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Kein Dienst wegen höherer Gewalt

Begonnen von Photograph, 16. Juli 2021, 15:39:24

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Photograph

Hallo,

Ich bin einer der Betroffenen im Euskirchener Gebiet und wollte mal nachfragen wie es sich arbeitstechnisch verhält...

Ich wohne hier auf einem Dorf, alle Zugangsstraßen zum Dienstort sind unpassierbar oder sehr gefährlich.

Kann man freigestellt werden? Oder ist das ganz persönliches Pech?

Ganz liebe Grüße und danke schonmal.

2Cent

Der einzige der ihnen verbindlich irgendwas dazu sagt ist ihr Disziplinarvorgesetzter.

Nehmen sie Kontakt auf direkt mit ihm oder dem Spieß und sehen sie was passiert.


Photograph

Das ist es ja. Seiner Aussage nach ist es PP und Urlaub ist fällig.
Mich würde hierzu die Rechtsgrundlage interessieren.

HubschrauBär

Sie müssen die Frage anders herum stellen.
Was wäre die Grundlage für Sonderurlaub o.Ä.?

Sind sie z.B. in der freiwilligen Feuerwehr vor Ort im Einsatz?
-> §11 SUrlVo
Ansonsten über §22 verhandeln.
Im Ermessensspielraum des Chefs wird es sicher einen Unterschied machen, ob sie z.B. vor den Trümmern ihres Wohnhauses stehen, oder einfach nicht auf bequemem Weg zum Dienst kommen.

Photograph

Naja. Bequem... dann bitte mal die Bilder anschauen, die sich hier ergeben! Denken drücken sprechen. Mit ner G-Klasse komme ich gerne zum Dienst. Oder wegen mir kann mich auch gerne ein Hubschrauber der BW abholen.

Ich frage dann mal jemanden der sich auskennt. DBwV.
🤙🏼👍🏼🤙🏼👍🏼

Ralf

Die Gegenfrage ist doch: wenn nun dein Auto kaputt geht und du mit dem ÖPNV nicht zum Dienst kommen kannst, weil die Verbindung einfach zu schlecht ist, bekommst du dann Sonderurlaub? Das lässt sich ja übertragen.
Und der Hinweis mit dem Ermessensspielraum des DV ist ja auch völlig richtig, dass man hier die Gesamtsituation mit einbezieht. Ich verstehe nicht, warum du dann so pikiert antworten musst.

ZitatOder wegen mir kann mich auch gerne ein Hubschrauber der BW abholen.
Seit wann sorgt der Dienstherr dafür, dass dir ein Beförderungsmittel zum Dienstort zur Verfügung gestellt wird?
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wolverine

Der Weg vom und zum Dienst liegt in der Verantwortung des Soldaten oder Arbeitnehmers. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Erkenntnis kann man den Chef höflich seine Situation schildern und ggfs. freundlich um Urlaub o. ä. bitten.
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KlausP

Man kann sich auch nach Absprache mit dem Chef einer örtlichen Hilfsorganisation oder der Gemeinde zur Verfügung stellen. Die sollten auch durchaus in der Lage sein, den Einsatz schriftlich zu bestätigen, falls der Chef sowas in der aktuellen Lage haben will.
Haben wir bei Oder- und Elbehochwasser jedenfalls so praktiziert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Ralf am 16. Juli 2021, 16:38:39Die Gegenfrage ist doch: wenn nun dein Auto kaputt geht und du mit dem ÖPNV nicht zum Dienst kommen kannst, weil die Verbindung einfach zu schlecht ist, bekommst du dann Sonderurlaub?

Naja, also Defekt am Auto oder schlechten ÖPNV kann man schlecht mit einer solchen Naturkatastrophe vergleichen. Im Fall eines kaputten PKW kann man sich von den Eltern das Fahrzeug leihen oder sich von jemanden Fahren lassen. Taxi bis zum Bahnhof ginge auch. Ich denke, das wüßte jeder, wie er sicherstellen kann, zum Dienst zu erscheinen. Kurzer Anruf, dass man später kommt, weil Auto defekt usw. - alles kein  Thema.

Wenn aber solche Katastrophen hereinbrechen, die immense Schäden und auch Menschenleben kosten, kann man das nicht als PP bezeichnen und mit einem Ausfall des Privat-Kfz gleichstellen.

SolSim

Doch... rein rechtlich kann man das durchaus.

Das Moralische ist da eine andere Sache. Ich denke die meisten Chefs werden da eine gute Lösung für das Problem finden, wenn man den seine Situation auch meldet.

InstUffzSEAKlima

Auch wenn es fast 20 Jahre zurückliegt, aber 2002 war es bei uns so, dass der Chef den Kameraden aus DD beohlen hat, sie mögen zum Eigenschutz und zur Sicherung ihrer Häuser/Wohungen bzw. zur Unterstützung im Wohnort dem Dienstbetrieb fernbleiben. Der Rest war in Rufbereitschaft und ebenfalls im Hochwassereinsatz.

Ralf

Zitat von: Ralf am 16. Juli 2021, 16:38:39
Und der Hinweis mit dem Ermessensspielraum des DV ist ja auch völlig richtig, dass man hier die Gesamtsituation mit einbezieht.
Und nichts anderes habe ich damit geschrieben und hat auch SolSim ausgedrückt.
Aber bitte auch den gesamten Kontext verstehen.
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Andi8111

Ich als DV würde großzügig SU gewähren. So wie meine DV Kameraden im Verband...

Erdmann

Ich weiß zwar nicht, welcher Einheit in Euskirchen Sie angehören, kann aber bestätigen, dass zumindest eine Einheit es so handhabt, dass alle Soldatinnen und Soldaten auf Telearbeit gebucht sind und ein persönliches Erscheinen in der Dienststelle aktuell nicht erforderlich ist. Dazu allerdings auch die Info, dass vermutlich der überwiegende Großteil der Einheit mit (zumindest) VPN-Lösungen daheim ausgestattet ist und den Dienstbetrieb einigermaßen regulär auch von Zuhause aus umsetzen kann.

justice005

Wer zum Dienst kommen kann, ist dazu auch verpflichtet, solange er nicht vom DV von Dienst befreit wird.

Wer aber tatsaechlich nicht zum Dienst kommen kann, weil es faktisch unmöglich ist (alle Straßen nicht befahrbar, man ist tatsaechlich von der Außenwelt abgeschnitten), der ist zur Dienstleistung nicht verpflichtet und braucht auch keinen Urlaub nehmen!!!!

Zum Dienst zu kommen ist ein Befehl. Befehle, deren Ausführung nicht möglich ist, sind unverbindlich.

Also: ist es Ihnen möglich zum Dienst zu kommen oder ist es Ihnen nicht möglich??

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