres vor.

JensMP79

Es ist nie einfach....  ;)

Aber falls es Ihnen hilft, es steht Ihnen während der Lehrgänge eine Unterkunft zu.

Ralf

Zitat von: RMS92 am 31. August 2020, 12:15:52
Das ist nicht ganz so einfach, da ich über 600km entfernt wohne, noch arbeite und die Wochenenden für das Ausräumen der aktuellen Wohnung nutze. Ich habe auch bereits nach Wohnungen gesucht, die aktuellen Inserate sehen aber Bezugsdaten bis spätestens November/Dezember diesen Jahres vor.
Vielleicht gibt es am Standort ja Unterkunftsmöglichkeiten bzw. wenn nicht, ggf. für die ersten paar Tage, so dass man Möglichkeiten zum Suchen hat. Einfach mal in der zukünftigen Einheiit anrufen und den Spieß fragen.
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RMS92

Die Überlegung hatte ich auch, für kurze Zeit in der Kaserne wohnen, bis ne Wohnung gefunden ist. Ich ruf mal den Standort an, danke für den Tipp.

@JensMP79: Das mir während der Lehrgänge eine Unterkunft zusteht war klar und die nehmen auch den Großteil der Ausbildung in Anspruch, allerdings halt nur den Großteil. Aber danke auch hier für den Hinweis.

KlausP

Zitat... es steht Ihnen während der Lehrgänge eine Unterkunft zu. ...

... und die Grundausbildung ist ebenfalls ein Lehrgang.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alpha_de

@RMS92
Solange Sie die bisherige Wohnung haben, sollten Sie ohne Zusage der Umzugskostenvergütung eingestellt werden. Damit steht Ihnen eine Unterkunft bzw. Kostenübernahme für ein angemietete Zimmer und Trennungsgeld/Reisebeihilfen zu.
Sobald die UKV zugesagt wird, können Sie auf Kosten der Bw umziehen.

Also nicht die bisherige Wohnung einfach  ausräumen und aufgeben.

alpha_de

Richtung OP

Dem fraglichen Soldaten steht ein zinsloser Gehaltsvorschuss bei Ersteinrichtung eines eigenen Hausstandes zu. Er soll sich eine Wohnung mieten und einrichten wie jeder andere Erwachsene auch..

Ralf

Wenn denn eine anerkannte Wohnung vorliegen sollte (und davon war bisher nicht die Rede), wird doch über Trennungsgeld "eine TG-Wohnung bezuschusst".
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BSG1966

Zitat von: BulleMölders am 31. August 2020, 08:07:51
Ganz ehrlich, für mich ließt sich die Problem Beschreibung im ersten Post folgendermaßen:
Der Proband hat keinerlei eigene Unterkunftsmöglichkeit und hat in den letzten Jahren, seit er bei der Bundeswehr ist, immer in der dienstlich zur Verfügung gestellten Unterkunft gewohnt. War bisher wohl auch kein Problem, da in den bisherigen Standorten genügend Kapazitäten auch für Ü25 vorhanden waren.
[...]
Vielleicht sollte man das Problem mal von der Seite aus betrachten.

1. UnterkunftsMÖGLICHKEITEN hat jeder Mensch in Hülle und Fülle, man muss sich halt für eine der vielen entscheiden und diese wahrnehmen.
2. War bisher kein Problem, ist in der neuen Einheit aber wohl eines. Das ist eine neue Situation, der der Soldat jetzt ausgesetzt ist und dies zu lösen ist seine (Privat-)Aufgabe. Hierzu kann er Unterstützung in Anspruch nehmen (Wohnungsfürsorge etc.), ansonsten sollte ein Mensch, der das 25te Lebensjahr vollendet hat aber halt auch in der Lage sein, sich ne Wohnung zu suchen.
3. Die vom TE wiedergegebene Haltung, der Soldat habe "keinerlei Absicht [...] sich eine eigene Mietwohnung zu suchen" und sehe "durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen." offenbart hier anscheinend entweder einen Mangel an Information oder ein Haltungsproblem, welches der Vorgesetzte angehen sollte.

RMS92

@alpha_de Das war mir so noch nicht bewusst, danke für die Info! Allerdings ist die aktuelle Wohnung eine WG und der Mitbewohner zieht ebenfalls zum 01.10. um. Alleine ist die Wohnung für mich nicht zu finanzieren.

seltsam_


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