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Feldjäger / Oktoberfest

Begonnen von Pit, 24. September 2003, 01:54:46

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Pit

Hallo Zusammen,

mich würde mal interessieren, was für Aufgaben/Befugnisse die Feldjäger im Bereich der "öffentlichen Ordnung" haben, z.B. in den gemischten Patrouillen mit der Polizei auf dem Oktoberfest.
Die wenigsten Soldaten gehen da ja in Uniform hin, also ist die eigentliche Zuständigkeit doch erst gegeben, wenn bei der Personalienaufnahme der Soldatenstatus "geoutet" wird.

Wenn jetzt z.B. jemand in zivil randaliert oder eine Schlägerei stattfindet, dürfen da die Feldjäger selbstständig eingreifen oder nur in Amtshilfe in Verbindung mit der Polizei?

Haben Feldjäger bei Zivilisten allgemein irgendwelche (Polizei-)Rechte, die über die erweiterte Notwehr hinausgehen?

Kann eigentlich auch die Militärpolizei anderer Nationen z.B. bei einer Massenschlägerei per Amtshilfe eingesetzt werden, auch wenn es eindeutig nicht deren Soldaten betrifft?

Danke für die Antworten,
Pit


schlammtreiber

Zitat von: Pit am 24. September 2003, 01:54:46
1.) Die wenigsten Soldaten gehen da ja in Uniform hin, also ist die eigentliche Zuständigkeit doch erst gegeben, wenn bei der Personalienaufnahme der Soldatenstatus "geoutet" wird.

2.) Haben Feldjäger bei Zivilisten allgemein irgendwelche (Polizei-)Rechte, die über die erweiterte Notwehr hinausgehen?

3.) Kann eigentlich auch die Militärpolizei anderer Nationen z.B. bei einer Massenschlägerei per Amtshilfe eingesetzt werden, auch wenn es eindeutig nicht deren Soldaten betrifft?


Mal meine Meinung (!) dazu:

1.) Im Grunde ja. So mancher ist aber schon weit vorher als Soldat zu erkennen, z.B. grölende Ausscheider oder Rudel von jungen Männern mit kurzen Haaren und seltsamen Ketten um den Hals  ;)

2.) Feldjäger sind erstmal nur für Soldaten zuständig bzw für militärische Sicherheitsbereiche. Für Zivilisten die normale Polizei.

3.) Kann mir ehrlich nicht vorstellen, daß irgendwann einmal US-MPs gerufen werden, um auf deutsche Bürger einzuknüppeln...


Weiter Infos können wohl Buddy und Frank geben. Die sind da etwas sattelfester  :)
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KSK-Buddy

Also grundsätzlich ist zu sagen, dass die FJ natürlich erst dann einschreiten dürften, wenn festgestellt ist, dass es sich um Angehörige der Bw handelt. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass wenn die FJ schon mit der bayrischen Polizei auf "Streife" (beim OKtoberfest) gehen, dass die dann ne Sondergenehmigung haben. D.H. erweiterte Befugnisse (fast so wie bei den Ami's: da kann sogar ein Zivilist zwecks polizeilichen Hilfsdienst als Deputy Sheriff vereidigt werden) , die über die militärpolizeilichen Richtlinien hinausgehen sind wohl während der Zeit des Oktoberfestes gewährt. Denn sonst dürften die ja nur Soldaten kontrollieren/ in Gewahrsam nehmen.
Die U.S. Army ist in Form Ihrer MP's ebenfalls in begrenztem Umfang ebenfalls mit von der Partie, da in Bayern auch viele amerikanische Soldaten stationiert sind. Werden wohl auch ne Sondergenehmigung haben....
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Tobi

Ich frage mich nur, was das großartig bringen soll. Schließlich laufen da wie schon gesagt keine Soldaten in Uniform herum, also entfällt für die Feldjäger schonmal im wesentlichen der Auftrag, die Schädigung des Ansehens der Bundeswehr durch evtl. sich nicht korrekt verhaltene, offen als solche zu erkennende, Soldaten zu verhindern.
Angenommen, es randaliert jemand. Die Polizei trifft dementsprechend Maßnahmen. Selbst wenn sich dann herausstellen sollte, dass es sich um Soldaten handelt: Was sollen dann die Feldjäger noch da?
Sicher, die Bundeswehr kann dann anschließend intern Maßnahmen treffen, aber diese könnten ja bei evtl. Weitermeldung der Polizei an die Bundeswehr auch noch getroffen werden.
Die Feldjäger haben aber doch zum Zeitpunkt der Festnahme o.ä. doch keine zusätzliche Sicherheitsfunktion...?

schlammtreiber

Glaubst Du im Ernst, Soldaten seien nur an der Uniform zu erkennen?

