Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021

Begonnen von LwPersFw, 17. August 2021, 17:03:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LwPersFw

Zitat von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 17:19:52
Zitat von: Ralf am 23. Juni 2022, 11:22:48
Die Gesamtwertung muss sich aus den Einzelmerkmalen herleiten lassen.

Nr 905 Satz 3 der Vorschrift sagt:
Das Gesamturteil ist nicht mathematisch aus den drei vorgenannten Elementen* errechenbar, muss sich jedoch aus diesen gleichwohl schlüssig ergeben.
*[Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung]

Auch wenn der Zweitbeurteiler gem. der Nr. 912 Satz 4 die Möglichkeit hat, eine vermeintliche ,,Schlüssigkeit" zwischen dem Erst- und Zweitbeurteilungsinhalt einerseits und dem ihm aufgenötigten ,,Gesamturteil" andererseits herzustellen, hat er diese nicht zu nutzen. Dies verstieße im Ergebnis gegen das Verbot der Vorgabe konkreter Einzelwertungen (Nr. 533 Satz 2).

Dies wiederum führt dazu, dass eine ,,Schlüssigkeit" im Sinne der Nummern 905 und 912 immer anzunehmen ist, unabhängig davon, ob das weisungsgemäß vergebene ,,Gesamturteil" vermeintlich aus der Gesamtschau der Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung herleitbar ist oder nicht. Oder, umgekehrt formuliert: Eine vermeintliche ,,Unschlüssigkeit" kann schlicht nicht bestehen, sie ist nicht zu prüfen und erst recht nicht als Aufhebungsgrund heranzuziehen.

Das BAPersBw ... und danach das BMVg ... haben schon öfters rechtswidrig agiert:

"Die zugrunde gelegte Beurteilung des Antragstellers ist jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil die Begründung des Gesamturteils insgesamt nicht nachvollziehbar und plausibel ist.

Im Unterschied zu den Einzelbewertungen bedarf das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung in der Regel einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbegründungen hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 – 2 C 27.14 –, juris, Rn. 30 sowie vom 17. September 2015 – 2 C 13.14 –, juris, Rn. 24).

Denn Gesamturteil und Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Sinne miteinander übereinstimmen,
dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt
(vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a. a. O., Rn. 33 m. w. N. sowie vom 17. September 2015,
a. a. O., Rn. 27 m. w. N.).

Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es Sache des Dienstherrn ist, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen einer dienstlichen Beurteilung zumessen will.
Im Gesamturteil kommt die unterschiedliche Bedeutung der Einzelbewertungen durch ihre entsprechende Gewichtung zum Ausdruck.
Es ist demnach durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 – 2 A 10.17 –, juris, Rn. 42 m. w. N.)."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Roughnecks

Ja, das mag ja schön und gut sein, aber man kann das alte BU-System nicht mit dem neuen vergleichen.
Deswegen finde ich es schwierig, die Rechtsprechung auf das neue System anzuwenden.

Ich wage aber zu bezweifeln, dass ein Beurteilter klagen wird, wenn die Leistungsbeurteilung im (positiven) Widerspruch zum Gesamturteil steht.

BAPers sagt(e) ganz klar, dass eine Schlüssigkeit immer anzunehmen ist und daher keine Beurteilung aufgehoben wird.

Warten wir, bis der erste mit einer A(+) klagt, weil die Kreuze ganz rechts sind.

Ralf

Zitat von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 21:15:51
Ralf was ich da gepostet habe, habe ich direkt von BAPers.
Kannst du gerne mit Abt III und IV ausdiskutieren.
Brauche ich nicht, ich habe den Erlasshalter auf dem selben Flur. Und wer auf der G1/A1-Tagung letzte Woche in Berlin war, konnte dieses auch sehr deutlich aus dem Vortrag des RefLtr P II 1 mitnehmen.
In der Praxis wird das aber auch selten vorkommen, weil eben vorher Abstimmungsgespräche stattfinden und man genau deswegen sich vorher abstimmt. Und ich bleibe dabei: in extremo: eine BU, die die Kreuze des Erstbeurteilers ganz rechts hat und der mit einem A rauskommen würde, wäre und würde aufzuheben sein.

ZitatWarten wir, bis der erste mit einer A(+) klagt, weil die Kreuze ganz rechts sind.
Andersherum würde wohl ein Schuh draus. Und hier gibt es bereits mind. eine Klage.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Roughnecks

Zitat von: Ralf am 24. Juni 2022, 05:26:27
Zitat von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 21:15:51
Ralf was ich da gepostet habe, habe ich direkt von BAPers.
Kannst du gerne mit Abt III und IV ausdiskutieren.
Brauche ich nicht, ich habe den Erlasshalter auf dem selben Flur. Und wer auf der G1/A1-Tagung letzte Woche in Berlin war, konnte dieses auch sehr deutlich aus dem Vortrag des RefLtr P II 1 mitnehmen.

Das P II 1 das so angewiesen hat ist mir bewusst. Ich kenne da die LoNo eines FKpt.
Trotz allem wird es anders gehandhabt.
Und wenn der Erlasshalter es gerne schlüssig abgeleitet hätte, muss er Vorgaben machen, aber das kann er nicht, da sonst die beurteilenden Vorgesetzten nicht mehr frei in ihrem Urteil sind.

Dann kommt die nächste Klage, wenn jemand mit einem B+ eine schlechtere Leistungsbewertung hat, als jemand mit einem B-, aber beides seitens BAPers geprüft und genehmigt wurde. Ich denke, wenn der Erlasshalter sich mal diverse BU's angucken würde, würde er mit den Ohren schlackern.
Das einzige was wirklich eindeutig nicht schlüssig wäre, wenn jemand mit einem F alle Kreuze ganz links hat, oder jemand mit einem A alle Kreuze ganz rechts hat.
Der Rest ist subjektiv.

Ralf

Warten wir doch einfach ab, wie es gehandhabt wird und schütten das Kind nicht mit dem Bade aus. Kein neu eingeführtes System ist von Anfang in der Umsetzung friktionsfrei, das gilt erst recht für so hochemotionale Themen wie ein BU-System.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Roughnecks

Ein Beispiel aus der Praxis:

Soldat X wird wird vom Zweitbeurteiler mit einem B+ bewertet.
Da es ja schlüssig abzuleiten sein ,,soll", ergibt sich daraus ja eine ,,vorbestimmte" Anordnung von Kreuzen bei der Leistungsbeurteilung. (Damit wird dem Erstbeurteiler indirekt vorgeschrieben, wie er die Kreuze zu setzen hat). Hier liegt, mMn, schon mal ein Verstoß gegen Nr. 533 Satz 2 vor. ,,Die Vorgabe konkreter Wertungen für einzelne Beurteilungen durch höhere Vorgesetzte während der Abstimmungsgespräche ist unzulässig."



Nun geht das ganze aber weiter:
Aufgrund der Größe der Vergleichsgruppe, < 20, muss die Vergleichsgruppe auf Ebene der übergeordneten Dienststelle ,,koordiniert" werden. Die übergeordneten Dienststelle legt fest, dass die Dienststelle der Soldat X angehört, aber nur ein C+ als Vergabemöglichkeit bekommt, damit die Richtwerte auf der Ebene Inspekteur stimmen. Da es ja schlüssig ableitbar sein ,,soll", ergibt sich aus dem C+ eine völlig andere Anordnung der Kreuze bei der Leistungsbeurteilung.

Bedeutet nun also, dass Soldat X, bei unveränderter Leistung im Beurteilungszeitraum, in der Leistungsbeurteilung ,,schlechter" beurteilt werden muss, damit es nach wie vor ,,schlüssig" ist?


Da kannst du dem Erlasshalter gerne einen Gruß von mir bestellen und mal fragen, ob das so vorgesehen ist und ob das Sinn macht.

Damit hier ein einheitlicher Maßstab angewandt werden kann, müsste es Vorgaben seitens des P II 1 geben, ab wann ein B+ gem. der Kreuze bei der Leistungsbeurteilung noch ein B+ ist, oder ab wann daraus schon ein A- wird. Das kann P II 1 aber nicht machen, da den beurteilenden Vorgesetzten damit aber Vorgaben für konkrete Wertungen gemacht werden würden.

Ralf

Es steht dir ja frei, Verbesserungsvorschläge bspw. sehr einfach über das RegelungsMgmt einzubringen oder aber dementsprechend rechtliche Schritte einzuleiten, wenn du dir mit dem ganzen so sicher bist. Ansonsten habe ich meinem vorherigen Post nichts hinzuzufügen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Roughnecks

Ich habe genug Dinge über BAPersBw Spezialaufgaben (ja, heute heißen sie anders) an den Erlasshalter herangetragen.
Wir wissen aber auch beide, dass Änderungen bei der Bw sehr viel Zeit benötigen.

So long...

LwPersFw

Zitat von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 22:56:19

Ja, das mag ja schön und gut sein, aber man kann das alte BU-System nicht mit dem neuen vergleichen.
Deswegen finde ich es schwierig, die Rechtsprechung auf das neue System anzuwenden.



Da es sich um die ständige Rechtsprechung des BVerwG handelt, ist sie uneingeschränkt auch für das neue BU-Verfahren anzuwenden.

Und die aktuellen Urteile zum Thema, die sich auf diese ständige Rechtsprechung berufen, sind aus 2021.

z.B. das Urteil des VG Koblenz, in Bewertung der Anwendung des BU-System der Beamten der Bw ... welches in der Syntax  Einzelwerte <> Gesamturteil dem aktuellen der Soldaten entspricht.

Deshalb würde jeder klagende Soldat recht bekommen, wenn die oben zitierte Vorgabe des BVerwG nicht eingehalten wird.


Das ein A+'ler dabei nicht klagen wird ... ist doch klar... Was sollen solche Beispiele ?  ::)









aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Roughnecks

Ja, dann klagt halt ein Bravo(-)-Mann, dass ein Kreuz zu weit rechts ist.
Und dann? Geht das Kreuz nach links und es ändert am Ende am Gesamturteil nichts.
Ob sich ein beurteilender Vorgesetzter hier den Stress geben wird?

Und nochmal, wer entscheidet was ,,schlüssig" ist? Hier gibt es keine Vorgaben.

Maga

Wie verhält es sich wenn man bzgl. BS/OffzMilFD in 12/2021 eine Sonderbeurteilung bekommen hat und nun kurz darauf die planmäßige BU bekam. Nun findet sich in der Sonder-BU die Kreuze ganz weit links, welches nach der ominösen Tabelle ein C+ entspricht und in der Plan-BU sind die Kreuze nun eher mittig was nun einem D+ entspricht. Vergleichsgruppe des 1./2. Beurteilet theoretisch, weil überschaubar und man mit einander spricht, ist die selbe. Ebenso gleich ist der Betrachtungszeitraum, wie kann hier einer von Nachvollziehbarkeit reden? Die Tabelle halte ich für schwierig da in der GAIP, Kontrollblatt für Prüfen zum Prüfen der BU und der Einzelmaßnahmen, steht, dass diese (ich glaube unter VIII) Kreuze nicht zur Berechnung der Reihung A/B/C/... herangezogen werden dürfen. Dies hat laut des Prüfblatts die Aufhebung zur Folge.
In der aktuellen Anwendung ist das BU-System noch nicht ganz schlüssig, da genannter Fall eher Fragen auf wirft.
Was meint Ihr?

Roughnecks

Ich meine, dass der Erstbeurteiler dem beurteilten nun erklären muss, wieso sich die Kreuze unterscheiden.
Wenn du einen guten Erst / Zweitbeurteiler oder PersOffz hast, wurde dafür gesorgt, dass sich SBU und RBU nicht voneinander unterscheiden, es es nicht ,,schlüssig und nachvollziehbar" ist.
Da aber beide BU von BAPers abgeschlossen werden, ist ok dem Zusammenhang zum Thema Schlüssigkeit nichts mehr zu sagen.

Ralf

Zitat von: Roughnecks am 24. Juni 2022, 13:39:58
Ich meine, dass der Erstbeurteiler dem beurteilten nun erklären muss, wieso sich die Kreuze unterscheiden.
Wenn du einen guten Erst / Zweitbeurteiler oder PersOffz hast, wurde dafür gesorgt, dass sich SBU und RBU nicht voneinander unterscheiden, es es nicht ,,schlüssig und nachvollziehbar" ist.
Da aber beide BU von BAPers abgeschlossen werden, ist ok dem Zusammenhang zum Thema Schlüssigkeit nichts mehr zu sagen.
Bis auf den letzten Satz alles richtig, nur dass BAPersBw nicht zwei BU auf Schlüssigkeit untereinander prüft. Da machst du einen Denkfehler.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Roughnecks

Zitat von: Ralf am 24. Juni 2022, 14:47:31
Zitat von: Roughnecks am 24. Juni 2022, 13:39:58
Ich meine, dass der Erstbeurteiler dem beurteilten nun erklären muss, wieso sich die Kreuze unterscheiden.
Wenn du einen guten Erst / Zweitbeurteiler oder PersOffz hast, wurde dafür gesorgt, dass sich SBU und RBU nicht voneinander unterscheiden, es es nicht ,,schlüssig und nachvollziehbar" ist.
Da aber beide BU von BAPers abgeschlossen werden, ist ok dem Zusammenhang zum Thema Schlüssigkeit nichts mehr zu sagen.
Bis auf den letzten Satz alles richtig, nur dass BAPersBw nicht zwei BU auf Schlüssigkeit untereinander prüft. Da machst du einen Denkfehler.

Natürlich prüft BAPers nicht auf Schlüssigkeit untereinander.
Wie weiter oben schon gesagt, ist die Schlüssigkeit immer anzunehmen.
Schlüssigkeit ist nach wie vor ,,subjektiv" solange es keine Vorgabe seitens Erlasshalter gibt.

Ralf

#254
Jaja, wie du meinst.
Es gibt auch unbestimmte Rechtsbegriffe, auch die entfalten Rechtskraft. Nicht anders verhält es sich hier.
Das hast du doch in vielen Vorschriften, alleine das "äußere Erscheinungsbild eines/einer Sdt" gibt da 1000 Beispiele
- Dekorative Kosmetik (z. B. Lippenstift, Make-up, Lidschatten und Wimperntusche) ist für
Soldatinnen nur in dezenter und natürlich wirkender Form und Farbgebung gestattet.

Nach deiner Lesart nichts verbindliches, bis es einer definiert.
Du wirst mich nicht überzeugen, ich dich ansch. auch nicht. also lassen wir es bitte hier.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau