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Mal wieder TG

Begonnen von Papierkrieg, 17. Dezember 2020, 23:40:09

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Papierkrieg

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin seit Oktober neu bei der Bundeswehr und mir ist etwas bei meinen Unterlagen aufgefallen, das ich nicht ganz verstehe:

Ich bin während der Bewerbungsphase in eine eigene Wohnung gezogen und habe diese vor Dienstantritt anerkennen lassen. Dazu habe ich mit der Einberufung eine "Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs 3 BUKG" bekommen, welche besagt:

"Die o.a. Wohnung kann anlässlich der Einstellung in die Bundeswehr umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden."

Daraus folgere ich, dass meine Wohnung anerkannt ist. Zudem steht auf der Einberufung folgendes:

"Die Umzugskostenvergütung (UKV) aus Anlass der Einstellung wird Ihnen grundsätzlich gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bundesumzugsgesetz (BUKG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BUKG nicht zugesagt, weil ein Umzug an den neuen Dienstort aufgrund der befristeten Verwendung und unter Berücksichtigung Ihrer familiären Situation nicht durchgeführt werden soll."
--> Für den Feldwebellehrgang (6 Monate) ist meine Wohnung anerkannt, die UKV wurde nicht zugesagt und ich bin TG-Empfänger.

Im Moment befinde ich mich auf dem Feldwebellehrgang und habe eine Versetzung in die Stammeinheit bekommen, welche nach Beendigung des Lehrgangs passiert.
Dort steht oben folgendes:
"Ledig - eine anerkannte Wohnung liegt nicht vor"

und weiter unten:

"Die Entscheidung zur Umzugskostenvergütung mit Begründung und versehener Rechtsbehelfsbelehrung ergibt sich aus Nummer 1.1 der Anlage, welche Bestandteil dieser Personalverfügung ist."

dazu Anlage Nummer 1.1:

"Aus Anlass der/des Versetzung/Dienstpostenwechsel/Umsetzung aus dienstlichen Gründen wird Umzugskostenvergütung zugesagt gemäß (1.1) § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG oder eines der Versetzung/Verlegung nach § 3 Abs. 2 BUKG gleichstehenden Grundes"


Bedeutet das, dass meine Wohnung auf einmal hier doch nicht mehr anerkannt ist oder ist hier ein Fehler seitens der Bundeswehr passiert? Die Frage kommt daher, weil ich ca. 50km entfernt der Stammeinheit wohne und ich u.a. wegen gut ausgebauten Straßen (max. 45 min Fahrzeit) nicht vor habe, dort hin zu ziehen sondern zu pendeln. Dabei würde mir das TG natürlich finanziell sehr helfen, welches ich aber mit einer zugesagten UKV nicht bekomme.


Sollte ich in der Annahme richtig liegen, dass hier ein Fehler passiert ist und meine Wohnung anerkannt ist und ich somit die Möglichkeit auf TG hätte, kann so eine Versetzung vor Dienstantritt in der Stammeinheit geändert werden?


Ich hoffe ich habe das verständlich rüber gebracht und alles wichtige geschrieben.

Schönes Wochenende



PS: Ich bin zusätzlich in ein paar Monaten 25, was bedeutet, dass ich nicht mehr zum Wohnen in der Kaserne verpflichtet bin.

Ralf

Dein PersFhr soll kontrollieren, ob der Datenbestand stimmt, wenn nicht, soll er diesen umgehend ändern und dann schriftlich um Änderung der Personalverfügung bitten-
Lege dazu den Anerkennungsbescheid bei.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Papierkrieg

Ok, vielen Dank für die Antwort.
Ich befinde mich im Moment bis Mitte Januar im Urlaub, da das Truppen Praktikum wegen corona ausgefallen ist, ich bin also recht weit von der Kaserne entfernt, reicht es wenn ich mich Mitte Januar darum kümmere oder sollte ich sofort handeln?

Ralf

"Nicht vor Ort" heißt doch nicht, dass man nichts machen kann. Es geht um Geld und da sollte man grds. nichts auf die lange Bank schieben.
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F_K

Meucci hatte da mal etwas erfunden, dann gibt es noch die Postkutsche.
Zusätzlich habe ich neulich mal was von Weiterentwicklungen dazu gelesen ...

Ja, es ist Wochenende.

LwPersFw

Zitat von: Ralf am 18. Dezember 2020, 06:02:56
Dein PersFhr soll kontrollieren, ob der Datenbestand stimmt, wenn nicht, soll er diesen umgehend ändern und dann schriftlich um Änderung der Personalverfügung bitten-
Lege dazu den Anerkennungsbescheid bei.


Wenn auf der Verfügung

ZitatLedig - eine anerkannte Wohnung liegt nicht vor

steht, wurde der Datenbestand nicht richtig gepflegt.

Anhand der Bestätigung des KarrC muss:

+ zuerst die Berücksichtigungsfähigkeit der Wohnung in PersWiSys erfasst werden

+ dann der PersFhr um Erstellung einer 1. Korrektur der Versetzung gebeten werden  >> UKV-Grund Nr 1.2

Und das so schnell wie möglich...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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