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Eine Sachschadensmeldung für mehrere Ausrüstungsgegenstände

Begonnen von Dummi, 15. September 2020, 14:09:47

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Dummi

Guten Tag,

ist es möglich für mehrer unterschiedliche Fehlteile nur eine SSM zu schreiben.
Kannte bisher nur die baumfeindliche Regel pro Teil nur eine SSM...

Schweinepriester

Ich könnte ja mal erzählen was wir hier tgl. an Papier verbrauchen,
da weint sich Greta in den Schlaf...
;D

Ich kenne die "1 Papier pro Fehlgegenstand" und auch die "1 Zettel für alles" Methode.
Kommt wohl darauf wo Du bist, frag da mal nach.
Aber wenn ich etwas empfehlen dürfte, kauf die fehlende Ausrüstung bei den "üblichen verdächtigen",
denn eine SSM kommt immer teurer...

ulli76

Ach Schweinepriester- erzähl doch nicht so einen Mist.

Ja, man kann mehrere Gegenstände auf einer SSM melden. Dafür gibt es doch mehrere Zeilen für die Sachschadensbearbeitung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

@ Ulli:

.. sofern es ein Sachverhalt ist, bei dem mehrere Dinge verloren wurden, kein Problem.

Und üblicherweise ist, insbesondere mit Abnutzung, das Zeugs eher günstig ...

slider

Ich war mal als Bearbeiter SSM eingesetzt. Natürlich geht es mit einer Meldung, unter der Voraussetzung wie von F_K angemerkt.
Und ich persönlich habe auch keine einzige SSM über persönliche Ausrüstung gesehen, die dem meldenden Soldaten finanziell zur Last gelegt wurde. Der Nachweis von mindestens vorsätzlicher Fahrlässigkeit ist nämlich alles Andere als einfach und oft schlicht nicht robust genug möglich. Deshalb bloß nicht auf das Geschwätz hören von wegen verlorenen Dinge privat zu ersetzen oder gleich reinzuschreiben, dass man bereit ist zu zahlen.

bayern bazi

je "Vorfall" eine Meldung - da können dann allerdings auch mehrere Teile draufstehen

wobei wir damals noch "unterschieden" haben ob es sich um

- gebuchte Teile (NVG-Liste)
- ausgegebene Teile (MatAusgListe)
- PersAusstattung (Stammkarte)

handelte - da jeweils eine eigene SSM

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

DeltaEcho

Zitat von: slider am 15. September 2020, 15:55:22
Ich war mal als Bearbeiter SSM eingesetzt. Natürlich geht es mit einer Meldung, unter der Voraussetzung wie von F_K angemerkt.
Und ich persönlich habe auch keine einzige SSM über persönliche Ausrüstung gesehen, die dem meldenden Soldaten finanziell zur Last gelegt wurde. Der Nachweis von mindestens vorsätzlicher Fahrlässigkeit ist nämlich alles Andere als einfach und oft schlicht nicht robust genug möglich. Deshalb bloß nicht auf das Geschwätz hören von wegen verlorenen Dinge privat zu ersetzen oder gleich reinzuschreiben, dass man bereit ist zu zahlen.

Ich schon und ich war lange als DV eingesetzt. Deine Meinung in allen Ehren, die Vorschriftenlage sieht dies aber deutlich anders.

Was soll denn eigentich "vorsätzlicher Fahrlässigkeit" sein?

KlausP

Zitat... Was soll denn eigentich "vorsätzlicher Fahrlässigkeit" sein? ...

Das war mir auch aufgestoßen. Der Soldat haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Beides zusammen gibt es nun mal nicht.

Richtig ist der Ratschlag, niemals ,,bin bereit zu zahlen" reinzuschreiben und sich auch nicht dazu drängen zu lassen! Dann übernimmt nämlich keine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Der Chef entscheidet doch auf Haftung oder Nichthaftung und wozu soll sich da jemand selber belasten bzw. freiwillig Schuld bekennen? Im Fall der Haftung wird ja meist auch nur der Zeitwert angerechnet und nicht der Neupreis bzw. Wiederbeschaffungswert.

Es ist ja nicht Zufall, dass nach Übungen/Ausbildungsvorhaben usw. den Soldaten die Prüfung der Ausrüstung und Bekleidung nahegelegt wird und Verluste zu melden. Ist es noch immer so, dass unterhalb 6 € Beschaffungswert die Schadensbearbeitung aus Gründen der Aufwände eingestellt wird?

Schweinepriester

Zitat von: ulli76 am 15. September 2020, 15:04:53
Ach Schweinepriester- erzähl doch nicht so einen Mist.

Ja, man kann mehrere Gegenstände auf einer SSM melden. Dafür gibt es doch mehrere Zeilen für die Sachschadensbearbeitung.

Mir war nicht bewusst dass deine BW Erfahrungen, deine Ansichten als die einzige Möglichkeit (hier) gelten.
Ich habe nur geschrieben was ich gesehen/erlebt habe.
Ich habe gesehen das bei sehr vielen Dingen sogar Kompanien innerhalb eines Bataillon völlig verschiedene Arbeits/Bearbeitungsmethoden haben.

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. September 2020, 00:21:25
Der Chef entscheidet doch auf Haftung oder Nichthaftung und wozu soll sich da jemand selber belasten bzw. freiwillig Schuld bekennen? Im Fall der Haftung wird ja meist auch nur der Zeitwert angerechnet und nicht der Neupreis bzw. Wiederbeschaffungswert.

Es ist ja nicht Zufall, dass nach Übungen/Ausbildungsvorhaben usw. den Soldaten die Prüfung der Ausrüstung und Bekleidung nahegelegt wird und Verluste zu melden. Ist es noch immer so, dass unterhalb 6 € Beschaffungswert die Schadensbearbeitung aus Gründen der Aufwände eingestellt wird?

Genauso kenn ich das u.a. auch.
Was auf Übungen so alles verloren gegangen ist...
;) ;D

IcemanLw

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. September 2020, 00:21:25
Es ist ja nicht Zufall, dass nach Übungen/Ausbildungsvorhaben usw. den Soldaten die Prüfung der Ausrüstung und Bekleidung nahegelegt wird und Verluste zu melden. Ist es noch immer so, dass unterhalb 6 € Beschaffungswert die Schadensbearbeitung aus Gründen der Aufwände eingestellt wird?
Ich hab auf einer Übung an der OSLw wo wir 5 Tage draußen waren mein Handtuch verloren und dürfte dann 70 Cent bezahlen weil die Ansage von oben war, dass wir alles was wir verlieren selbst zahlen müssen...
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

F_K

Schriftlich geben lassen - so allgemein ist die Aussage rechtswidrig (entgegen der Vorschrift sowieso).

KlausP

Da hätte ich mich geweigert, zu zahlen. Soll doch der Vorgesetzte eine Schadensbericht schreiben und die Verwaltung sich mit meiner Duensthaftpflichtversicherung streiten. Schon beim Schadensbericht für 70 Cent macht der S4 garantiert einen Rückzieher.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Zeug selber zu kaufen, weil das angeblich billiger als die offizielle Schadensbearbeitung ist, ist schlichtweg hanebüchener Blödsinn.
Das geht schon damit los, dass oft auf Nichthaftung entschieden wird, weil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Wird auf Haftung entschieden, muss nur der Zeitwert ersetzt werden und das kommt eher billiger als der Kauf in den einschlägigen Händlern.
Und bei einer ordentlichen Schadensbearbeitung bekommt man ORIGINALTEILE wieder. Beim externen Kauf kommt dann halt beim Tausch oder Abgabe irgendwann das böse Erwachen.

Ja, der Spruch, dass auf Haftung entschieden wird, kommt oft. Einfach, damit die Soldaten besser auf ihren Kram achten. Aber 1. brauchts eben mindestes grobe Fahrlässigkeit und 2. gibt es die Bagatellgrenze nicht ohne Grund.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

IcemanLw

Zitat von: F_K am 16. September 2020, 12:46:47
Schriftlich geben lassen - so allgemein ist die Aussage rechtswidrig (entgegen der Vorschrift sowieso).
Passiert einem auch nur einmal und zum Glück nur mit 70ct.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

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