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Mit Studium zur Bundeswehr

Begonnen von Interessiert1218, 08. Oktober 2021, 15:14:14

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F_K

@ Geo20:

Dass sind ja die Möglichkeiten laut SLV.

Wirtschafts- und Rechtswissenschaften ist ein "neues Mischstudium" - und dies ist für Einstellungen im allgemein eher konservativen Staatsapparat eher ungünstig.

Insbesondere bei Einstellung in der Bundeswehr (Seiteneinsteiger mit Studium / als Hptm oder höher) MUSS ja ein genau PASSENDES Studium für diese Stelle vorhanden sein - und ein solches Studium ist dann entweder "Volljurist mit Staatsexamen und Befähigung zum Richteramt" oder eben klassicher WiWi.

Das hier genannte Studium ist keines von Beiden - eine Einstellung als Seiteneinsteiger also nicht wahrscheinlich.

Verbindliche Auskünfte erteilt das Referat Seiteneinsteiger.

Ralf

Zitat von: Geo20 am 11. Oktober 2021, 09:13:42
Sehe ich es dennoch richtig, dass für den Seiteneinstieg mit Master generell die Einstellung mit A11 oder in Abhängigkeit der Arbeitserfahrung auch mit A13+ verläuft ?
Das hängt von der Stelle ab, die man besetzen will/muss.
Und auch hier wird es öfters auf die A11 herauslaufen, weil man die StOffz über die eigene Regeneration recht gut gewinnen kann. Vakanzen sind weniger bei den StOffz als bei Offz.
Der SE ist kein regulärer Regenerationsweg, er ist immer nur dort anzuwenden, wo Bedarfe existieren, die mit regulären Einstellungen nicht gedeckt werden können.
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Geo20


Paul0992

Steigen ROAs im Wehrdienst auch als Oberfähnrich ein wenn Studium bereits vorhanden?

Ralf

Ist die Möglichkeit im § 48 denn aufgeführt (bspw. Querverweis zu § 23 (4) SLV)?
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Paul0992

Nein, scheint nicht möglich?!

Allerdings wohl direkt als Oberleutnant falls Bedarf und Studium passt. Das lese ich zumindest daraus?!

Mir tat sich dann aber gleich noch eine Frage auf:

"§ 45 Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
(1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes kann eingestellt werden, wer sich für mindestens drei Jahre zu einem Wehrdienst verpflichtet und einen der folgenden Befähigungsnachweise besitzt: (...)"

Ist damit die militärfachliche Laufbahn auch für Ungediente geöffnet??


Ralf

Bereits § 43 öffnet diese Laufbahn für Ungediente als Anwärter (für festgelegte Wredegänge, denn ein dienstl. Bedarf muss ja artikuliert sein.

§45 ist die Überführung des alten §27 aufgrund ziviler Lizenzen von der Lfb TrD zu MilFD im Offizierdienstgrad.
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Paul0992

Mmh, also könnte ich statt ROA auch SAZ 3 Offz. im militärfachlichem Dienst werden, vorausgesetzt mein Bachelor "passt".

Und ebenso könnte ich als "Neckermann" Oberlautnant SAZ 3 einsteigen, wieder vorausgesetzt mein Bachelor "passt".

Nur wo wäre da jetzt der Unterschied?

Kann ich irgendwo prüfen ob mein Bachelor passt? Falls ja wäre das ja deutlich sinnvoller als ROA SAZ 3/2.

Ralf

Irgendwie hast du falsche Vorstellungen.
Nein, OffzMilFD ist nicht SaZ 03, sondern SaZ 15 und Berufssoldat nach Abschluss der Ausbildung. Hast du die zivilen Lizenzen (Piloten, ITProf oder Fluglotse)?, dann kann ein Seiteneinstieg als OffzMilFD erfolgen.

OffzTrD bei passendem Studium für einen bestimmten Dienstposten ist idR an SaZ 8 geknüpft.
Um welchen BA geht es denn?
Wieso kommst du immer auf SaZ 3? Die Streitkräfte brauchen doch auch einen Nutzen. Nur Ausbildung ist ja nicht das Ziel.
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Paul0992

§ 45:

(3) Als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes kann auch eingestellt werden, wer einen für die vorgesehene Verwendung erforderlichen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss besitzt und sich für mindestens drei Jahre zu einem Wehrdienst verpflichtet.

Wo genau ist da jetzt der Unterschied zum Offizier im Truppendienst als Seiteneinsteiger mit Hochschulabschluss?

SAZ 3 deshalb weil auf der BW Karriere Seite immer steht min. 3 Jahre, dass längere Verpflichtungen Einstellungsvoraussetzung sind ist mir neue, allerdings einleuchtend bei 3 Jahren Aubildung im Regelfall.

Paul0992

Umwelt- Hygiene- und Sicherheitingenieurwesen ist mein Bachelor


Ralf

Fangen wir bei Adam und Eva an:
Gem. SLV festgesetzte Mindestverpflichtungszeiten, sind Zeiten, die nicht unterschritten werden dürfen. Unbeschadet dessen legt der Arbeitgeber fest, was er sich vorstellt, also anbietet.
Zu den Zeiten hatte ich bereits ausgeführt:
Einstellung OAMilFD (§43) SaZ 15 und nach Abschluss Ausbildung BS
Einstellung OffzMilFD (§43) SaZ 8-15 und nach Abschluss Ausbildung BS
Einstellung OffzTrD (§25) SaZ 08
Diese Zeiten gelten idR, Abweichungen bei den OffzTrD je nach Qualifikation und Einstellungs-DstGrd und noch erforderliche Ausbildung ab und an möglich.
Einstellung als §43: Derzeit nur FlgDst, MilFS und EinsFüDst
§45: gem. ziv Qualifikation (Lizenzen) sowie bei Studium nur PflegedienstMgmt
§25: Das Studium muss genau zu einem Dienstposten passen
Bitte nicht nur Gesetze und Verordnungen lesen, sondern Beratungsgespräche ausmachen.
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