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Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) ab 01.01.2025

Begonnen von LwPersFw, 20. September 2020, 20:19:38

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FEC

@WDB100 zwecks Pflegegrad sieht es aktuell noch ziemlich duster aus. Ein bisschen was steht im meinem Thread zu diesem Thema. Hätte eigentlich schon 2021 umgesetzt werde müssen. Bin hier schon seit 2022 im regelmäßigen Austausch mit dem BAPersBw. Zuständig wird für die Begutachtung, zumindest in meinem Fall das Unfallkrankenhaus Berlin sein. Gemacht wurde da aber dieses Jahr auch noch nichts. Aktuell befindet sich das ganze seit Anfang des Jahres im Ministerium.

Hier ist zunächst davon auszugehen das erstmal weiter alles grob geschätzt wird die aktiven Soldaten mit Pflegegrad erhalten den erhöhten Satz und eine Nachzahlung und die anderen den normalen Satz gemäß Pflegeversicherung und Beihilfe. Wie es hier dann nach einer wie auch immer gearteten Begutachtung nach den Grundsätzen der Unfallversicherung die wie erwähnt schon 2021 hätten angelegt werden müssen laufen wird, bleibt abzuwarten.

Bin aktuell im Austausch mit der privaten Pflegeversicherung die auch nicht ganz damit einverstanden zu sein scheit, dass Sie diese Leistungen erbringt. Hoffe ich erreiche da noch was. Ist halt leider sehr Umfangreich und so wirklich kapazitäten haben die meisten Kanzleien für das Thema auch nur bedingt.


WDB-100

Es wird vom BAPersBw ein Informationsschreiben für das UVB über die entsprechenden Gelder, Gesundheitszustand und was auch immer für jeden pflegebedürftigen Wehrdienstbeschädigten geben. Die Information habe ich von meinem Sachbearbeiter. So soll ab dem 01.01.2025 erstmal alles nahtlos weiterlaufen. Ab April wird der D-Arzt Besuch (es gibt auch wenige Ausnahmen) verpflichtend. Meine Wahrnehmung war in den Gesprächen mit verschiedenen Stellen, dass die Situation aus dem BVG, vom BAPersBw, die aktuelle Pflegesituation soweit übernommen werden soll und somit ein ruhiger und friedlicher Übergang ins neue System / UVB ermöglicht werden soll.

Wenn ein D-Arzt gefunden ist, dann würde ich einen Termin ab März oder so vereinbaren und unter 04421 407-4007 (UVB-Soldaten­entschädigungsgesetz) den Termin mitteilen und die Unterlagen für den D-Arzt beantragen. Mehr kann man erstmal nicht machen, aber ich vermute,  dass die Pflegegelder und das erhöhte Pflegegeld für pflegende Angehörige weitergezahlt wird. Ich gehe fest davon aus. Die Bundeswehr kann sich hier keine Fehler erlauben.

Spannend wird die Umrechnung der Pflegestufe aus dem BVG (6 Stufen) in die Pflegekategorien (4 Stufen) . Irritiert hat mich, dass psychische Störungen nicht explizit aufgeführt worden und PTBS in anderen Berufen beim UVB recht aktuell erst neu berücksichtigt werden. (anhaltspunkte_dguv).

Ich vermute und hoffe, dass das BAPersBw und das UVB in Rücksprache mit welchen Stellen auch immer eine vernünftige Lösung finden wollen. Ich glaube nicht, dass bei diesem Systemwechsel in der Beschädigtenversorgung, wo die Bundeswehr derzeit in aller Munde ist, ein "Shitstorm" gewünscht wäre, der den Soldatenberuf schlecht aussehen lässt, weil plötzlich langjährige Versehrte/Verletzte um ihre Anerkennungen kämpfen müssen, weil die UVB neue Idee und Vorgaben hat als die Bundeswehrverwaltung , die hinsichtlich von Beschädigungen und Folgeschäden eh die Oberhand behalten will.

Soweit mein Wissen und meine Wahrnehmung. Ich wünsche allen Betroffenen alles Gute und hoffentlich eine unkomplizierte Umstellung.

WDB-100

Zitat von: FEC am 16. Dezember 2024, 14:58:26
@WDB100 zwecks Pflegegrad sieht es aktuell noch ziemlich duster aus. Ein bisschen was steht im meinem Thread zu diesem Thema. Hätte eigentlich schon 2021 umgesetzt werde müssen. Bin hier schon seit 2022 im regelmäßigen Austausch mit dem BAPersBw. Zuständig wird für die Begutachtung, zumindest in meinem Fall das Unfallkrankenhaus Berlin sein. Gemacht wurde da aber dieses Jahr auch noch nichts. Aktuell befindet sich das ganze seit Anfang des Jahres im Ministerium.

Hier ist zunächst davon auszugehen das erstmal weiter alles grob geschätzt wird die aktiven Soldaten mit Pflegegrad erhalten den erhöhten Satz und eine Nachzahlung und die anderen den normalen Satz gemäß Pflegeversicherung und Beihilfe. Wie es hier dann nach einer wie auch immer gearteten Begutachtung nach den Grundsätzen der Unfallversicherung die wie erwähnt schon 2021 hätten angelegt werden müssen laufen wird, bleibt abzuwarten.

Bin aktuell im Austausch mit der privaten Pflegeversicherung die auch nicht ganz damit einverstanden zu sein scheit, dass Sie diese Leistungen erbringt. Hoffe ich erreiche da noch was. Ist halt leider sehr Umfangreich und so wirklich kapazitäten haben die meisten Kanzleien für das Thema auch nur bedingt.



Zu meiner Zeit lief es über Amtshilfe und der MDK konnte ein Pflegegutachten erstellen an dem sich das BAPersBw/Rentenleistung orientiert hat. Es ging schneller, deswegen wurde es bei mir so gemacht.

Die UVB kann ich schlecht einschätzen, aber die Bundeswehrverwaltung bleibt beim Anerkennen von Wehrdienstbeschädigungen, Folgeschäden, etc. zuständig. Gerade hinsichtlich PTBS wird zwischen Bundeswehr und UVB eine vernünftige Kommunikation stattfinden müssen.

Anhaltspunkte zur Bemessung des Pflegegeldes von der DGUV:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/pflege/anhaltspunkte_dguv.pdf&ved=2ahUKEwjGlK7CvayKAxUB_rsIHTNnAcEQFnoECBMQAQ&usg=AOvVaw2CpBq6VDxXza6DpeFlWJnT

Soweit meines Wissensstand und Wahrnehmung.

FEC

Wenn ich das richtig verstehe ist die aktuelle Pflegesituation aber ja leider in keinster Weise geklärt, da die Umsetzung von Begutachtungsgrundlage Compass etc.. zu UVB ja trotz Regelung nicht umgesetzt wurde in den letzten drei Jahren und auch aktuell das Verfahren wenige Tage vor Inkrafttreten SEG nicht geklärt ist. Zumindest die Allianz prüft hier aktuell ob Sie sich mit dem aktuellen Sachstand so zufrieden geben muss. Evtl. sehe ich hier auch wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber so wirklich optimistisch bin ich nicht.

Zitat BAPersBw von heute: " Hierzu teile ich Ihnen mit, dass sich der Vorgang zur Einleitung der Begutachtung nach den ,,Anhaltspunkten zur
Bemessung des Pflegegeldes (AHP) bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten" durch das BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) aktuell in Bearbeitung auf ministerieller Ebene befindet.

Auch eine persönliche Nachfrage beim zuständigen Referat im BMVg erbrachte leider keinen neuen Sachstand, so dass ich Sie noch um etwas Geduld bitte."


Das ganze D Arzt verfahren verwirrt mich eh zumal dieses ja  für Neurologische/Psychiatrische Fälle doch etwas anders läuft. Hier bin ich aber doch wesentlich optimistischer zumal die UVB das ja nicht zum ersten mal macht, auch wenn der Schwerpunkt klar im Unfallchirurgischen, Orthopädischen Bereeich liegt.

Ich bin gespannt.


FEC

#124
Zitat

Zu meiner Zeit lief es über Amtshilfe und der MDK konnte ein Pflegegutachten erstellen an dem sich das BAPersBw/Rentenleistung orientiert hat. Es ging schneller, deswegen wurde es bei mir so gemacht.

Die UVB kann ich schlecht einschätzen, aber die Bundeswehrverwaltung bleibt beim Anerkennen von Wehrdienstbeschädigungen, Folgeschäden, etc. zuständig. Gerade hinsichtlich PTBS wird zwischen Bundeswehr und UVB eine vernünftige Kommunikation stattfinden müssen.

Anhaltspunkte zur Bemessung des Pflegegeldes von der DGUV:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/pflege/anhaltspunkte_dguv.pdf&ved=2ahUKEwjGlK7CvayKAxUB_rsIHTNnAcEQFnoECBMQAQ&usg=AOvVaw2CpBq6VDxXza6DpeFlWJnT

Soweit meines Wissensstand und Wahrnehmung.

Die Begutachtungsrichtlinien MDK und UVB bzw. AHP unterscheiden sich zum Teil leider nicht unerheblich.

FEC

Wenn irgendjemand an DGUV-Formtext M 2220 und M 2222 kommt, wäre ich sehr dankbar wenn man mir den zukommen lässt. Ich finde den einfach nicht.

WDB-100

Ich bin schon seit 25 Jahren mit dem Mist zugange. Damals war es für das BAPersBw praktischer. Die Reise ging vom Versorgungsamt zur Bundeswehr (BAPersBw) und da ich eh nur gesetzlich Pflichtversicherter bin, durfte der Einfachheithalber der MDK ran. Es ist ja auch so, wenn durch Altersprobleme die Pflegestufe höher werden würde und mein Wehrdienstunfall damit nichts zu tun hat, dann muss die Pflegekasse die Differenz tragen.

Deswegen bei dir auch krass wegen der privaten Versicherung, da die sich die Kohle, wenn der Wehrdienstschaden ursächlich ist, alles zurück holen werden.

