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Vorschriften, Sinnhaftigkeit, Korrektur

Begonnen von Chern187, 31. Dezember 2020, 13:29:41

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Chern187

Edit by Ralf: Thema wurde abgetrennt, da es sich in eine andere Richtung entwickelte.

Zitat von: Barko am 31. Dezember 2020, 13:21:06
Und wenn in einer AGA-Einheit gesagt wird tragt das so und so, muss man doch sagen können wodrauf diese aussagen beruhen oder nicht? Ich persönlich würde da nicht gerne die antwort geben: weil es so ist etc...

Das finde ich sehr lobenswert =). Wenigstens die Vorschrift sollte man kennen oder eben wissen, wo man suchen muss. Ob man dann die Vorschrift fuer sinnig hält oder nicht, das steht auf einem anderen Papier geschrieben. Das ist aber auch nicht die Aufgabe des Vorgesetzten.

Seltsam_

Selbstverständlich ist es auch u.a. Aufgabe des Vorgesetzten die Vorschrift auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Es wäre erschreckend, wenns nicht so wäre.

F_K

@ seltsam:

- Quelle? (Mir ist dieser Auftrag unbekannt)
- was ist "Sinnhaftigkeit"? (Ich kenne in dem Zusammenhang nur so Begriffe wie Verbindlichkeit, Rechtmässigkeit, Straftat, die alle in einschlägigen Rechtsnormen definiert sind).

... schon Chern stellt es ja deutlich anders da.

Chern187

Zitat von: Seltsam_ am 31. Dezember 2020, 14:33:55
Selbstverständlich ist es auch u.a. Aufgabe des Vorgesetzten die Vorschrift auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Es wäre erschreckend, wenns nicht so wäre.

Die Vorschriften werden ja hoffentlich vorher auf Rechtmäßigkeit etc. geprüft werden. Sobald das getan worden ist und sie in Kraft treten, kann man natuerlich über den Sinn diskutieren. Selbst wenn der Vorgesetzte es nicht als sinnvoll einordnet ändert das nicht das Geringste, daran halten muss er sich sowieso. Ist doch mit Gesetzen dasselbe.

JensMP79

Zitat von: Seltsam_ am 31. Dezember 2020, 14:33:55
Selbstverständlich ist es auch u.a. Aufgabe des Vorgesetzten die Vorschrift auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Es wäre erschreckend, wenns nicht so wäre.

Du liebe Güte.... Wo kommst du denn her....

alpha_de

Vorschriften sind keine Gesetze... und vieles ist eine Frage der Auslegung. Und das Erlassen und Auslegen von Vorschriften ist u.a. Aufgabe von Vorgesetzten.

Die Bundeswehr nutzt die Auftragstaktik... 

wolverine

Das BVerfG meint schon, dass dem Gesetzgeber eine Überwachungspflicht seiner Werke  zufiele. Ich suche einmal die Fundstelle wenn ich wieder nüchtern bin. War ein schöner Kongress.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Seltsam_

Zitat von: JensMP79 am 31. Dezember 2020, 17:59:40
Zitat von: Seltsam_ am 31. Dezember 2020, 14:33:55
Selbstverständlich ist es auch u.a. Aufgabe des Vorgesetzten die Vorschrift auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Es wäre erschreckend, wenns nicht so wäre.

Du liebe Güte.... Wo kommst du denn her....
Da, wo man sich noch Gedanken macht, warum man etwas macht, wie es in der Vorschrift steht und ob das (so/noch) sinnvoll ist.

Eine Vorschrift soll einem nicht das Denken abnehmen.

Klingt komisch, ist ab so.

slider

Dieselbe Argumentation höre ich auch immer von Menschen, die sich nicht an Tempolimits halten.

Als Jemand, der (in einem anderen Bereich) sehr viel mit Normen und Richtlinien zu tun hat, kann ich sagen, dass die Sinnhaftigkeit einer Vorschrift beim Anwender, aufgrund dessen oft sehr eingeschränkter Sichtweise, im Allgemeinen gar nicht bewertet werden kann. Auch, wenn die Anwender das gerne mal anders empfinden.

F_K

Der seltsam beantwortet Fragen ja erst gar nicht.

Trotzdem noch ein Versuch:

- Bitte Beispiele nennen, wo ihr Vorschriften, die Befehle sind, nicht befolgt.
- welcher Vorgesetzte hat den Befehl aufgehoben / abgeändert?
- was hat der Vorgesetzte, der die Vorschrift erlassen hat, auf die Meldung hin geantwortet?

JensMP79

Zitat von: Seltsam_ am 01. Januar 2021, 12:17:52
Zitat von: JensMP79 am 31. Dezember 2020, 17:59:40
Zitat von: Seltsam_ am 31. Dezember 2020, 14:33:55
Selbstverständlich ist es auch u.a. Aufgabe des Vorgesetzten die Vorschrift auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Es wäre erschreckend, wenns nicht so wäre.

