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Laufbahnwechsel OA -> Uffz ohne Portepee

Begonnen von Jonny944, 21. Januar 2021, 11:45:02

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Ralf

Die Rückführung ja (also keine Entlassung), aber mit 2,5 Jahren Restdienstzeit ist dir ja auch nicht geholfen. Es heißt ja nicht, dass man dich dann auf SaZ 15 festsetzt, wenn es keinen Bedarf geben würde.
Die PersFhrg ist aber schon bemüht, die ursprüngliche Planung wieder herzustellen (ggf. erfordert das auch noch eine Verlängerung der Dienstzeit). Wichtig ist für dich auch, dass deine UniZeiten mindert auf den BFD-Anspruch wirken.
Da du aber eine ZAW schon hast, sehe ich das recht positiv; Frage wird halt sein, ob der Standort dir dann passt.
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Ratzefatz

@christoph1972
Die ZAW war der Fachinformatiker und DP IT-Feldwebel Übertragung Weitverkehr. Sollen aber ja keine Mangelverwendung mehr sein.

@Ralf
Ja soweit ich ich weiß ist ein Studienmonat = ein Monat Minderung des BFDs.

Gleichzeitig schwebt mir natürlich auch der Offizier ohne Studium durch den Kopf.
Im Personaleinführungsgespräch wurde einem grob skizziert das man den Antrag stellt, sich "Bewähren" muss um eine Weiterverpflichtung durch DV und BaPers zu ereichen. Jedoch liegt die Übernahme letzes Jahr wohl bei etwa 20 % wie ich hier im Forum lesen konnte.

Beides zu nacheinander zu beantragen (Erst Offz. ohne Studium und bei negativen Bescheid die Rückführung) wäre wohl etwas zu dreist und zeitlich zu knapp oder?

Ralf

Naja.
Wenn du dich nicht als OffzTrD im Ausbildungsgang mit Studium eignest, sollst du in die alte Laufbahn zurückgeführt werden (soll heißt muss wenn kann), da steht ja nicht "kannst". Es geht ja auch darum, die bereits durchgeführte Ausbildung zu nutzen (ZAW etc.).
Solltest du als Offz ohne Studium bleiben wollen und man dem auf Antrag stattgeben würde (da sehe ich aber keine dienstl. Notwendigkeit, weil es ja eine bessere Lösung gibt s.o.), müsste ja schon ein DP vorhanden sein und klar sein, dass du weiterverpflichtest werden könntest. Welche dienstl. Notwendigkeit würde es sonst geben, dich einfach 2 Jahre auf DPäK -also ohne Auftrag- auslaufen zu lassen.
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