Die UVB und die Pflegekategorien ist für mich auch totales Neuland. Ich hoffe auf den stressfreien Übergang. Für den Rest habe ich eigentlich derzeit keine Nerven. Mal sehen, was da noch passiert.

WDB-100



FEC


LwPersFw

Zitat von: FEC am 16. Dezember 2024, 15:43:05
Wenn irgendjemand an DGUV-Formtext M 2220 und M 2222 kommt, wäre ich sehr dankbar wenn man mir den zukommen lässt. Ich finde den einfach nicht.

Damit jeder weiß was gesucht wird...

Zusammenhang: DGUV - Anhaltspunkte zur Bemessung des Pflegegeldes (AHP) gemäß § 44 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VII

Für die Entscheidung im Einzelfall werden die konkreten Verhältnisse mittels eines einheitlichen Erhebungsbogens zur Gesamtsituation der Versicherten (DGUV-Formtext M 2220) erhoben.

Ergänzend stehen Erläuterungen zum Erhebungsbogen für die Pflegefeststellung bei Erwachsenen (DGUV-Formtext M 2222) und bei Kindern und Jugendlichen (DGUV-Formtext M 2224) zur Verfügung.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

WDB-100

Heute klärte sich die Frage nach dem Kleider- und Wäscheverschleiß. Es kam ein Schreiben von der Niederlassung Renten Service, welche von der UVB als Leistungsträger beauftragt wurde die oben genannte Rente (Merkwürdige Formulierung) zu zahlen. Liest sich etwas verwirrend und die Summe habe ich unter 04421 407-4007 bei der UVB erfragt, da nichts auf dem Schreiben stand. Das BAPersBw hat evtl. wegen runder Zahlen/Summe abgerundet und so sind es nun ein paar Cent mehr bei der UVB.

Die anderen Zahlungen (Pflegegeld, etc.) werden auch gerade bearbeitet. Genaueres konnte mir noch nicht mitgeteilt werden, aber die UVB ist dran und wird pünktlich liefern. Der Kontakt und die bisherige Arbeitsweise der UVB sind sehr vorbildlich. Ich bin im Moment etwas beruhigter mit der ganzen Umstellung.

Mal sehen, wie die Reise ins neue System weitergeht und wann das BAPersBw liefert.

Supermann59

So Leute zur Info !
Habe gerade Bescheid vom BAPersBw erhalten , in der Sache monatlichen Ausgleich nach Neuen SEG

Ich bin sehr überrascht das der Übergang vom alten BVG/SVG auf das neue SEG so reibungslos erfolgte

Gut ich hatte nach alten Recht eine Grundrente plus die Alterszulage

Im Bescheid :

Begründung ( Wortlaut )

Sie erhalten ab dem 01.01.2025 monatlich aufgrund einer gesetzlichen Regelung nach § 80 Absatz 3 SEG automatisch einen Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen .....

Der Wortlaut automatisch ist ja sehr positiv in meiner Sache , mit der Erhöhten Monatlichen Ausgleich Zahlung

Was nicht dabei ist , ich dachte es gibt hier einen digitalen Zugang , aber ich denke das kommt noch im neuen Jahr 2025

Mit freundlichen Grüßen,

PS . Ich wollte den Bescheid - modifiziert im Anhang reinstellen hat leider nicht funktioniert im Forum


I



WDB-100

Danke, Supermann59.
Dann bin ich mal auf mein Informationsschreiben gespannt.

"Das Digitalisierungsprojekt zum SEGSoldatenentschädigungsgesetz erfolgt in mehreren Ausbaustufen. Gestartet wird mit der elektronischen Akte, der Onlinezugang und eine passende App bilden den Abschluss. Die vollständige Digitalisierung wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen." https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/seg-interview-5862718


Marc8

Hallo in die Runde,

ohne Rehe scheu zu machen, laut der E-Mail, die ich erhalten habe, steht nicht jedem ab dem 01.01.2025 eine Abfindung zu. Nur denen, die ab dem 01.01.2025 erkrankt sind. Mit dem Kapitel 15 sind ja alle, die vor dem 01.01.2025 begutachtet worden sind, vom SEG ausgeschlossen.
Ich verstehe bestimmt wieder etwas falsch.

Hier die E-Mail: Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Damit steht die Möglichkeit einer Abfindung nach § 12 SEG nur Anspruchsberechtigten zu, die ab dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Anspruch auf Leistungen des Soldatenentschädigungsgesetzes erwerben. Für die am 31. Dezember 2024 vorhandenen Anspruchsberechtigten richtet sich die Versorgung nach den besonderen Maßgaben des Kapitels 15 SEG. Das dort geregelte Übergangs- und Fortgeltungsrecht dient der Überführung der bereits bestehenden Ansprüche aus dem Soldatenversorgungsgesetz und einer angemessenen Besitzstandswahrung. Die Gewährung einer Abfindung für die monatlichen Ausgleichszahlungen ist für die unter den Bestandsschutz fallenden Versorgungsberechtigten nicht vorgesehen.

Meine Frage hierzu ist: Was ändert sich für Bestandskunden (Patienten: D) außer der monatlichen Versehrtenrente? Was heißt angemessene Besitzstandswahrung?

Schnellantwort

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