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Besoldungserhöhung 01.04.2021

Begonnen von didi62, 07. März 2021, 17:37:36

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didi62

Hier ein paar Infos zur Besoldungserhöhung 2021/2022:

Die Dienst-, Anwärterinnen und Anwärterbezüge sollen zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 angehoben werden. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend sollen sich die Bezüge im Ergebnis linear wie folgt erhöht werden:

·         zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
·         zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Eine Umsetzung aller Änderungen im Abrechnungsprogramm wird auf jeden Fall noch Zeit in Anspruch nehmen.

Mit der Umsetzung der linearen Anpassung im PersWisys (SASPF) ist frühestens im AM 08/2021 zu rechnen und kann abhängig von etwaigen Umständen auch noch variieren.         

Über die Umsetzung der weiteren Änderungen, kann noch gar keine Aussage getroffen werden, da erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen Gewissheit über den Programmierumfang besteht und erst dann ein Termin genannt werden kann.


Pericranium

Also ich habe heute die Aprildienstbezüge erhalten und noch nach der alten Besoldungsrunde erhalten.
Es ist also davon auszugehen, dass mit den Mai-Bezügen die Nachzahlung kommt, da ja eigentlich ab 01.04.2021 die neue Runde in Kraft treten soll.

2Cent

Da kannst du noch ein paar Monate länger drauf warten.
Die Runde zum 1.4. ist noch nicht mal gesetzlich verabschiedet.
Hat Didi62 ja auch bereits geschrieben.

Pericranium

Zitat von: 2Cent am 31. März 2021, 10:33:21
Da kannst du noch ein paar Monate länger drauf warten.
Die Runde zum 1.4. ist noch nicht mal gesetzlich verabschiedet.
Hat Didi62 ja auch bereits geschrieben.

Oh  :o  ;D

SolSim

Der Gesetzentwurf wurde erst letzte Woche im Kabinett beschlossen und geht Ende April in die erste Lesung in den Bundestag.

Bis das Geld tatsächlich kommt, kann also noch ein wenig dauern. Es sei denn, der Innenminister hat bereit die Auszahlung unter Vorbehalt angeordnet, was ich aber nicht glaube.

didi62

Zitat von: SolSim am 31. März 2021, 12:37:48
Der Gesetzentwurf wurde erst letzte Woche im Kabinett beschlossen und geht Ende April in die erste Lesung in den Bundestag.

Bis das Geld tatsächlich kommt, kann also noch ein wenig dauern. Es sei denn, der Innenminister hat bereit die Auszahlung unter Vorbehalt angeordnet, was ich aber nicht glaube.

Die Auszahlung als Abschlag wurde durch das BMI genehmigt.
Wie ich aber bereits geschrieben habe, ist meiner Auszahlung nicht vor dem Zahlmonat August 2021 zu rechnen.


SolSim

Das Gesetzt wird wahrscheinlich vor den ,,Abschlagszahlungen" durch und in Kraft sein.
Um die 4 Monate kommt ja nicht drauf an.

Hoffentlich beseitigt BAPers bis dahin noch die anderen Probleme, die in SASPF bestehen.

Tommie

Ich habe das mal für mich durchgerechnet und komme auf eine "Mehrzahlung" von knappen € 160,--, die sich aus den Nachzahlungen für die Monate April bis Juli und der Erhöhung für August zusammen setzt! Und nachdem die "Mehrzahlung" mit den August-Bezügen kommt, können alle Differenzzahlungen auf die jeweiligen Monate zurück gerechnet werden, so dass hier auch keine höheren Steuern für einen Einmalbetrag fällig werden! Kurz: Wer im Grundgehalt brutto weniger als € 4.166,67 hat, und da sind nur A 10, Stufe 8, A11, ab Stufe 5, A12, ab Stufe 3, und die weiteren Besoldungsgruppen der BBesO A drüber, der wird in der Regel die Erhöhung um € 50,-- erhalten, die sich dann bei mir wie oben beschrieben auswirkt!

Rekrut84

Zu ,,höheren Steuern" kann es sowieso nicht kommen, weil es nicht um eine ,,Einmalzahlung" im Sinne Sinne des EStG handelt, sondern einfach um eine Nachzahlung aus vorigen Monaten. Am Ende des Jahres ist das sowieso egal, weil die Einkommensteuer nach dem zu versteuernden Einkommen eines Jahres errechnet wird. Wenn nicht beim Lohnsteuerjahresausgleich dann bei der Einkommensteuererklärung heben solche Dinge wieder auf.

Jay-C

Zitat von: Rekrut84 am 01. April 2021, 08:00:41
Zu ,,höheren Steuern" kann es sowieso nicht kommen, weil es nicht um eine ,,Einmalzahlung" im Sinne Sinne des EStG handelt, sondern einfach um eine Nachzahlung aus vorigen Monaten.

Genau. Das hat nur schon "früher" bei uns kaum jemand verstanden. Und selbst auf meine Erklärungsversuche mit Belegen, dass dem nicht so ist wollte mir das niemand abkaufen. An dem Irrglauben wird einfach trotz fehlender Beweise von vielen festgehalten, weswegen sowas auch schwer auszumerzen ist.

KlausP

Die Nachzahlung wird doch auf der Gehaltsabrechnung sogar für jeden Monat einzeln aufgeführt, mit dem jeweils dafür evtl. anfallenden Steueranteil.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jay-C

Zitat von: KlausP am 01. April 2021, 08:55:03
Die Nachzahlung wird doch auf der Gehaltsabrechnung sogar für jeden Monat einzeln aufgeführt, mit dem jeweils dafür evtl. anfallenden Steueranteil.

Eben. Und damit lässt sich das auch denkbar einfach nachrechnen und kontrollieren.
Nur macht das kaum jemand. Stattdessen wird der Irrglaube weiter verbreitet und die blanke Vermutung und als Fakt angesehen.

Tommie

Zitat von: Rekrut84 am 01. April 2021, 08:00:41Zu ,,höheren Steuern" kann es sowieso nicht kommen, weil es nicht um eine ,,Einmalzahlung" im Sinne Sinne des EStG handelt, sondern einfach um eine Nachzahlung aus vorigen Monaten. ...

Ist so nicht ganz richtig ;) !

Beispiel: Ein Soldat, dessen Beförderungstermin von BAPersBw "verpennt" wurde, beschwert sich, der Fehler wird erkannt, er wird sofort befördert und schadlos gestellt! Er hätte ab dem Monat Juli befördert werden können, wurde aber erst im Oktober befördert mit Einweisung in die Planstelle zum 01.10. des Jahres. Mit der Dezember-Abrechnung bekommt er die Nachzahlung für den Oktober und den November, der bei seiner Beförderung schon abgerechnet war, nachgezahlt, monats-genau zurück gerechnet und ohne "Verlust"! Die Nachzahlung für den Zeitraum Juli bis August des Jahres, also die eigentliche "Schadlosstellung" wird von BAPersBw jedoch erst im Januar veranlasst, kommt dann demnach zusammen mit der Februar-Abrechnung! Da ist ein "Zurück-Rechnen" ins Vorjahr nicht mehr möglich, daher wird der Betrag für diese drei Monate im Folgejahr als Einmalzahlung versteuert! So passiert bei einem Soldaten aus unserer Einheit, der dann bei den Abrechnungen nicht mehr durchgeblickt hat, und zu mir kam, um das Ganze "aufzudröseln"!

Tommie

In diesem Falle war dann jedoch der "Verlust" verkraftbar, der ausgezahlte Netto-Betrag aus drei Monaten Nachzahlung war immer noch OK, und -da stimme ich absolut zu!- die Einkommensteuererklärung richtet auch das wieder gerade ;) !

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