Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Fragen über Unterlagen zwecks Einzelwehrübung

Begonnen von HG Dicht, 03. Juli 2006, 22:49:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

HG Dicht

Hallo Kameraden,

ich habe demnächst eine Einzelwehrübung von 4 Wochen. Ich habe einige Unterlagen vom Kreiswehrersatzamt zugeschickt bekommen und weiß nicht was ich damit tun soll.Ich bin momentan Student. Die "dokumente" lauten wie folgt:

1.Antrag auf Leistung für Wehrübende, Übende und Teilnehmer an einer besonderen Auslandsverwendung oder einer Hilfeleistung im inneren nach dem Unterhaltsicherungsgesetz

2.Meldung gemäß § 204 Sozialgesetzbuch V*
über den Beginn der Teilnahme an einer Einzelwehrübung

3.Erklärung zur Rentenversicherungspflicht bei Wehrdienstleistungen

Nun wollte ich wissen was es damit auf sich hat und wohin ich das "Zeugs" schicken soll.
In meiner Einheit konnte mir niemand weiterhelfen, nichteinmal der Rechungsführer (der wußte bei uns bisher immer ALLES!). Kurzum, niemand. Kennt sich einer von euch damit aus und könnt ihr mir bitte helfen?

Vielen dank im Voraus

Ps:ich habe schon gegoogelt, aber entweder bin ich zu doof oder man findet echt nichts

TheAdmin

1. Mit deinen Daten ausfüllen, Mindestleistung ankreuzen (mehr gibts für Studis nicht) und mit dem Einberufungsbescheid, der für die Unterhaltssicherungsbehörde gedacht ist an eben jene deines Landkreises schicken. Die Adresse findest du beim Landratsamt deines Vertrauens.
Unterhaltssicherung kann bis 3 Monate nach dem Wehrdienst eingereicht werden und macht einen guten Teil deines Einkommens während der WÜ aus.

2. Das muss an deine Krankenkasse, bzw. die deiner Eltern, wenn du über die Versichert bist. Dein Versicherungsverhältnis ruht damit. Nachfragen an deine Versicherung.

3. Wenn du eine Rentenversicherung hast, dann weißt du, was da rein muss, ansonsten aufheben und bei Dienstantritt mit dem Spieß ausfüllen, der weiß da bescheid. Falls nicht, deine Rentendaten eintragen bzw. den Bund beauftragen dich anzumelden und dem Spieß sagen, dass das Ding mit Stempel und Unterschrift der Einheit ans KWEA geschickt werden soll.
Bundeswehrforum.de - Seit 14 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

HG Dicht

WOW! Das ging aber schnell kamerad. vielen lieben dank!
ich wünsche dir eine angenehme WM (auch wenn Frings nicht dabei ist  :-\ )

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau