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Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV

Begonnen von LwPersFw, 04. Juni 2021, 12:28:07

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LwPersFw

Die neue SLV ist verkündet.

In Kraft ab 05.06.2021

und beachten :  § 51

Link zur Verordnung Bundesamt für Justiz :  http://www.gesetze-im-internet.de/slv_2021/index.html#BJNR122810021BJNE002800000


Auch beachten:

Das Thema Beförderungen wird erst abschließend bewertbar sein, wenn die entsprechenden Vorschriften durch das BMVg angepasst worden sind.

Dies kann dann ja in diesem Thema weiter diskutiert werden:

Alles zum Thema Beförderung Planstellen

Hier die relevanten Aussagen des BVerwG zu Thema Beförderung, die das BMVg beachten sollte:

"Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28.10.2004 (Az. 2 C 23/03 - juris Ls. 1, 2) judiziert, dass es mit dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatz unvereinbar ist, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen und ist damit der gegenteiligen Auffassung des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 13.06.2003 - 3 L 136/01 - juris) in der Vorinstanz nicht gefolgt. Danach (a. a. O. juris Rn. 15 f.) gehören Dienst- und Lebenszeitalter nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zugrunde zu legen sind. Zwar wird sich insbesondere das Dienstalter häufig auf die Beurteilung von leistungsbezogenen Gesichtspunkten unter dem Aspekt der größeren Berufserfahrung auswirken, zwingend ist dies jedoch nicht. Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar. Mindestdienstzeiten, die aufgrund ihrer Länge auf reine Wartezeiten hinauslaufen, weil sie keinen Bezug zur beruflichen Bewährung mehr aufweisen, sind daher verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Dieser Zweck als ,,Bewährungszeit" setzt dem Umfang von Wartezeiten unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten Grenzen. Sie dürfen nicht länger bemessen sein, als es typischerweise erforderlich ist, um die tatsächlichen Grundlagen für die Beurteilung und Prognose zu schaffen. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, stellt der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum in aller Regel die obere Grenze des Zulässigen dar." VG Sigmaringen 2018




Als 2. Anhang ... Der Referentenentwurf
Dieser beinhaltet auch die Begründungen zu den einzelnen Punkten der SLV.
Somit kann man nachvollziehen, was die Intentionen des Verordnungsgebers sind.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi8111

Furchtbar weichgespült. Aber wer hat das nicht erwartet. Aufsteiger.... was für ein Wort.

bro74


Ralf

Nein, wird auch noch dauern, da für viele § die Übergangsregelung gilt.
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Holgi33

Wir an der Stehzeit Fw -> StFw etwas geändert? Lese nur Fw -> OStFw 16 Jahre.

SolSim

Zitat von: Holgi33 am 05. Juni 2021, 17:13:04
Wir an der Stehzeit Fw -> StFw etwas geändert? Lese nur Fw -> OStFw 16 Jahre.

Das war ja bisher auch so. Nur das der Dienstherr den StFw 16 Jahre und dem OStFw 19 Jahre gegeben hat.

Ich hoffe, dies bleibt so!

DeltaEcho

Nur weil etwas in der SLV steht, heißt dies nicht das auch andere Vorschriften angepasst werden bzw. die Stehzeiten im Dienstgrad bei Offizieren sich ändern.

Wenn dann irgendwann die neue A-1340/49  erstellt ist, wissen alle mehr.


Altgedienter298

Sehe ich das richtig, dass in der neuen SLV die Altersgrenze für OA weggefallen ist?

Ralf

"Wegfallen wird". <- zum 01.01.2022 (siehe Übergangsregelung § 51)
Ja.
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christoph1972

Zitat von: Altgedienter298 am 07. Juni 2021, 09:07:16
Sehe ich das richtig, dass in der neuen SLV die Altersgrenze für OA weggefallen ist?

Ohne jetzt Träume zerstören zu wollen, die Verwendungsfähigkeit nimmt im Alter eher ab, als zu. Die körperlichen Anforderungen in "grünen" Verwendungen werden ja nicht deshalb geringer, nur weil der zukünftige OA die 30 vielleicht schon überschritten hat.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Andi8111

Man darf auch nicht vergessen, dass man sich im Rahmen der Bestenauslese immer noch durchzusetzen hat. Älter bedeutet in der Regel nicht besser.

Altgedienter298

Träume sind was für Träumer.

In der Realität sehe ich so manchen jungen OA und auch später Offz, wo es fragwürdig ist, warum er in dieser Laufbahn eigentlich ist.
Führen durch Vorbild und Leistung lassen diese missen.
Jung bedeutet heute nicht automatisch besser, wie es mal war.
Zudem haben wir mit der wieder aufgenommenen LV eine Lage, die die Jüngeren nicht live kennen, weil sie da einfach weder im Militär noch auf der Welt waren.

Zitat von: christoph1972 am 07. Juni 2021, 12:55:40
Zitat von: Altgedienter298 am 07. Juni 2021, 09:07:16
Sehe ich das richtig, dass in der neuen SLV die Altersgrenze für OA weggefallen ist?

Ohne jetzt Träume zerstören zu wollen, die Verwendungsfähigkeit nimmt im Alter eher ab, als zu. Die körperlichen Anforderungen in "grünen" Verwendungen werden ja nicht deshalb geringer, nur weil der zukünftige OA die 30 vielleicht schon überschritten hat.

F_K

Welcher Soldat / Res der BW hat denn LV tatsächlich erlebt?

(Ich bin ja schon erfahren, habe freilaufende Übungen zu LV miterleben dürfen - aber LV nie "echt" erlebt).

Ralf

Zitat von: Altgedienter298 am 10. Juni 2021, 16:23:40
Jung bedeutet heute nicht automatisch besser, wie es mal war.
Nein aber verwendungsfähiger, die Ergebnisse der UG-IGF zeigen deutlich, wie diese mit steigendem Alter abnimmt.

Wobei ich mich frage, was diese Diskussion nun gerade soll, denn wir sind nun recht weit weg von der neuen SLV und daran sollten wir uns halten. Man kann ja gerne einen Diskussiontherad eröffnen jung besser als alt oder aber ich kennen einen 50jährigen, der ist viel fitter als alle 20jährigen, aber nicht hier!
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Ralf

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