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Nach der ZAW raus aus der Bundeswehr.

Begonnen von Green_Arrow, 27. Januar 2021, 14:06:31

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Green_Arrow

Hallo Kameraden,
Ich habe meine ZAW jetzt abgeschlossen und habe festgestellt, dass ich mehr mit meiner Zukunft und Familie erreichen möchte. Das ganze "schön ne Ausbildung abgreifen und dann verpi**en" könntet ihr euch bitte gleich sparen, da es schlichtweg nicht der Fall ist. Ich habe mich hier auf dem Forum angemeldet, um eine Antwort auf meine Frage zu bekommen und nichts weiter.
Meine Frage lautet: Wie viel muss ich dem Bund erstatten?
Bitte nichts reininterpretieren und "was wäre wenn"-Geschichten oder "wie willst du denn einfach raus aus der BW?".
Eine einfache Antwort auf die Frage wäre super!
Vielen Dank.

F_K

Die Kosten der ZAW - wie viel das genau ist, wird im Einzelfall berechnet und hängt von der ZAW ab.
(Größenordnung einige 10.000 Euro - abhängig von der ZAW).

BulleMölders

Da hier niemand die Kosten kennt, die durch die Ausbildung verursacht wurden, wird auch niemand den Rückzahlungsbetrag nennen können.
Außerdem richtet sich die Höhe des Betrags immer nach dem individuellen Fall. Da gibt es keinen Prozentsatz oder eine Formel mit der das so ohne alle relevanten Fakten zu errechne ist.

Da Sie keine Interpretationen wollen, mache ich hier auch gleich mal dicht, da etwas anderes hier halt nicht kommen kann.

Ralf

Gar nichts, weil eine Dienstzeitverkürzung nicht im dienstl. Interesse liegt. Eine "Kündigung" ist nicht möglich.
Selbst wenn ein dienstl. Interesse an einer Dienstzeitverkürzung vorliegen würde, besteht ein dienstliches Interesse an der Verkürzung grundsätzlich nur, wenn zwischen Abschluss der Ausbildung und Beendigung des Dienstverhältnisses eine Verwendungsdauer von mindestens drei Jahren liegt.
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