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Erneut auf 21-monatige ZAW - Möglichkeit Wachwirt oder OA+Studium?

Begonnen von 19Ramada88, 06. Februar 2021, 22:26:12

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F_K

Die Geschichte ist ganz einfach:

- der TE hat SICH verpflichtet (inklusive ZAW)
- jetzt hat er einem Befehl (die Kommandierung zur ZAW)

(Und sachlich sind die ZAWs unterschiedlich, auch wenn manche Inhalte ähnlich sind ... )

DeltaEcho

Deswegen schrieb ich § 29 SLV ist die einzige Möglichkeit für Sie noch OffzTrDst zu werden, für allen anderen Möglichkeiten sind Sie zu alt.
Der § 29 SLV hat keine Altersgrenze, dennoch ist dies die absolute Ausnahme im Rahmen einer Bestenauswahl. Es sind mehrere Auswahlverfahren zu bestehen (Vorauswahl am ACFüKr, Test ACFüKr Köln, MAL, Auswahl in einer Konferenz).

Darauf zu bauen, dass man ausgewählt wird am UmP ist absolut unrealistisch. Zudem geht dies erst ab dem DG Feldwebel.
§ 29 Abs. 1 SLV
ZitatUnteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben


19Ramada88

Zitat von: DeltaEcho am 07. Februar 2021, 21:46:07
Deswegen schrieb ich § 29 SLV ist die einzige Möglichkeit für Sie noch OffzTrDst zu werden, für allen anderen Möglichkeiten sind Sie zu alt.
Der § 29 SLV hat keine Altersgrenze, dennoch ist dies die absolute Ausnahme im Rahmen einer Bestenauswahl. Es sind mehrere Auswahlverfahren zu bestehen (Vorauswahl am ACFüKr, Test ACFüKr Köln, MAL, Auswahl in einer Konferenz).

Darauf zu bauen, dass man ausgewählt wird am UmP ist absolut unrealistisch. Zudem geht dies erst ab dem DG Feldwebel.
§ 29 Abs. 1 SLV
ZitatUnteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben



Zitat von: F_K am 07. Februar 2021, 21:18:53
Die Geschichte ist ganz einfach:

- der TE hat SICH verpflichtet (inklusive ZAW)
- jetzt hat er einem Befehl (die Kommandierung zur ZAW)

(Und sachlich sind die ZAWs unterschiedlich, auch wenn manche Inhalte ähnlich sind ... )

Alles klar. Trotzdem Danke für die Informationen.

Ralf

Zitat von: 19Ramada88 am 07. Februar 2021, 20:23:211. ZAW Fachkraft Lagerlogistik
VersMaat Marine, dann StabsdienstMaat im Ausland (GeZi),

2. ZAW Büromanagement
in Zukunft EloKaFw Sprachen
Letzte Hinweise meinerseits:
Einen VersMaat finde/kenne ich nicht, ich gehe davon aus, dass es der Materialbewirtschaftungsmaat Streitkräfte ist? I.R.d. Ausbildungen können hierfür folgende ZAW durchlaufen werden:
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
- Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Für den Elektronischer Kampfführungsfeldwebel/Bootsmann Sprache Streitkräfte sind folgende ZAW möglich:
- Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
- Staatlich geprüfte/r Kaufmännische/r Assistent/in (Fachrichtung Fremdsprachen)
Einzige Möglichkeit wäre nun einen schriftlichen Ausnahmeantrag zu stellen mit der Argumentationslinie, dass für den MatBewMaat neben der Fachkraft für Lagerlogistik auch der Kfm für BürMgmt als nutzbar deklariert wurde. Somit sollten beide Berufe signifikante Überschneidungen bei den Lerninhalten haben und es wird um Prüfung gebeten, ob deswegen auf eine erneute ZA Kfm für BüroMgmt verzichtet werden kann.
Einen schriftlichen Antrag hast du bisher nicht gestellt. Warum nicht? Also dann los damit. Schwer ist dieser Rat nun wirklich nicht, denke aber mal, dass du mit deinen teilwiese wilden Gedanken deinen Ratgebern die Sicht auf das Wesentliche verstellt hast.
Alle anderen Phantastereien wie Studium, Fachwirt o.ä. lässt du nun erst einmal außen vor, weil du hierfür nicht die Voraussetzungen erfüllst, nämlich du bist weder in der Laufbahn OffzTrD noch OffzMilFD.
Und ein kameradschaftlicher Tipp für di Zukunft: versuche mal deine Gedanken zu ordnen, die aufs Wesentliche zu konzentrieren und vor allem auch die Fragen richtig zu beantworten; die Frage nach der alten und neuen Verwendung musste 3 mal gestellt werden und dann war sogar die alte Verwendung falsch.
Also, viel Erfolg und schriftlichen Antrag stellen!

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: Ralf am 08. Februar 2021, 06:42:26

Also, viel Erfolg und schriftlichen Antrag stellen!


Um Ralf zu ergänzen...

über nächsten und nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten

an
BAPersBw IV 2.5 Lehrg-/AusbPlgStrg

Innerhalb des des BAPersBw wird IV 2.5 den aktuellen PersFhr zur Stellungnahme auffordern.
Da es hier um eine Ausplanung geht ... wird dieser i.d.R. die für die Fachtätigkeit fachlich zuständige Stelle um Stellungnahme ersuchen.
Hier: KdoStratAufkl Abt J3 / Grp Ausb / Dez FachAusb / Sg EloKa
Nur wenn alle Beteiligten den von Ralf dargelegten Argumentationen folgen ... wird es zu einer Ausplanung kommen...

Da die ZAW schon läuft ... würde mich das aber überraschen ... Hier hätte deutlich früher reagiert werden müssen ... sprich ein schriftlicher Antrag gestellt werden müssen ...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Nur so aus Interesse, auch wenn ich Ralf Argumentation nur teilweise nachvollziehen kann,

Der Kaufmann für Büromanagement wird in folgenden Dingen ausgebildet:

wie man betriebliche Kommunikationssysteme auswählt und anwendet
wie ein Textverarbeitungssystem bedarfsgerecht und effizient angewendet wird
wie man Informationen recherchiert, beurteilt, aufbereitet und archiviert
wie man den Posteingang und -ausgang bearbeitet
was bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Projekten zu beachten ist
wie man Angebote einholt, prüft, vergleicht und Entscheidungen begründet
wie man Kundendaten zusammenstellt, aufbereitet und auswertet
wie man Vor- und Nachkalkulationen durchführt und auswertet
wie man Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnungen vorbereitet
wie man Zahlungen unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen vorbereitet
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

Die Fachkraft Lagerlogistik:

wie man Güter quantitativ und qualitativ kontrolliert, Eingangsdaten erfasst und Fehlerprotokolle erstellt
wie man Begleitpapiere nach betrieblichen Vorgaben und auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüft, unter Berücksichtigung von Zoll- und Gefahrgutvorschriften
welche Normen, Maße, Mengen- und Gewichtseinheiten zu beachten sind
wie man Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagert
wie insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen zu handhaben sind
welche Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auszuwählen sind
wie man Sendungen entsprechend der Gütereigenschaften und Verkehrsmittel verlädt und verstaut
wie man Qualität und Wert der Güter während ihrer Lagerzeit erhält
wie Ladelisten und Beladepläne unter Beachtung der Ladevorschriften zu erstellen sind
wie man Versand- und Begleitpapiere bearbeitet und außenwirtschaftliche Vorschriften beachtet
wie man Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellt
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

Nun mag der TE ja den Eindruck haben / behaupten, die Ausbildungen wären ähnlich.

Ich nehme an, gewissen Inhalte der Berufsschule sind tatsächlich ähnlich, das Berufsbild selber aber hat KAUM Überschneidungen - Insoweit sehe ich da kaum eine Möglichkeit für KdoStratAufkl zu einer Entscheidung im Sinne des TE zu kommen - ich gehe vielmehr davon aus, dass schon der PersFhr zu der Bewertung kommt, dass die Ausbildungen eben nicht vergleichbar sind.

Ralf

Zitatdass schon der PersFhr zu der Bewertung kommt, dass die Ausbildungen eben nicht vergleichbar sind.
Dem PersFhr obliegt diese Bewertung nicht, das muss die FZSt machen. Ich schätze aber eher, dass aufgrund der Tatsache, dass der TE bereits auf der ZAW ist (und der Platz ja bezahlt wurde), hier bereits abwinkt.
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Rekrut84

Zitat von: Ralf am 07. Februar 2021, 19:23:59
Die machen bspw. den Personalfachkaufmann, je nach Verwendung; den staatl. gepr. Fachwirt erst als OffzMilFD.

Das finde ich interessant. Im Rahmen des OffzMilFD wird erst der Fachwirt gemacht? Nicht während der Feldwebelausbildung?
Dabei ist doch der der Fachwirt die Meisterebene.
Wenn das erst den OffzMilFD zugeordnet ist, warum kauft die Bw dann Fachwirt als Fw und nicht als OffzMilFD ein?
Oder gilt das gesagte nur für einzelne Verwendungen als OffzMilFD?

Ralf

ZitatWenn das erst den OffzMilFD zugeordnet ist, warum kauft die Bw dann Fachwirt als Fw und nicht als OffzMilFD ein?
Weil die SLV den Seiteneinstieg grds. nicht vorsieht.

Die Ebene staatl. gepr. Techniker oder Betriebswirt wird iRd wird in den Fachschulen nach Zulassung zum OffzMilFD bspw, an der IT-Schule oder FSLw durchgeführt.
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F_K

OffzMilFD ist (grundsätzlich) eine Aufstiegslaufbahn und keine Einstellungsverwendung (es gibt Ausnahmen).

Im Bereich der Fw (FD), kann, sofern verwertbar, eine Einstellung als Fw mit Fachwirt erfolgen.

Ist hier aber offtopic.

LwPersFw

Zitat von: F_K am 08. Februar 2021, 08:44:05
@ LwPersFw:

Nur so aus Interesse, auch wenn ich Ralf Argumentation nur teilweise nachvollziehen kann,

( ... )

Ich nehme an, gewissen Inhalte der Berufsschule sind tatsächlich ähnlich, das Berufsbild selber aber hat KAUM Überschneidungen - Insoweit sehe ich da kaum eine Möglichkeit für KdoStratAufkl zu einer Entscheidung im Sinne des TE zu kommen - ich gehe vielmehr davon aus, dass schon der PersFhr zu der Bewertung kommt, dass die Ausbildungen eben nicht vergleichbar sind.

Meine Argumentationslinie wäre gewesen... was der Dienstherr selbst für die ZAW vorgibt:

"Zielsetzung

Die Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung (ZAW)
dient vorrangig dem Ziel, die Auftragserfüllung und Effektivität der SaZ auf dem Dienstposten zu verbessern.

Darüber hinaus trägt sie zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften bei und soll – in Verbindung mit der Wahrnehmung
des Berufsförderungsanspruchs – eine günstige Voraussetzung für die angemessene Eingliederung der SaZ in das zivile Berufsleben schaffen."




Hier haben wir einen Soldaten, der bereits durch den Dienstherrn eine ZAW erhalten hat.
Wie Ralf ja dargelegt hat ... hätte er bereits für den MatBewMaat SK die ZAW Kaufmann für Büromanagement absolvieren können...
Damals wurde sich halt nur für die andere ZAW entschieden...

Ich behaupte einmal ... für die Fachtätigkeit EloKaFw Sprache ist die weitere ZAW nicht zwingend dazu geeignet,
dass "...die Auftragserfüllung und Effektivität der SaZ auf dem Dienstposten..." signifikant verbessert wird.

Und "... eine günstige Voraussetzung für die angemessene Eingliederung der SaZ in das zivile Berufsleben ..." wurde bereits mit der 1. ZAW geschaffen.

Und für die beim EloKaFw Spr vorgesehene Mstr-ZAW ist dies auch unkritisch ... da der Gepr. Wirtschaftsfachwirt vorgesehen ist - dem auch der Beruf Fachkraft f. Lagerlogistik zugeordnet ist.
Denn wäre er "früher" MatBewBtsm SK geworden... hätte er über die ZAW Fachkraft f. Lagerlogistik die Mstr-ZAW Gepr. Wirtschaftsfachwirt absolvieren können.


In Abwägung dieser Sachverhalte ... hätte ich den Soldaten nicht eine zweite - teuer eingekaufte - ZAW auferlegt.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Auch diese Argumentation kann ich nachvollziehen, wenn auch nur zu einem Teil teilen.

However: Eher eine akademische Diskussion - der Befehl ist erteilt, die ZAW zugewiesen, der Soldat ist "da" - insoweit sind die Kosten angefallen und es wäre eine Schadensbearbeitung durchzuführen, wenn man jetzt ablösen würde.

(Inhaltlich: Die Inhalte "Büromanagement" helfen in dem Betätigungsfeld schon deutlich WEITER, die Inhalte "Logistik" eher überhaupt nicht.)

Insgesamt:

Wie immer - nur "Sprechenden" Menschen kann geholfen werden, und dies "Sprechen" muss RECHTZEITIG, also vor der Buchung der ZAW erfolgen!

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