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Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021

Begonnen von LwPersFw, 17. August 2021, 17:03:19

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Roughnecks

Zitat von: MagZin-Z am 25. November 2021, 08:30:04

Die SBU für OffzMilFD, nach meinem Verständnis zumindest, ersetzt ja die RBU da die letzte RBU zu alt ist, weswegen, nach meiner Auffassung, diese den Charakter einer RBU haben wird. Alles andere macht ja keinen Sinn und würde die Beurteilenden in eine schwierige Lage bringen.
Bsp.: Meine derzeit erstellte SBU wird, weil "ohne Vergleichsgruppe", mit A+ und allgemein mit der best möglichen Bewertung zum 20.12.2021 rechtskräftig. Wenn diese nicht den Charakter eine RBU hat, würde ich mit Betrachtung der Vergleichsgruppe der zum Stichtag 31.01.2022 zu erstellenden RBU nicht bei A+ sondern vielleicht bei C landen. Rechtlich schwierig, denn was soll denn zwischen 20.12.2021 und 31.01.2022 passiert sein was dies begründet. Der Streitfall wäre vorprogrammiert.
Aber das ist meine einfache Meinung als OFw und nicht PersFw. Ich bin gespannt und bedanke mich für die konstruktiven Punkte, welche eingebracht wurden.

Horrido!

Da ist rechtlich gar nichts schwierig. Schwierig wird es am Ende nur für den Beurteilten, wenn er dann bei der nachfolgenden RBU "realistisch" abgestimmt wird.

Fakt ist nun mal, dass gem. GAIP für die Antragsteller deren letzte Beurteilung älter als 30.09.2020 einer SBU zu erstellen ist.
Diese dient, gem. GAIP, zur Sicherstellung der Teilnahme an der Auswahlkonferenz OffzMilFD 2022.

SBU die eine RBU ersetzen sollen werden explizit durch die PersBSt angewiesen (A-1340/50 Nr. 209) und sind entsprechend zu kennzeichnen.
Aber ich bin mir sicher, du hast einen fähigen S1 vor Ort, der dir das auch gerne bestätigen / erklären wird.




waldemar.boettcher

Genau so ist es!
Solltest Du am 31.01.2022 noch OFw sein, bekommst Du direkt wieder eine Beurteilung - deine Planmässige RBU! Unabhängig von der SBU und deren Zeitpunkt!
Und es kann passieren, so wie von die angemerkt, dass deine SBU ein A+ wurde und am 31.01.22 bekommst Du ein D- !

DerNeue148

Genauso ist es und von daher wird dein Vorgesetzter, da schon drauf achten müssen was er dir gibt, denn es ist echt ,,scheiße" wenn man von A auf C oder D fällt auch wenn es nur eine SBU ist, denn es soll ja eine Leistungssteigerung erkennbar sein.

2Cent

So etwas wie eine Leistungssteigerung gibt es im neuen System nicht mehr.
Keine 2 BU Durchgänge sind gleich, das sich die Vergleichsgruppe ja immer ändert.
Mit gleicher Leistung kann man ohne Problem in der einen Runde ein A bekommen und in der nächsten ein D.

Im Endeffekt ist es halt jetzt so wie Samstags im Club, wenn du nur hässliche Freunde um dich rum hast steigt die Chance das du nicht alleine nach hause gehst. Hast du lauter geile Typen um dich herum wirds schwer.

Viel Erfolg

DerNeue148

Ich habe nun meine PEB von den Erstbeurteilenden sowie dem Zweitbeurteilenden erhalten.
Nun wurde mir gesagt, dass auch noch der nächst höhere Vorgesetzte dazu auch noch Stellung nehmen kann, ist dies so korrekt und macht das Sinn oder nur, wenn ich mit der Beurteilung von Zweitbeurteilenden nicht einverstanden bin ?

Ralf

Nr 1006 bis 1009 der Regelung gibt den Rahmen bzw. Möglichkeiten für weitere Vorgesetzte.
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Ethereum

Zitat von: DerNeue148 am 26. November 2021, 13:17:32
Ich habe nun meine PEB von den Erstbeurteilenden sowie dem Zweitbeurteilenden erhalten.
Nun wurde mir gesagt, dass auch noch der nächst höhere Vorgesetzte dazu auch noch Stellung nehmen kann, ist dies so korrekt und macht das Sinn oder nur, wenn ich mit der Beurteilung von Zweitbeurteilenden nicht einverstanden bin ?

Sprich: Nur wenn Du OffzMilFD bist und die A13G Förderung bekommst, oder OffzTrDst unter bestimmten Voraussetzungen. Da Du beiden Laufbahnen nicht angehörst, wird auch niemand weiter Stellung nehmen.

Brösel

Zitat von: Lorr am 23. September 2021, 19:36:05
Schade, wie zu erwarten. Ablehnung ist heute gekommen. Es ist nicht so leicht mit 43 noch BS zu werden. Hab aber noch 5 Versuche. Eine 8,1 als Programmierer reicht leider auch nicht aus. Schade das man nicht erfährt, ob man wegen dem Alter nicht genommen wurde. Denn ab 40 ist es eh doppelt so schwer übernommen zu werden, leider.

Ich habe ende Oktober ebenfalls eine Ablehnung auf Grund §48 BHO bekommen. Nach etwas Bedenkzeit und persönlichen Gesprächen mit Vorgesetzten und Kameraden habe ich Einspruch eingelegt. Ebenso habe ich eine anonyme Positionierungsliste in Köln angefordert, um zu sehen wo ich stand. Bis letzte Woche Freitag keine Reaktion. Disziplinarvorgesetzter hatte dann mal angerufen und meinem Bearbeiter war von meiner Anforderung nichts bekannt. Mündliche Aussage ergab aber jetzt schon, dass es 41 übernahmen für 2020 und 2021 gab und ich auf 14 stehe. Nun frage ich mich natürlich, wenn es nach Leistung, Eignung und Befähigung geht, warum ich im oberen Drittel stehe und trotzdem wegen Alter abgelehnt worden bin ?
Jetzt kümmern sich erst einmal andere Stellen um meinen Fall. Möchte ich so nicht stehe lassen. Vor allem steht in der Ablehnung noch, dass ich mich nächstes Jahr gerne wieder bewerben darf. Bin ich dann jünger ? Muss ich dann auf Position 5 stehen ? Wie gesagt, ich lasse dieses Thema nicht im Raum stehen und gehe zum ersten mal mit allen Mitteln vor.

LwPersFw

Zitat von: Brösel am 03. Dezember 2021, 10:43:14
Zitat von: Lorr am 23. September 2021, 19:36:05
Schade, wie zu erwarten. Ablehnung ist heute gekommen. Es ist nicht so leicht mit 43 noch BS zu werden. Hab aber noch 5 Versuche. Eine 8,1 als Programmierer reicht leider auch nicht aus. Schade das man nicht erfährt, ob man wegen dem Alter nicht genommen wurde. Denn ab 40 ist es eh doppelt so schwer übernommen zu werden, leider.

Ich habe ende Oktober ebenfalls eine Ablehnung auf Grund §48 BHO bekommen. Nach etwas Bedenkzeit und persönlichen Gesprächen mit Vorgesetzten und Kameraden habe ich Einspruch eingelegt. Ebenso habe ich eine anonyme Positionierungsliste in Köln angefordert, um zu sehen wo ich stand. Bis letzte Woche Freitag keine Reaktion. Disziplinarvorgesetzter hatte dann mal angerufen und meinem Bearbeiter war von meiner Anforderung nichts bekannt. Mündliche Aussage ergab aber jetzt schon, dass es 41 übernahmen für 2020 und 2021 gab und ich auf 14 stehe. Nun frage ich mich natürlich, wenn es nach Leistung, Eignung und Befähigung geht, warum ich im oberen Drittel stehe und trotzdem wegen Alter abgelehnt worden bin ?
Jetzt kümmern sich erst einmal andere Stellen um meinen Fall. Möchte ich so nicht stehe lassen. Vor allem steht in der Ablehnung noch, dass ich mich nächstes Jahr gerne wieder bewerben darf. Bin ich dann jünger ? Muss ich dann auf Position 5 stehen ? Wie gesagt, ich lasse dieses Thema nicht im Raum stehen und gehe zum ersten mal mit allen Mitteln vor.


Hier gibt das BVerwG Erläuterungen

https://www.bverwg.de/de/250221B1WB32.20.0

Beschluss vom 25.02.2021 - BVerwG 1 WB 32.20

Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Leitsätze:

1. Die Ausgestaltung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (§ 40 SLV) als eine reine Berufssoldaten-Laufbahn ist mit dem Soldatengesetz vereinbar.

2. Die Höchstaltersgrenze des vollendeten 40. Lebensjahres für die Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten (§ 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BHO) ist verfassungsmäßig.

3. Bei der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes hat die für die Auswahl zuständige Stelle prognostisch einzuschätzen, ob die Höchstaltersgrenze im maßgeblichen Zeitpunkt (Ende der dreijährigen Anwärterausbildung) einer Umwandlung des Dienstverhältnisses entgegenstehen wird. Sie hat dabei auch alle im Einzelfall möglichen Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze zu prüfen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Brösel

Zitat von: LwPersFw am 03. Dezember 2021, 18:58:05
Zitat von: Brösel am 03. Dezember 2021, 10:43:14
Zitat von: Lorr am 23. September 2021, 19:36:05
Schade, wie zu erwarten. Ablehnung ist heute gekommen. Es ist nicht so leicht mit 43 noch BS zu werden. Hab aber noch 5 Versuche. Eine 8,1 als Programmierer reicht leider auch nicht aus. Schade das man nicht erfährt, ob man wegen dem Alter nicht genommen wurde. Denn ab 40 ist es eh doppelt so schwer übernommen zu werden, leider.

Ich habe ende Oktober ebenfalls eine Ablehnung auf Grund §48 BHO bekommen. Nach etwas Bedenkzeit und persönlichen Gesprächen mit Vorgesetzten und Kameraden habe ich Einspruch eingelegt. Ebenso habe ich eine anonyme Positionierungsliste in Köln angefordert, um zu sehen wo ich stand. Bis letzte Woche Freitag keine Reaktion. Disziplinarvorgesetzter hatte dann mal angerufen und meinem Bearbeiter war von meiner Anforderung nichts bekannt. Mündliche Aussage ergab aber jetzt schon, dass es 41 übernahmen für 2020 und 2021 gab und ich auf 14 stehe. Nun frage ich mich natürlich, wenn es nach Leistung, Eignung und Befähigung geht, warum ich im oberen Drittel stehe und trotzdem wegen Alter abgelehnt worden bin ?
Jetzt kümmern sich erst einmal andere Stellen um meinen Fall. Möchte ich so nicht stehe lassen. Vor allem steht in der Ablehnung noch, dass ich mich nächstes Jahr gerne wieder bewerben darf. Bin ich dann jünger ? Muss ich dann auf Position 5 stehen ? Wie gesagt, ich lasse dieses Thema nicht im Raum stehen und gehe zum ersten mal mit allen Mitteln vor.


Hier gibt das BVerwG Erläuterungen

https://www.bverwg.de/de/250221B1WB32.20.0

Beschluss vom 25.02.2021 - BVerwG 1 WB 32.20

Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Leitsätze:

1. Die Ausgestaltung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (§ 40 SLV) als eine reine Berufssoldaten-Laufbahn ist mit dem Soldatengesetz vereinbar.

2. Die Höchstaltersgrenze des vollendeten 40. Lebensjahres für die Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten (§ 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BHO) ist verfassungsmäßig.

3. Bei der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes hat die für die Auswahl zuständige Stelle prognostisch einzuschätzen, ob die Höchstaltersgrenze im maßgeblichen Zeitpunkt (Ende der dreijährigen Anwärterausbildung) einer Umwandlung des Dienstverhältnisses entgegenstehen wird. Sie hat dabei auch alle im Einzelfall möglichen Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze zu prüfen.



Vielen Dank dafür.

Zählt es "nur" für Laufbahn der Offiziere ? Denn da habe ich tatsächlich keinen Antrag gestellt. Geht rein um die Übernahme als Unteroffizier mit Portepee !!

Ralf

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Lorr

Ich muss auch noch schauen auf welchem Rang ich war. Bin auch 43 und die alten haben es halt doppelt so schwer BS zu werden, laut dem §48 halt.

Aber dennoch kenne ich einen der mit 43 geworden ist und nur eine 7,0 und 8,0 hatte. Ist auch nur SAZ12 und der überlegt jetzt wie der die Dienstzeit zusammenbekommt für seine Pension später.

Also immer weiter bewerben und hoffen das man in den top5 kommt.
Sobald du aber feststellen kannst das ein Jüngerer vor dir geworden ist, der schlechter Beurteilt wurde, würd ich immer eine Prüfung verlangen. 

Lorr

Ja Ralf das stimmt schon, aber zu lesen ist das gleichwertige jüngere Bewerber bevorzugt werden. Aber was ist wen schlechtere vor einem BS werden und man doch ganzheitlich besser ist?

Ralf

Zur Auslegung des § 48 hatte ich vor kurzem etwas geschrieben. Mehr kann man dazu nicht sagen, denn die Entscheidung hierüber ist halt immer vielschichtig.
Zitat von: Ralf am 28. November 2021, 08:47:21
Berufungen in ein DV als SaZ oder BS dürfen nur erfolgen, wenn
- die Bewerberin oder der Bewerber das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- sofern bereits Ansprüche auf Versorgung nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen zu Lasten des Bundes erworben wurden und das vorgesehene Amt höchstens der Besoldungsgruppe zugeordnet ist, aus der zuletzt Dienstbezüge gezahlt wurden und eine weitere Diensterwartung von mehr als drei Jahren begründet wird oder
- ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern besteht und die Berufung einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet.
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Brösel

Zitat von: Lorr am 06. Dezember 2021, 11:25:09
Ich muss auch noch schauen auf welchem Rang ich war. Bin auch 43 und die alten haben es halt doppelt so schwer BS zu werden, laut dem §48 halt.

Aber dennoch kenne ich einen der mit 43 geworden ist und nur eine 7,0 und 8,0 hatte. Ist auch nur SAZ12 und der überlegt jetzt wie der die Dienstzeit zusammenbekommt für seine Pension später.

Also immer weiter bewerben und hoffen das man in den top5 kommt.
Sobald du aber feststellen kannst das ein Jüngerer vor dir geworden ist, der schlechter Beurteilt wurde, würd ich immer eine Prüfung verlangen.

Ja dieser §48 ist echt heftig. Wie schon geschrieben. Ich bin auf Rank 14 von 41 zum BS enannten. Da sind 27 Soldaten gleich oder schlechter Beurteilt und trotzdem ernannt worden.
Nach Leistung, Eignung und Befähigung braucht man da nicht mehr gehen. Bin aktuell mit dem BMVg im Gespräch. Ich finde, dass hier eine Altersdiskriminierung vollzogen wird und auch der Unterschied zwischen Beamten und Soldaten ist in meinen Augen nicht zielführend. na wir werden sehen wie es weiter geht. 

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