Nicht wenn sie in Gruppen auftreten!
Und das ist auf der Wies´n meist der Fall.

;)
Semper Communis
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Pit

Aber eigentlich ist doch immer nur eine Vermutung, daß jemand in Ausscheider-Kluft Soldat ist (bzw. vielleicht bis letzte Woche war.)

Da müssten sich die Feldjäger doch dann eigentlich erst den Truppenausweis zeigen lassen, bevor sie ihn mal kurz "ruhigstellen".

@KSK-Buddy: Vielleicht kannst Du dich zu den rechtlichen Grundlagen zum Thema Amtshilfe durch Feldjäger als "Deputies" noch etwas genauer äußern.

Danke,
Pit

schlammtreiber

Zitat von: Pit am 25. September 2003, 11:44:28
Aber eigentlich ist doch immer nur eine Vermutung, daß jemand in Ausscheider-Kluft Soldat ist (bzw. vielleicht bis letzte Woche war.)

Da müssten sich die Feldjäger doch dann eigentlich erst den Truppenausweis zeigen lassen, bevor sie ihn mal kurz "ruhigstellen".


Jeder der in Uniform rumläuft und behauptet, er sei gar kein Soldat und habe keinen Truppenausweis wäre damit für die FJ auch unantastbar  ;)
Du kannst also ruhig davon ausgehen, daß hier etwas pragmatischer gehandelt wird.

Wer in Ausscheiderkluft rumläuft ist erstmal ein Fall für die FJ. Wenn ein Zivilist dies tut (warum auch immer) ist er eben selbst schuld.
Semper Communis
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Pit

Ich kenne aber auch einige Ex-Soldaten und sogar Ungediente, die die alten BW-Parkas bzw. Flecktarnhosen als Arbeitsklamotten tragen.

Sind die dann auch gleich ein Fall für die Feldjäger, wenn Sie ihnen zufällig über den Weg laufen?

Gibts da eigentlich Ärger von Wegen unautorisiertem Tragen einer Uniform oder so?

Pit

PleX

Tja vielleicht mal interessant wie das so in Österreich ist.
Hier hat nämlich die Miltärpolizei (soweit ich das weiss) die selben Befugnisse wie die normale Polizei. Könnt also auch Strafzettel verteilen und Zivilisten festnehmen. Nur wird das nicht praktiziert, da das mal wieder den Ruf des Bundesheeres schädigen würd.

Ciao

KSK-Buddy

#9
Also wie schon gesagt in Deutschland haben die Feldjäger nur über Angehörige des Militärs was zu sagen, es sei denn bei Katastrophenfällen o.ä. Ansonsten muß 'ne Ausnahmegenehmigung vom jeweiligen Innenministerium des betreffenden Bundeslandes her; was ich eigentlich sagen wollte: In Deutschland darf man auch in kompletter Armeekluft rumrennen, wenn man das möchte. Allerdings dürfen keinerlei Rangabzeichen oder Litzen an der Uniform sein. Tätigkeits- und Leistungsabzeichen dürfen auch nur getragen werden, wenn man Sie rechtmässig erworben hat (meine  erarbeitet hat und NICHT einfach nur gekauft!!!) UND eine gültige Trageerlaubnis hat. Siehe ZDv 37/10 (Zentrale Dienstvorschrift Anzugsordnung). Namenschild ist natürlich erlaubt.  
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schlammtreiber

Zitat von: Pit am 25. September 2003, 12:48:18
Ich kenne aber auch einige Ex-Soldaten und sogar Ungediente, die die alten BW-Parkas bzw. Flecktarnhosen als Arbeitsklamotten tragen.

Sind die dann auch gleich ein Fall für die Feldjäger, wenn Sie ihnen zufällig über den Weg laufen?

Uniformteile sind nicht gleich Uniform.
8)
Semper Communis
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