Du liebe Güte.... Wo kommst du denn her....
Da, wo man sich noch Gedanken macht, warum man etwas macht, wie es in der Vorschrift steht und ob das (so/noch) sinnvoll ist.

Eine Vorschrift soll einem nicht das Denken abnehmen.

Klingt komisch, ist ab so.

Also da wo ich herkomme, werden Vorschriften, Weisungen, Befehle usw. umgesetzt.
Sollte man der Meinung sein, und das ist regelmäßig der Fall, irgendetwas ändern zu wollen kann man das gerne an richtiger Stelle vorbringen und mit Sachargumenten untermauern.

Vorschriften werden nicht besser oder sinniger, wenn jeder DV Stufe 1 meint, er müsse sie in seinem Bereich nicht anwenden....

Zitatdass die Sinnhaftigkeit einer Vorschrift beim Anwender, aufgrund dessen oft sehr eingeschränkter Sichtweise, im Allgemeinen gar nicht bewertet werden kann. Auch, wenn die Anwender das gerne mal anders empfinden.

Ein sogenanntes "Schlammzonenproblem". Und es ist ja nicht so, das schon einiges aufgrund der Impulse von "unten" schon angepaßt worden ist. Dauert halt alles Zeit und muß sauber begründet und vorgetragen werden.

Jan96

Es gibt Bereiche in denen Vorschriften weder aktuell sind oder sich oft auch widersprechen. Ich kann hier nur für meinen Bereich in der Heeresfliegertruppe sprechen. Aber natürlich wurde da oft nicht nach Vorschrift gearbeitet weil es entweder gar nicht möglich oder total sinnlos war. Die Vorschriftenlandschaft passt sich mit der Zeit auch den neuen Praktiken an, jedoch viel zu langsam. Vorallem wenn Vorschriften vorschreiben was andere Vorschriften wieder verbieten steht man manchmal etwas hilflos da, wenn man die ,,Sinnhaftigkeitsprüfung" weglässt. Ja, mitdenken erlaubt.

HubschrauBär

Zitat von: HIFiRE am 01. Januar 2021, 16:31:54
Es gibt Bereiche in denen Vorschriften weder aktuell sind oder sich oft auch widersprechen. Ich kann hier nur für meinen Bereich in der Heeresfliegertruppe sprechen. Aber natürlich wurde da oft nicht nach Vorschrift gearbeitet weil es entweder gar nicht möglich oder total sinnlos war. Die Vorschriftenlandschaft passt sich mit der Zeit auch den neuen Praktiken an, jedoch viel zu langsam. Vorallem wenn Vorschriften vorschreiben was andere Vorschriften wieder verbieten steht man manchmal etwas hilflos da, wenn man die ,,Sinnhaftigkeitsprüfung" weglässt. Ja, mitdenken erlaubt.
Die Fliegerei ist hier natürlich ein besonderes Thema, da sich stellenweise die zivilen Regularien schnell auf verschiedensten Ebenen (ICAO, EASA, national) ändern und die Bundeswehr zu träge ist um hier zeitnah die, teils ungünstig aufgebaute, Regelungslandschaft anzupassen (bestes Beispiel: Instrumentenflug, [hier vor allem PBN-Verfahren] oder das Dauerthema Schutzgebiete). Hier hilft es dann oft nur noch sich nach den zivilen Regularien zu richten, da man diese Verfahren ja meistens im zivilen Luftraum bewegt.

Insgesamt muss ich aber sagen, dass die Luftwaffe, zumindest für die Regelungen im Verantwortungsbereich des LwTrKdo recht effektive Mechanismen zur Anpassung der Regelungen hat. Das kann teilweise wirklich schnell gehen, da die Strukturen von den Staffeln bis ins TrKdo deutlich flacher sind als bei den HFlg.

Aber wie so oft bedingt das natürlich, dass jemand den dringenden Mangel erkennt und einen Änderungsvorschlag entsprechend aufarbeitet... Das ist natürlich teils viel Arbeit ;-)
Wenn sich eine Änderung dann nicht ergibt, gibt es in der Regel wenigstens eine entsprechende Klarstellung warum etwas so gehandhabt wird.


HubschrauBär

Btw: Da das Thema an sich ja recht interessant ist, aber vom ursprünglichen Thema weit abgewichen ist könnte das ein Moderator evtl trennen anstatt zu schließen.

F_K

Sehe ich wie der Bär:

Entweder hat mein Verbindungsaufbau mit dem Verantwortlichen mein Verständnis verbessert - oder der Verantwortliche hat den Veränderungsbedarf erkannt - und es wurde in der nächsten Version geändert.

Daher bitte ich um echte Beispiele, wo es gegenläufige Befehle gibt und beide Vorgesetzten daran festhalten wollen.