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Beschwerde einreichen / Sammelbeschwerde vermeiden

Begonnen von BestChoice, 24. Februar 2021, 16:02:18

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BestChoice

Guten Tag.

Eine neue "Richtlinie" bezüglich Unterkunftsgestaltung sorgt bei uns in der Kompanie für mächtig Ärger. Der Chef möchte alles, was nicht dienstlich ist, komplett aus Stuben und Gemeinschaftszimmern verbieten (auch für U25 schlafend an der Liegenschaft, Wochenendbleiber usw.). Bestehende private Möbel usw sollen komplett entfernt werden, auch in den Küchen (z.B. Kallax).

Ein Kamerad hat eine Beschwerde formuliert, die viele andere auch übernehmen möchten. Ist die "Wiederverwendung" der Vorlage erlaubt, natürlich stets mit eigenem DG Namen Unterschrift usw.? Oder ist dies mit der verbotene Sammelbeschwerde gleichzusetzen?

alpha_de

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=69041.0

Da geht es um diese Thematik, zwar in einem anderen Zusammenhang, aber dennoch passend.

IcemanLw

Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

alpha_de

Ergänzend sollte aus der Beschwerde die persönliche Betroffenheit hervorgehen...

BestChoice

Zitat von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 16:16:44
Geht es zufällig auch um die Uni?

So ist es. Leider. Man wird gezwungen hier zu wohnen, und darf nicht mal ein Kallax auf Stube haben. Wenn ich auch nur eine Minute länger als nötig diese hässlichen Buche-Dekor-Dinger nach Dienst sehe...

BestChoice

Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 16:15:50
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=69041.0

Da geht es um diese Thematik, zwar in einem anderen Zusammenhang, aber dennoch passend.

Vielen Dank. Ich finde es tatsächlich auch schwer, bei gleichem Sachverhalt verschiedene Versionen zu finden. Da wird es zwangsläufig Doppelungen geben bei +100 Soldaten.

Ralf

Wenns jeder selber schreibt, geht das schon ;-)
Ein bisschen Mühe kann man doch den Betroffnen schon zumuten.
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Helft mit, dass es so bleibt.

alpha_de

Wurden denn die VP eingebunden, diese sind ja in solchen Fällen anzuhören und haben Vorschlagsrechte...

alpha_de

@Ralf  naja, das BVerwG war ja doch Recht eindeutig... Gleicher Sachverhalt, viele Betroffene, Bestehen auf unterschiedlichen Texten wäre eine Förmelei.

Als DV würde ich mich zumindest nicht auf dieses dünne Eis begeben, um unmittelbar im Eiswasser das Schwimmen zu üben...

F_K

.. der DV kann ja dann Textbausteine nutzen, diesem ist es nicht verboten.

Ralf

Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 17:02:02
@Ralf  naja, das BVerwG war ja doch Recht eindeutig... Gleicher Sachverhalt, viele Betroffene, Bestehen auf unterschiedlichen Texten wäre eine Förmelei.

Als DV würde ich mich zumindest nicht auf dieses dünne Eis begeben, um unmittelbar im Eiswasser das Schwimmen zu üben...
Das habe ich ja auch nicht bewertet, nur die Einlassung, dass es schwer (sei), bei gleichem Sachverhalt verschiedene Versionen zu finden. Da wird es zwangsläufig Doppelungen geben bei +100 Soldaten.
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BestChoice

Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 17:00:05
Wurden denn die VP eingebunden, diese sind ja in solchen Fällen anzuhören und haben Vorschlagsrechte...

Ja, das wurde sie, ohne Erfolg. Das ist jetzt seine Liegenschaft, alles auf Anfang... Leider ist das "ideologische Gut" des Herrn DV hier sehr einschlägig. Seine Botschaft übersetzt, den genauen Wortlaut posten traue ich mich lieber nicht: Ihr seid alles verzogene Fratzen, die auf Lau studieren an der Uni, kommt in die Gänge, ihr müsst zwar hier wohnen, aber wehe irgendwo steht ein Schuhregal rum... alles zurück von sozialem Leben zu Stube 2000 überall. Und wems nicht passt, der kann sich ja eine Wohnung nehmen. (Schon witzig, wenn ich das vierfache verdienen würde könnte ich mir auch ledig ne 1000 kalt Wohnung in München mieten.

BestChoice

Zitat von: F_K am 24. Februar 2021, 17:22:44
.. der DV kann ja dann Textbausteine nutzen, diesem ist es nicht verboten.

Also widersprechen Sie der gleichen Formulierung für alle beteiligten Soldaten?

SolSim

Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2021, 16:23:51
Ergänzend sollte aus der Beschwerde die persönliche Betroffenheit hervorgehen...

Wenn jeder hier individuell seine persönliche Betroffenheit formuliert, sollte doch alles gut sein. Sind dann nur ein bis zwei zusätzliche Sätze.

KlausP

Solche Äußerungen des DV würde ich nach Möglichkeit wortwörtlich in meine Beschwerde aufnehmen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen