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Pflicht der jährlichen Zahnkontrolle

Begonnen von Knallmeerschwein, 04. Mai 2021, 15:46:43

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Knallmeerschwein

Guten Tag,

Ich will mir in nächste Zeit mal wieder Zahnarzttermin machen, jedoch wurde mir im Gespräch mit Kameraden erklärt das die jährliche Zahnkontrolle eine Pflicht ist und bei Überschreitung der Frist es Ärger gibt.

Augrund von eigener Dusselei, Corona und Lehrgänge hab ich tatsächlich schon ein Jahr überschritten (letzer Termin Ende 19/Anfang 20).

Was droht mir jetzt?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SolSim

Ich bekomme seit drei Jahren keinen Termin für eine Zahnkontrolle.

Pflicht ist dies bestimmt nicht.

KlausP

Fragen Sie doch mal Ihre Kameraden, wo das steht. Und dann können Sie uns ja alle informieren.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Knallmeerschwein

Wir haben bei der Zahnarzt-Anmeldung angerufen und laut dieser ist jedes Jahr einmal die Kontrolle durchzuführen.

Wo genau das steht wurde uns nicht gesagt.

ulli76

Man SOLLTE mindestens 1x/Jahr (eigentlich alle 6 Monate) zur Kontrolle.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

christoph1972

Zitat von: KlausP am 04. Mai 2021, 16:15:23
Fragen Sie doch mal Ihre Kameraden, wo das steht. Und dann können Sie uns ja alle informieren.  ;)

Da wird wohl die soldatische Pflicht zur Gesunderhaltung etwas übermotiviert verstanden ... oder der zuständige Truppenzahnarzt/die Truppenzahnärztin probt schon mal für die zivile Praxis nach der Bundeswehr, wie das mit Vorsorgeleistungen funktioniert und professioneller Zahnreinigung, wenn es die Leistung denn beim Truppenzahnarzt gibt?
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

JensMP79

A-830/1

ZitatAuch ohne Konkreten Begutachtungsanlass muss danach, wie auch nach der A-840/8 eine JÄHRLICHE zahnärztliche Untersuchung mit Zuordnung einer DFC durchgeführt werden

Gefunden bei Regelung Online, Suchbegriff Dental Fitness Class  ;)

LwPersFw

Zitat von: JensMP79 am 05. Mai 2021, 07:11:43
A-830/1

ZitatAuch ohne Konkreten Begutachtungsanlass muss danach, wie auch nach der A-840/8, eine JÄHRLICHE zahnärztliche Untersuchung mit Zuordnung einer DFC durchgeführt werden

Gefunden bei Regelung Online, Suchbegriff Dental Fitness Class  ;)

In der A-830/1 die Nr 320

Und noch zu ergänzen durch A-860/13 , Nr 302


Und damit ist diese jährliche Untersuchung eine PFLICHT-Untersuchung für alle Soldaten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Danke für die Info - ist mir nicht bekannt gewesen.

Gibt es eine Regelung für Reservisten oder trifft diese diese neue Pflicht genauso?

(Ich gehe natürlich "brav" alle ca. 6 Monate zur Kontrolle zu meinem zivilen Arzt - mein letzter mil Zahnarzt mit DFC ist etwas länger her, aber im Jahresrahmen wäre es (abhängig von der Rechenmethode) noch OK).

KlausP

Zitat von: LwPersFw am 05. Mai 2021, 08:24:00
Zitat von: JensMP79 am 05. Mai 2021, 07:11:43
A-830/1

ZitatAuch ohne Konkreten Begutachtungsanlass muss danach, wie auch nach der A-840/8, eine JÄHRLICHE zahnärztliche Untersuchung mit Zuordnung einer DFC durchgeführt werden

Gefunden bei Regelung Online, Suchbegriff Dental Fitness Class  ;)

In der A-830/1 die Nr 320

Und noch zu ergänzen durch A-860/13 , Nr 302


Und damit ist diese jährliche Untersuchung eine PFLICHT-Untersuchung für alle Soldaten.

Danke, wieder was Neues gelernt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SolSim

Pflicht? Tja... ist mir auch neu.

Was will man machen wenn man keine Schmerzen hat und deswegen bei der zuständigen Zahnarztgruppe nie einen Termin bekommt?

HubschrauBär

Zitat von: SolSim am 05. Mai 2021, 13:48:51
Pflicht? Tja... ist mir auch neu.

Was will man machen wenn man keine Schmerzen hat und deswegen bei der zuständigen Zahnarztgruppe nie einen Termin bekommt?
Dann hat man ja jetzt einen einwandfreien Beschwerdegrund, wenn man über ein Jahr lang keinen Termin bekommt.

LwPersFw

Zitat von: F_K am 05. Mai 2021, 08:32:16

Gibt es eine Regelung für Reservisten oder trifft diese diese neue Pflicht genauso?


Die o.g. Vorschriften gelten nur für FWDL/SaZ/BS...

Weil

A2-1300/0-0-2

"7028.  Während  eines  RD  haben RDL Anspruch  auf  Heilfürsorge in  Form  der  unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung.

7029.  RDL mit festgesetzter  Dienstzeit  von bis  zu sechs  Monaten  wird zahnärztliche Versorgung nur bei  akuter  Handlungsbedürftigkeit  und zur  Wiederherstellung  der  Wehrdienstfähigkeit  gewährt,  es  sei denn,  es  handelt  sich um  die Behandlung der  Folgen  einer  Wehrdienstbeschädigung. "


Vor diesem Hintergrund wäre eine Pflicht zur Feststellung des DFC ja nicht sachgerecht.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Danke für die Info.

Anmerkung: Diesen "tollen" DFC benötigt man allerdings immer für gewisse 90/5 ...

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