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Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021

Begonnen von LwPersFw, 17. August 2021, 17:03:19

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LwPersFw

Ein aktuelles interessantes Urteil des BVerwG

BVerwG 1 WB 50.21 Beschluss vom 31.03.2022

"Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Leitsatz:

Ist in einer dienstlichen Beurteilung nicht zwingend auf die Befähigung zu einem Laufbahnaufstieg einzugehen, so kann das Fehlen einer entsprechenden Empfehlung nicht als Begründung für die Versagung des Aufstiegs dienen."




"Der Antrag ist auch begründet. Die Ablehnung des Vorschlages, den Antragsteller für das Auswahljahr 2021 zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Werdegang ... zuzulassen, ist rechtswidrig und verletzt Rechte des Antragstellers."




Es ging zwar um die BU zum 30.09.2020...

... die grundsätzlichen Ausführungen des Gerichts sind aber auch auf das neue BU-System, im Verhältnis zu Auswahlverfahren, übertragbar.

Planmäßige BU ... ist ja auch weiterhin planmäßige BU.
Und aus Laufbahnbeurteilung ... wurde PEB.


Zusätzlich erläutert das Gericht die Thematik Höchstaltersregelung des § 48 Abs. 3 BHO.


https://www.bverwg.de/de/310322B1WB50.21.0

Wie immer wichtig ... nicht "selektiv" lesen!




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Christoph91

Servus,ich habe vor paar Tagen meinen BU Entwurf bekommen.

Bei der Leistungsbeurteilung habe 12 die beste bewertung bekommen und 3 mal die zweit beste bekommen.

Ich würde nur gerne wissen welcher Buchstabe das entspricht.

Ich weiß das ich das am ende sehen würde,wenn der Zweitbeurteilende seinen teil geschrieben hat.

Würde nur gerne wissen,ob das z.b. ein B+ ist.

Auf Wiedersehen
Chrstioph


Ralf

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Christoph91

Achso,das kann man noch nicht sagen trotz das 12 von 15  kreuze "übertritft die Leistungserwartung dauert"

Aber es dürften doch nur maximal 5% in der spitzengruppe sein oder ?

Ralf

AR A-1340/50
Zitat910. Der Anteil der Soldatinnen und Soldaten einer Vergleichsgruppe soll in dem Wertungsbereich
A fünf Prozent, im Wertungsbereich B zehn Prozent sowie im Wertungsbereich C fünfzehn Prozent
nicht überschreiten. Überschreitungen im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit in den
Wertungsbereichen A bis C sollen jeweils fünf Prozentpunkte nicht übersteigen. Die Zweitbeurteilenden
sind nicht verpflichtet, die Anteile für die Wertungsbereiche auszuschöpfen.
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Roughnecks

Die Kreuze und das Gesamturteil stehen in deinem Zusammenhang.
Also ist es, theoretisch möglich, dass jemand ein D+ bekommt, aber sie Kreuze trotzdem überwiegend an der zweiten Position von links sind.

Ralf

Die Gesamtwertung muss sich aus den Einzelmerkmalen herleiten lassen.
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Roughnecks

Zitat von: Ralf am 23. Juni 2022, 11:22:48
Die Gesamtwertung muss sich aus den Einzelmerkmalen herleiten lassen.

Nr 905 Satz 3 der Vorschrift sagt:
Das Gesamturteil ist nicht mathematisch aus den drei vorgenannten Elementen* errechenbar, muss sich jedoch aus diesen gleichwohl schlüssig ergeben.
*[Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung]

Auch wenn der Zweitbeurteiler gem. der Nr. 912 Satz 4 die Möglichkeit hat, eine vermeintliche ,,Schlüssigkeit" zwischen dem Erst- und Zweitbeurteilungsinhalt einerseits und dem ihm aufgenötigten ,,Gesamturteil" andererseits herzustellen, hat er diese nicht zu nutzen. Dies verstieße im Ergebnis gegen das Verbot der Vorgabe konkreter Einzelwertungen (Nr. 533 Satz 2).

Dies wiederum führt dazu, dass eine ,,Schlüssigkeit" im Sinne der Nummern 905 und 912 immer anzunehmen ist, unabhängig davon, ob das weisungsgemäß vergebene ,,Gesamturteil" vermeintlich aus der Gesamtschau der Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung herleitbar ist oder nicht. Oder, umgekehrt formuliert: Eine vermeintliche ,,Unschlüssigkeit" kann schlicht nicht bestehen, sie ist nicht zu prüfen und erst recht nicht als Aufhebungsgrund heranzuziehen.


Ralf

Das ist so in der Absolutheit nicht der Fall, denn es lässt sich durchaus ableiten, diese Fälle gab es bereits. Wenn die Summe der Einzelmerkmale bei einer Person höher ist als bei der anderen, muss in dieser Vergleichsgruppe auch das Gesamturteil höher sein. Ansonsten führt das zur Aufhebung.
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Roughnecks

Ralf was ich da gepostet habe, habe ich direkt von BAPers.
Kannst du gerne mit Abt III und IV ausdiskutieren.

Roughnecks

Und damit es ,,einheitlich" schlüssig ist, müsste es eindeutige Vorgaben geben, welche Kreuze zB für ein Bravo (-) zu setzen sind. Diese Vorgaben existieren nicht. Somit liegt eine"Schlüssigkeit" immer im Auge des BAV-Offz / BAV-Fw.
Btw habe ich weder für den Durchgang 31.07.21 noch 31.01.22 Beurteilungen von BAPers zurückbekommen, aufgrund von ,,Unschlüssigkeit"

2Cent

Die BU-Vorgesetzten die ich so kenne haben da wilde Excel-Dateien mit Scripten das sie die Punktlimits bis auf das letzte ausreizen um eben exakt auf ein B- oder D+ zu komme .
Da steht hinter jedem x der Leistungsbeurteilung ein Punktwert und da kannste da Verteilen bis du auf die Vorgaben kommst. 

Aber so ists halt überall anders.
Am Ende zählt eh nur der Buchstabe des nächstehöheren Vorgesetzten alles andere ist 2.rangig zumindest was Reihungen betrifft.

Roughnecks

Zitat von: 2Cent am 23. Juni 2022, 21:31:39
Die BU-Vorgesetzten die ich so kenne haben da wilde Excel-Dateien mit Scripten das sie die Punktlimits bis auf das letzte ausreizen um eben exakt auf ein B- oder D+ zu komme .
Da steht hinter jedem x der Leistungsbeurteilung ein Punktwert und da kannste da Verteilen bis du auf die Vorgaben kommst. 

Aber so ists halt überall anders.
Am Ende zählt eh nur der Buchstabe des nächstehöheren Vorgesetzten alles andere ist 2.rangig zumindest was Reihungen betrifft.


Diese Tabellen kenne ich auch. Die sind aber kein offizielles Tool, finden sich daher auch nicht in der GAIP.

2Cent

Was man aber sagen kann was offiziell ist, für die Reihung zählt nur der Punktwert, so zumindest Nachzulesen in der Präsentation des BaPers zur Reihung beim Thema Beförderungen.

Roughnecks

Zitat von: 2Cent am 23. Juni 2022, 22:05:08
Was man aber sagen kann was offiziell ist, für die Reihung zählt nur der Punktwert, so zumindest Nachzulesen in der Präsentation des BaPers zur Reihung beim Thema Beförderungen.

Dem widerspreche ich auch nicht.
Aktuell ist es egal was da für Kreuze gesetzt sind. Es zählt das Gesamturteil und ggf. die Prognose der PEB.

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