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Einmaliger Cannabiskonsum

Begonnen von Tom00, 03. Mai 2021, 13:17:04

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Tom00

Guten Tag,

ich habe folgendes Anliegen auf dem Herzen:

In der alten ZDV erhielt man bei einmaligem Cannabiskonsum die GNr 15/II, welche ein paar Verwendungsauschlüsse mit sich zog (ich meine irgendetwas von Fernmelde gehört zu haben). Nun wurde die ZDV vor kurzem überarbeitet. Aus diesem Grund habe ich mir alle bisher eingetragegen GNr durchgelesen und lediglich die GNr 15 zum Theme Drogen gefunden. Hier ist aber nicht von einmaligen Konsum die Rede, sondern von "Psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen und/oder Arzneimittel". Könntet ihr mir diesbezüglich auf die Sprünge helfen, ob ich evtl etwas übersehen habe oder ob die GNr noch überarbeitet wird?

LwPersFw

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens wird ein Drogenscreening durchgeführt und der Arzt bewertet - auf den Einzelfall bezogen - einen möglichen früheren Konsum.

Auch bei einem einmaligen Konsum sollte dieser mindestens 12 ... besser 24 Monate zurückliegen ...

Mehr kann hier dazu nicht gesagt werden - da der Arzt entscheidet !! >>> deshalb closed.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen