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Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)

Begonnen von EifrigeStudentin, 22. Februar 2021, 21:05:59

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IcemanLw

Bei den FH Studiengängen ist der Master kürzer und der Bachelor länger und ein Wochenende ist es zum Glück auch nicht.
Man hat immer Ostern, den Sommer und Weihnachten dazwischen :)
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

Löwe von Eutin

Gilt für den Offizier, was auch für den Unteroffizier gelten sollte?

"Er teilt Härten und Entbehrungen mit seinen Soldaten."

Bei allem Respekt und Verständnis, aber es gibt Soldaten in meiner Einheit und an meinem Standort, die leben von Sonntag Abend bis zum Dienstschluss am Freitag zum Teil in Stuben, die kleiner sind als mein Badezimmer Zuhause. In der Stube von einem Oberstabsgefreiten aus meiner Teileinheit befinden sich ein Doppelstockbett, zwei Spinde, Ein Waschbecken mit Spiegel und ausreichend Platz, damit man das Bett und den Spind erreichen kann. (Nicht mehr und nicht weniger.) Bildschirm und Konsole stehen auf einem Spindoberteil, welches als eine Art Tisch verwendet wird.

Natürlich gibt es auch größere Stuben und modernere, aber die bleiben bei uns im Standort vermutlich platztechnisch und ausstattungstechnisch hinter dem zurück, was unserem studierten Führernachwuchs zugemutet wird. Ich bin immer dafür, dass man Verbesserungen im Bereich was den den Komfort für uns Soldaten betrifft erwirkt, aber ich bitte auch um Verständnis, das solche Probleme auf dem Campus auf Jemanden der den Alltag und die Realität in der Truppe kennt und erlebt befremdlich wirken kann.

alpha_de

Über diese typisch deutsche Neiddebatte würde im Ausland wohl jeder nur den Kopf schütteln.

Welche Soldaten sind dem studOffz nochmal unterstellt, deren Entbehrungen er teilen soll?

Keine... also ein sinnfreies Argument, das in dieser Absolutheit  eher eine kommunistische Armee bedient als Streitkräfte in einem demokratisch verfassten Staat.

Die Bundeswehr schreibt sich Attraktivität auf die Fahnen und das Studium ist ein zentrales Element einer attraktiven Offizierlaufbahn. Also müssen auch die Rahmenbedingungen einem Studium des Jahres 2021 entsprechend und nicht auf dem Stand der 1990er stehen geblieben sein.

Man fordert von den Studenten ein eigenständiges und eigenverantwortliches Studium, dann darf man sie in dem Zimmer, in dem sie dieses 4 Jahre lang erfolgreich bestreiten sollen, auch nicht derart gängeln.

Insoweit kann ich die Kritik voll und ganz nachvollziehen und wer die Situation in der Truppe damit vergleicht, vergleicht Äpfel mit Birnen.

KlausP

Zitat... Da KlausP an anderer Stelle die entsprechende Vorschrift zum "soldatischen Leben" erwähnte, was sagt die denn nun zu unangekündigten Kontrollen aus? ...

Ich habe die Quelle doch benannt. ,,Onkel Google" suchen lassen kann doch wohl jeder selber, deshalb werde ich den Text hier auch nicht reinkopieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Wüstensand

Klassisches whataboutism  ::) Wie alpha sagte, Äpfel und Birnen. Übrigens, jemand der nicht selbst an einer der beiden Unis studiert hat kann m.M.n. hier gar kein Urteil zu fällen, mit Ausnahme des Hinweises auf gültige Vorschriften.

Ralf

Zitatdann darf man sie in dem Zimmer, in dem sie dieses 4 Jahre lang erfolgreich bestreiten sollen, auch nicht derart gängeln.
Gibt halt eine Vorschrift, man kann auch keinem einen Vorwurf machen, wenn er sich daran hält, oder?
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alpha_de

Man kann eine Vorschrift sachgerecht anwenden (das wäre von Stabsoffiziere zu erwarten) oder man kann sie nutzen, um andere zu gängeln...

Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim und erforderlich.

Die A2-2630 kennt nicht nur die Stubenkontrolle, sondern fordert in Nr. 111, wo immer möglich Verantwortlichkeiten zu übertragen und Freiräume zu gewähren. Maßnahmen sollen nachvollziehbar sein.

Das hier geschilderte Verbot privater Einrichtungsgegenstände widerspricht der Nr. 158, denn für eine über Jahre bewohnte Stube sind belastbarere entgegenstehende dienstliche Interessen kaum erkennbar.

Man sollte die gesamte Vorschrift und auch ihre Zielrichtung verstehen und nicht nur die einen genehmen Teile herausbrechen.

Zumal sich diese Vorschrift gerade auf die beengte Kasernenunterkunft mit Mehrfachbelegung bezieht. Offiziere wie Rekruten zu behandeln ist nicht angemessen.

LwPersFw

Zitat von: Ralf am 27. Februar 2021, 13:07:53
Zitatdann darf man sie in dem Zimmer, in dem sie dieses 4 Jahre lang erfolgreich bestreiten sollen, auch nicht derart gängeln.
Gibt halt eine Vorschrift, man kann auch keinem einen Vorwurf machen, wenn er sich daran hält, oder?



"1.3.3  Stuben- und Spindordnung

157. Die Stube in der  Gemeinschaftsunterkunft  ist  der  Wohnbereich der  Soldatin bzw.  des Soldaten.  Die  zuständigen  Disziplinarvorgesetzten können,  sofern  keine  dienstlichen Interessen entgegenstehen,  private  Einrichtungs-  bzw.  Ausstattungsgegenstände zulassen.  Die Gegenstände (z.  B.  Mobiliar/Elektrogeräte)  sind vor  Auszug  aus  der  Stube zu entfernen.  Der  Bund haftet  bei  Verlust oder  Beschädigung nicht.  Einzelheiten sind in einer  Stubenordnung  zu regeln."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Ja genau.
Also -sollten dienstliche Gründe dem nicht entgegen stehen- kann er das zulassen. Welche das sind, müsste halt der betreffende DV (im Zweifelsfall auch schriftlich) erläutern. Hat er hier nicht, also hören wir wie immer nur eine Seite. Da muss man sich doch jetzt nicht so darüber echauffieren?
Warum nähert man sich dem nicht sachlich an, sondern wird polemisch (wie z.B. das wäre von Stabsoffiziere zu erwarten): Ist die Diskussionskultur so weit unten?
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alpha_de

Die dienstlichen Interessen, die es zumindest in den letzten 3 Jahrzehnten nicht gegeben hat, scheinen ja nicht erläutert worden zu sein. Und bei einer Unterkunft, die über 4 Jahre der zentrale Arbeits- und Wohnraum für ein intensives und anspruchsvolles Studium ist, sind die Anforderungen an solche dienstlichen Interessen schon ziemlich hoch.

Ich sehe hier die Vorschrift in ihrer Gesamtheit (Menschenbild, Staatsbürger in Uniform, studOffz, Nr. 111) nicht sachgerecht angewendet... und von Stabsoffizieren erwarte ich aber, dass sie das können und tun. Was daran Polemik sein soll, erschließt sich mir nicht.

F_K

@ alpha_de:

Kennst Du die Befehlslage und die Lage im Detail?

(Oder nur die hier dargestellte "Lage"?)

HubschrauBär

Vielleicht täusche ich mich, aber wenn von einer "selbst gebauten Hochebene" (Trockenbau?) und "in der Wand verankertem Holz" geredet wird, dann werden einzelne Möbelstücke wohl nicht der Kern des Problem sein.

Wurden hier in Eigenregie Zwischendecken gezogen und die Unterkunft quasi baulich verändert? Dann kann ich natürlich verstehen, dass der DV "auf Null zurück" fährt.

Am Ende ja auch eine Frage der Fürsorge, bevor hier nach der X-ten Übergabe des "Bauwerks" von Bewohner an Bewohner die Hochebene unter der Last des Mobiliars den Geist aufgibt.

Klingt alles teils sehr abenteuerlich. Vielleicht täuscht das aber auch

IcemanLw

Das kam alles Schubweise.
Zuerst wurden Hochebenen und Hochbetten verboten, dann kam Wochen später noch die Sache mit den Möbeln was scheinbar doch nicht so umfangreich werden wird wie zuerst gedacht.

Das mit den Hochebenen seh ich geteilt. Das Argument für den Abriss war nämlich nicht, dass bauliche Änderungen verboten seien sondern der Brandschutz.
Das selbe Argument hat man für Hochbetten genommen. Man hat Hochbetten aus Brandschutzgründen verboten und nicht weil die Betten brennen könnten sondern weil man da oben ersticken könnte.

Vom Brandschutz wurde uns bei den Begehungen aber nur gesagt, dass ein weiterer Rauchmelder montiert werden muss.

Die Stimmung hat sich aus dieseb Gründen sehr hochgeschaukelt, die Ebenen hat man noch akzeptiert, das Argument für die Hochbetten hat man als absurd abgetan und die Aussicht auch noch seine privaten Möbel verboten zu bekommen hat für blankes entsetzen gesorgt.

Das ganze kam ja auch nicht in einer Weisung sondern hintereinander. Also fragt man sich immer, was denn noch kommt.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

KlausP

Und was steht nun in den Beschwerdebescheiden? Ich vermute nichts, weil sich keiner beschwert hat. Pfff ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IcemanLw

Ich vermute mal, dass die Vorschriften kein Gewohnheitsrecht kennen über dessen Missachtung man sich beschweren könnte.

Was die Möbel betrifft:
Für eine Beschwerde muss eine Beschwer vorliegen und die liegt eben NOCH nicht vor.

Ausnahme Hochbett, aber das hatte ich nie. Also kann ich mich auch nicht beschweren.
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