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FH und Uni Abschluss unterschiedlich viel wert bei der BW?

Begonnen von Regenbogen, 30. Juni 2021, 07:51:21

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Regenbogen

Ich werde ab Oktober an einer Fachhochschule ein duales Studium für den gehobenen technischen Dienst beginnen.
Besteht bei der BW ein Unterschied bezüglich der Verwendungsmöglichkeiten wenn man "nur" einen FH und keinen Uni Abschluss hat?

Erst neulich habe ich einen Artikel in der Welt gelesen unter dem eigene Leser kommentierten und meinten im öffentlichen Dienst wäre ein FH Abschluss grundsätzlich schlechter gestellt.


Nachtmensch

Aus meiner Sicht ein klares Nein. Es besteht kein Unterschied. Das Ziel ist der Bachelor und den sollst du erreichen. Selbst wenn du einen Master anschließend machst, spielt aus meiner Sicht der FH Bachelor keine Rolle. Selbst den Master kannst du an einer FH machen. Dieser muss nur akkreditiert sein und berechtigt dann für den höheren Dienst.
Deine Verwendung bemisst sich an den Anforderungen des Dienstpostens, da ist es egal ob FH oder Uni Bachelor.

Andi8111

Mit nem Hilfsschulabschluss ist man auch ,,schlechter gestellt" als mit nem Gesellenbrief. Das ist aber nicht die Frage. Jeder Mensch muss aus der Schnittmenge seiner Fähigkeiten und seiner Interessen einen Beruf finden. Nicht jeder wird Fußballstar, Rechtsanwalt oder Politiker. Und es ist beileibe nicht so, dass jeder, der nur im gehobenen Dienst ist, dort ist, weil er zu dumm für einen Uniabschluss war, sondern weil sich die Tätigkeiten und Verantwortungen auch drastisch unterscheiden. Deswegen ist die Frage eigentlich Müll.

Andi8111

Zitat von: Nachtmensch am 30. Juni 2021, 07:59:01
Aus meiner Sicht ein klares Nein. Es besteht kein Unterschied. Das Ziel ist der Bachelor und den sollst du erreichen. Selbst wenn du einen Master anschließend machst, spielt aus meiner Sicht der FH Bachelor keine Rolle. Selbst den Master kannst du an einer FH machen. Dieser muss nur akkreditiert sein und berechtigt dann für den höheren Dienst.
Deine Verwendung bemisst sich an den Anforderungen des Dienstpostens, da ist es egal ob FH oder Uni Bachelor.

Das ist Kappes! Das duale Studium bereitet in diesem Fall auf dem gD vor. Der Abschluss ist deshalb nicht dazu geeignet, einfach mal so weiter hoch zu rutschen. Und nach der Meinung des Bundesinnenminister, der die Bildungsabschlüsse für die Laufbahnen vorgibt, ist es eben nicht egal, ob FH oder Uni. Ein FH Abschluss qualifizierte schon immer zum Einstieg in den gD, ein mindestens achtsemestriger Uni Abschluss zum hD.

Regenbogen

Meines Wissens ist es nicht ein Uni Abschluss per se, der zum höheren Dienst berechtigt, sondern ein Master Abschluss.
Mit Bachelor nur gehobener Dienst, egal ob Uni oder FH.

Meine Frage war ob ein Bachelor von der FH weniger wert ist als einer von der Uni.

Andi8111

Auch Kappes.
Die Befähigung zum Richteramt ist zB. eine Zugangsberechtigung für den hD=Staatsexamen. Die Approbation als Arzt auch=Staatsexamen. Das Staatsexamen des staatl. geprüften Lebensmittelchemikers...
Sue haben gefragt, ob man mit einem FH Abschluss schlechter gestellt ist, wollten aber wissen, ob ein BS von einer FH ,,schlechter" als ein BS einer Uni ist? Das lässt sich garnicht ausführen. Nicht nur, dass sich die Lehrmodi der beiden Einrichtungen unterscheiden, auch jede Einrichtung hat andere Lehrpläne und Module. Erneut weise ich darauf hin, dass das auch keine sinnvolle Frage ist. Am Anfang steht die Berufswahl und man muss die Ausbildung dafür absolvieren, die nötig ist. Umgekehrt funktioniert das nicht.

F_K

Insgesamt ist die politisch - strategische Berufswahlentscheidung des TE doch mit dem dualem Studium gefallen - insoweit ist doch der Beruf und der mögliche Karriereweg FESTGELEGT.

ifusa

Ein Bachelor Examen kann man sowohl an einer Uni wie auch an einer Hochschule erlangen.
In der Regel braucht es dazu 180 ECTS-Punkte.
Egal ob an einer Uni oder Hochschule erlangt.
Früher hießen die Hochschulen - Fachhochschulen.
Der Bachelorabschluss qualifiziert zu einer Laufbahn im gehobenen Dienst. Egal wo gemach,.
Einen Masterabschluss erlangt man in der Regel durch ein 2-jähriges Studium, nach dem Bachelor Abschluss.
und erfordert in der Regel weitere 120 ECTS-Punkte.
Damit erfüllt man dann die Voraussetzungen für den höheren Dienst.
Regenbogen googl mal ECTS-Punkte.

F_K

@ ifusa:

Deine Sachaussage ist zwar zutreffend, aber kann nicht handlungsleitend sein.

Möchte ich Handwerksmeister werden, muss ich ein Handwerk LERNEN, ein Studium hilft nicht.

Will ich Arzt werden, hilft ein zweites Jura Staatsexamen "nichts.".

Möchte ich in den gtD als Beamter der BW bietet sich ggf. ein duales (bezahltes) Studium an - dann macht man das.

Möchte ich ein Unistudium im technischen Bereich, und dann (ggf.) in den gtD als Beamter oder in die Wirtschaft, dann macht man das.

Chef

Ob Uni oder FH macht für die Laufbahn keinen Unterschied. Der Master muss nur entsprechend akkreditiert sein. Also mindestens 120 ECTS umfassen und einen Bachelor voraussetzen.

Das man mit einem FH Abschluss nur in den gehobenen Dienst kann stimmt schon lange nicht mehr.




Nachtmensch

Zitat von: Andi8111 am 30. Juni 2021, 08:08:46
Das ist Kappes! Das duale Studium bereitet in diesem Fall auf dem gD vor. Der Abschluss ist deshalb nicht dazu geeignet, einfach mal so weiter hoch zu rutschen. Und nach der Meinung des Bundesinnenminister, der die Bildungsabschlüsse für die Laufbahnen vorgibt, ist es eben nicht egal, ob FH oder Uni. Ein FH Abschluss qualifizierte schon immer zum Einstieg in den gD, ein mindestens achtsemestriger Uni Abschluss zum hD.
Der TE fragte ob es einen Unterschied macht, wenn man einen Bachelor an einer FH oder an einer Uni macht. Diese Antwort ist Nein, denn der Bachelor befähigt in beiden Fällen für den gehobenen Dienst. Im höheren Dienst ist es genauso. Da spielt es keine Rolle ob man den Master an einer FH oder Uni gemacht hat. In beiden Fällen wird dieser bei Akkreditierung anerkannt.
Meines Wissens nach unterscheidet die Personalführung bei den Beamten nicht zwischen FH und Uni Abschluß. Nach vorliegen der Laufbahnbefähigung ist das total egal.
Warum du jetzt die Fächer mit Examen ins Spiel bringst erschließt sich mir nicht.
Man könnte beispielsweise den Bachelor und Master in BWL an einer FH machen oder beides an einer Uni oder das auch mischen. Nach der Einstellung wird dieses nicht mehr differenziert.

Nachtmensch

Zitat von: Andi8111 am 30. Juni 2021, 08:08:46
Ein FH Abschluss qualifizierte schon immer zum Einstieg in den gD, ein mindestens achtsemestriger Uni Abschluss zum hD.
Welchen Uni Abschluß meinst du? Ein Master kann es nicht sein. Von den Staatsexamen war bisher keine Rede.

ifusa

Von Nachtmensch wurde die Frage während ich schreibe schon bestens beantwortet
Regenbogen will bei der Bundeswehr eine Ausbildung im gehobenen technischen Dienst absolvieren. Er kann das Studium beispielsweise an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mannheim durchführen.
Mit der Einstellung zu Bundeswehr ist er Beamter auf Widerruf.
In seiner Frage will er wissen, ob die Bundeswehr nach dem Studium die Arbeitsplätze nach einem Kriterium vergibt, wie "hat Bachelor auf der Hochschule abgelegt" oder  "Bachelor auf Uni gemacht".
Ich vermute, für die Bundeswehr ist das kein Kriterium. Wohl eher die Fachrichtung, was belegt wurde, und worin derjenige vielleicht praktische Erfahrungen aus früheren Beschäftigungen hat.
Regenbogen könnte hier erklären wie er seine Frage verstanden haben will, denn daran bin ich interessiert.

Andi8111

Nochmal zum gehobenen Dienst:
"Schulische Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst mit Studium ist mindestens die Fachhochschulreife. Die meisten Bewerber weisen aber die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife nach. Eine Teilnahme von geeigneten Bewerbern aus dem mittleren Dienst ist gegebenenfalls auch ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich. Für Laufbahnen ohne Studium, aber mit Vorbereitungsdienst (z. B. im Feuerwehrdienst oder im Baudienst) ist ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium Voraussetzung (in der Regel mit dem akademischen Grad eines Diplom-Ingenieurs (FH) oder dem Bachelor abgeschlossen). Für Laufbahnen mit geringem Personalbedarf (Laufbahnen besonderer Fachrichtung) gelten besondere Voraussetzungen, hier ist aber auch ein Fachhochschulstudium und meistens auch eine mehrjährige (meist drei bis fünf Jahre) Berufserfahrung nötig."
Nochmal zum höheren Dienst:
"Voraussetzung für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst oder eine Laufbahn besonderer Fachrichtung des höheren Dienstes ist ein mit einem einschlägigen Master oder gleichwertigem Abschluss absolviertes Studium (Universität, Technische Universität, Technische Hochschule, Gesamthochschule, Fachhochschule, Musik- oder Kunsthochschule). Zu den äquivalenten Abschlüssen zählen beispielsweise ein Universitäts-Diplom, ein Magister und eine bestandene sogenannte Erste Staatsprüfung mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern."

Es stimmt, dass der Master einer FH mittlerweile, dank Bologna, auch zur Einstellung in den hD befähigt.

Trotzdem: Der Anwärter des gehobenen Dienstes studiert i.d.R. dual unter Alimentierung an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, für den Polizeidienst, für die Finanzverwaltung, oder sogar an einer zivilen FH, mit welcher der Bund kooperiert etc. und durchläuft eine geregelte Anwärterlaufbahn. Dabei ist es irrelevant, ob ein Master erlang werden könnte, der akkreditiert wäre, weil dies nicht Sinn dieser Anwärterausbildung ist. Sinn einer Anwärterausbildung ist, für genau die Stelle, für die man vorgesehen ist, mittels FH äquivalentem Studium auf Ebene des Bachelors ausgebildet zu werden. Natürlich kann man im Anschluss über eine Aufstiegsfortbidlung an einem Masterprogramm teilnehmen und in den hD aufsteigen. Das ist nicht ungewöhnlich.

Zitat von: Nachtmensch am 30. Juni 2021, 09:55:51
Der TE fragte ob es einen Unterschied macht, wenn man einen Bachelor an einer FH oder an einer Uni macht. Diese Antwort ist Nein, denn der Bachelor befähigt in beiden Fällen für den gehobenen Dienst. Im höheren Dienst ist es genauso. Da spielt es keine Rolle ob man den Master an einer FH oder Uni gemacht hat. In beiden Fällen wird dieser bei Akkreditierung anerkannt.
Meines Wissens nach unterscheidet die Personalführung bei den Beamten nicht zwischen FH und Uni Abschluß. Nach vorliegen der Laufbahnbefähigung ist das total egal.
Das ist doch Kappes. Der Mann wird Laufbahnanwärter!! Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wo er studiert und was akkreditiert ist. Er studiert genau das, was er soll und genau wo er das soll. Deswegen ist alles andere völlig unerheblich.
Das würde eine Rolle beim Seiteneinstieg bzw. Direkteinstieg spielen und nur dann!
Zitat von: Regenbogen am 30. Juni 2021, 08:22:23
Meines Wissens ist es nicht ein Uni Abschluss per se, der zum höheren Dienst berechtigt, sondern ein Master Abschluss.
Mit Bachelor nur gehobener Dienst, egal ob Uni oder FH.
Meine Frage war ob ein Bachelor von der FH weniger wert ist als einer von der Uni.
Darauf schrieb ich:
Zitat von: Andi8111 am 30. Juni 2021, 08:42:32
Auch Kappes.
Die Befähigung zum Richteramt ist zB. eine Zugangsberechtigung für den hD=Staatsexamen. Die Approbation als Arzt auch=Staatsexamen. Das Staatsexamen des staatl. geprüften Lebensmittelchemikers...
Das beantwortet hoffentlich deine Frage aus:
Zitat von: Nachtmensch am 30. Juni 2021, 09:55:51
Warum du jetzt die Fächer mit Examen ins Spiel bringst erschließt sich mir nicht.

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