Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Nicht tragen des Dienstgrades oder Tragen eines niedrigeren Dienstgrades

Begonnen von Wulfgard83, 26. März 2021, 09:21:01

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Wulfgard83

Hallo liebe Comunitie
Ich weiss das es Amtsanmaßung ist einen höheren Dienstgrad zu tragen als man hat.
Nun ist meine Frage ob es auch Amtsanmaßung ist wenn man seinen Dienstgrad  ich trägt (keine Schulterklappen aufziehen) oder einen niedrigeren aufzieht zum Bsp statt OSG HG.
Ich hab im Beamtenrecht nichts dazu gefunden sowie auch nicht auf Google. Im Gesetzt steht nur wer sich mit einem höheren Dienstgrad bemächtigt/ trägt. Desweiteren hat man die niedrigeren Dienstgrade ja verliehen bekommen somit wäre das im Sinne der Vorschriften keine Amtsanmaßung sondern eine Degradierung was aber wiederum auch nicht richtig ist da eine Dienstgradherabsetzung nur im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme geschehen kann.
Also was ist nun richtig: Amtsanmaßung und somit disziplinare Ahndung oder egal da die Gesetzeslage nix hergibt.

F_K

Der Dienstgrad ist KEIN Amt - daher ist das reine (Nicht-) Tragen eines Dienstgradabzeichens keine Amtsanmaßung.

Für Soldaten gibt es BEFEHLE den "richtigen" Dienstgrad zu tragen - mit dem Tragen eines "falschen" Dienstgrades liegt also eine Dienstpflichtverletzung vor, die entsprechend gewürdigt werden kann und sollte.

KlausP

Können Sie mir altem Sack mal verklickern, was Sie eigentlich mit der Anfrage bezwecken?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Zitat von: Wulfgard83 am 26. März 2021, 09:21:01
Ich hab im Beamtenrecht nichts dazu gefunden
Werden Sie auch nicht, da Soldaten keine Beamten sind.
Zitat von: Wulfgard83 am 26. März 2021, 09:21:01
Desweiteren hat man die niedrigeren Dienstgrade ja verliehen
Was so auch nicht immer stimmt. Ich habe als OBtsm die Dienstgrade Mtr, G, HG, SG und OSG nie verliehen bekommen.
Zitat von: KlausP am 26. März 2021, 09:32:49
Können Sie mir altem Sack mal verklickern, was Sie eigentlich mit der Anfrage bezwecken?
Das würde mich auch brennend interessieren.
Test

Al Terego


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau