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Entwurf SLV 2021

Begonnen von Shirxy, 17. Mai 2021, 06:25:06

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Shirxy


https://www.bmvg.de/resource/blob/5061250/af8d90996926831bf6878921613338b5/20210427-dl-referentenentwurf-verordnung-zur-aenderung-dienstrechtlicher-vorschriften-data.pdf

Würde gerne hier eine diskussion starten üder den Entwurf der neuen SLV.

Da die SLV sehr viele Bereiche behandelt ist hier ein erhöhtes Diskussionsbedarf.
Den Link habe ich aufgrund des Threads "Wegfall der Altersgrenze" erhalten und habe mich entschlossen ein eigenen Thread zu eröffnen.
Da mich das Thema sehr interessiert und vorallem ich als sehr wichtig einschätze.

Für mich Persönlich ist der Bereich Seiteneinstieg (SE) §25 sehr relevant.

Interessant ist der neue Teil SLV(2021) §6, dass es erlaubt einen Einstieg in die Bw zu erhalten mit der zusicherung BS zu werden.
Speziell im Bereich SE ein sehr großes Thema. Ich selbst bin einer und kenne einige SE die den BS anstreben.
Werden auf grund dessen, dass die Zusicherung der BS von anfang an statt gegeben werden. Die Anforderungen an die "normal" BS bewerben dann höher geschraubt?
Da der Bedraf, von vornerein schon gedckt wird.
Habe bis jetzt leider den Sprung noch nicht geschafft, liegt auch daran, dass ich erst dieses Jahr meine Anlassbeurteilung erhalten habe und mich mit dieser in diesem Durchgang bewerben möchte.
Bevor hier muniert wird, warum man sich mit der Anlassbeurteilung bewerben darf --> Grund abgeschlossens Technisches Studium

Interessant finde ich den Teil bezüglich den Beförderungen von SE in der gültigen SLV §25 (6).
Diese wurden im neuen Sytsem überarbeitet, da ich auch persönlich diese Beförderungszeiten als sehr fragwürdig fand.
Bsp.: Einstellung Hptm --> Beförderung zum Major nach 2 Jahren und 6 Monaten möglich

Wie denkt ihr darüber?
Welche Änderungen haben sich für euch als wichtig herausgestellt?


BulleMölders

Aus Erfahrung kann ich sagen, das Entwürfe (egal auf welcher ebene) nie so umgesetzt werden, wie sie mal erdacht wurden. Und über einen drei Monate alten Entwurf zu diskutieren ist müssig. Denn mittlerweile gibt es wahrscheinlich schon so viele Stellungnahmen der beteiligten Stellen, die dort noch nicht eingearbeitet sind, dass sich wieder über Sachen der Kopf heiß geredet wird, die so gar nicht mehr aktuell sind.
Test

Ralf

ZitatInteressant ist der neue Teil SLV(2021) §6, dass es erlaubt einen Einstieg in die Bw zu erhalten mit der zusicherung BS zu werden.
Speziell im Bereich SE ein sehr großes Thema. Ich selbst bin einer und kenne einige SE die den BS anstreben.
War doch auch schon vorher möglich, sogar für die "kleinen OA" konnte ene BOA-Zusage ausgesprochen werden.
Das ist nichts Neues.

Zur Beförderung, die § 25 (aktuell) und 26 (neu) sind identisch.
Einen § 25 (6) gibt es nicht.

Zum Sachstand: Die SLV ist derzeit in der ressortübergreifenden Abstimmung.
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SolSim

Nur weil es die Möglichkeit einer BS Zusage für Bewerber gibt, heißt es ja noch lange nicht, dass dies ,,Massenhaft" durchgeführt wird.
War doch schon immer eher die Ausnahme, oder?

F_K

Ja, und wird es, aus guten Gründen, bleiben.

SolSim

Interessant scheint aber, dass die BS Zusage für OAmilFD gegeben werden soll. Ergo spätestens 3 Jahre nach Ernennung zum Leutnant.

F_K

Gegenfrage:

Werden nicht alle Soldaten, die zur Laufbahn MilFD zugelassen werden, mit Ernennung zum Lt BS?

Ralf

Auch das ist bereits heute grds so.
Neu ist, dass man nun durch die Direkteinstellung nicht automatisch den Status BS mit dem Lt verknüpft, sondern hier noch Bewährungselemente eingezogen werden können innerhalb dieser 3 Jahre, z.B. Ausbildung, Anlass-BU o.ä.
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SolSim

Ja, aber dann wird der MilFD als Einstellungslaufbahn die einzige Laufbahn mit grundsätzlicher BS Zusage sein. Klar, dass die Zusage an bestimmte ,,Ziele" geknüpft sein wird.

Ist ja bei den heutigen BOA auch so. Nur eben, dass nicht alle Offz Truppendienst diese Zusage bei Einstellung bekommen.

F_K


SolSim

Nichts und...😉

Ich find es halt nur interessant.

Ralf

Zitat von: SolSim am 17. Mai 2021, 19:45:52
Ja, aber dann wird der MilFD als Einstellungslaufbahn die einzige Laufbahn mit grundsätzlicher BS Zusage sein. Klar, dass die Zusage an bestimmte ,,Ziele" geknüpft sein wird.
Das ist ja auch heute so für die Verwendungen FlgDst und MilFS, für die nach § 40 (2) die Zulassung vorgesehen ist und auch eingestellt wird. Diese werden für ein Jahr als FATrD eingestellt und dann zugelassen.
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p4uLe83

Verstehe ich richtig, dass damit die Grenze von 40 Jahren für einen (Seiten-) Einstieg als Offizier entfallen würde? Meiner Erinnerung nach existiert die bisher.

Ralf

Die gab es vorher auch nicht in der SLV.
Es gibt hier aber Vorbehalte in der BHO § 48, die bleiben bestehen, ist jedoch keine starre Vorgabe.
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p4uLe83

Danke dir, Ralf. Die BHO hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, da kommen also weiterhin die 40 Jahre her.