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Angabe von eingestelltem Ermittlungsverfahren

Begonnen von Tobias_840841, 02. November 2021, 14:14:13

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Tobias_840841

Hey Leute,

ich habe schon seit längerem vor mich bei der Bundeswehr für die Offizierslaufbahn im Sanitätsdienst zu bewerben. Ich habe heute alle Formulare ausgefüllt.

Ich hatte allerdings vor 1-2 Monaten ein Ermittlungsverfahren gegen mich, was allerdings nach einer Hausdurchsuchung aufgrund keinen Beweisen eingestellt wurde. Das ganze war wirklich schwachsinnig in meinen Augen und ist auch bereits vor drei Jahren passiert. Wie gesagt, das Verfahren wurde eingestellt und ich bin auch bereits in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft meiner Stadt um jegliche Daten löschen zu lassen.

Jetzt zur Frage: Muss ich das Verfahren angeben? Ich habe jetzt ein paar mal gelesen Ja oder Nein. Jetzt bin ich mir ziemlich unsicher. Ich denke aber, dass Ehrlichkeit hilft und werde es angeben, weil im Endeffekt wird es über eine Abrufung des BZR ja eh passieren oder irre ich mich da?

Grüße

Tobi

Cheester

Hallo Tobias,

am besten mit Angeben. Bei der Prüfung wird der Eintrag sowieso gefunden und wenn du es nicht angegeben hast ist dies natürlich eher negativ auszulegen, als wenn man es angegeben hat und evtl. kurz dazu geschrieben hat, dass es "Belanglos" war.

F_K

Bitte die Formulare genau lesen - wenn tatsächlich eingestellt wurde ist es KEINE Verurteilung und auch kein laufendes Verfahren.

Eine "Löschung" der Daten wird es natürlich nicht in nächster Zeit geben - und "Schwachsinn" ist sicherlich keine angemessene, reflektierte Bezeichnung.

Tobias_840841

Zitat von: F_K am 02. November 2021, 14:30:09
Bitte die Formulare genau lesen - wenn tatsächlich eingestellt wurde ist es KEINE Verurteilung und auch kein laufendes Verfahren.

Eine "Löschung" der Daten wird es natürlich nicht in nächster Zeit geben - und "Schwachsinn" ist sicherlich keine angemessene, reflektierte Bezeichnung.
Hey F_K,

tatsächlich könnte es schon eine Löschung in nächster Zeit geben, zumindest wenn die zuständige Staatsanwaltschaft mir das gerade so gesagt hat über ein Telefongespräch. Dazu, in meinen Augen war das Verfahren mehr unnütz als sinnvoll, so auch der zuständige Kripo-Beamte. Ich sehe es vielleicht so, andere nicht und damit kann ich leben. Es ist schlussendlich meine Ansicht. Dennoch entschuldige ich mich für meine Formulierung. :)

Aber danke ansonsten für deine Antwort!

Zitat von: Cheester am 02. November 2021, 14:25:25
Hallo Tobias,

am besten mit Angeben. Bei der Prüfung wird der Eintrag sowieso gefunden und wenn du es nicht angegeben hast ist dies natürlich eher negativ auszulegen, als wenn man es angegeben hat und evtl. kurz dazu geschrieben hat, dass es "Belanglos" war.

Hey Cheester,

ich habe auch gerade mit der Staatsanwaltschaft telefoniert. Laut Angaben der Staatsanwältin wird das eingestellte Ermittlungsverfahren nur lokal in deren Datenregister gespeichert und nicht im BZR. Aber dennoch werde ich es, sobald ich das Karrierecenter erreiche, dann noch angeben. Wie du schon gesagt hast, wird es aber so oder so irgendwann herauskommen, egal ob das Verfahren eingestellt wurde oder nicht.

LG

Tobi

F_K

Nochmal: es ist nicht anzugeben.

However:
Das Verfahren wird weder in Mistra noch in den Polizeidatenbanken, noch bei Gericht kurzfristig "gelöscht" - wir reden hier von Fristen von 10 Jahren und länger ...

Ansonsten - einfach mal nachlesen, was die Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung sind und nachdenken, wie viele Volljuristen da mitspielen müssen.

LwPersFw

Die Frage im Bewerbungsbogen ist doch unmissverständlich:

"Läuft gegen Sie ... ein Ermittlungsverfahren ?"

Wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde ... läuft es nicht mehr.

Also ist hier "Nein" anzukreuzen.

(Selbst wenn die Bw davon irgendwann, irgendwie erfahren sollte... - spielt es keine Rolle, da Sie wahrheitsgemäß geantwortet haben!)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tobias_840841

Zitat von: F_K am 02. November 2021, 14:44:05
Nochmal: es ist nicht anzugeben.

However:
Das Verfahren wird weder in Mistra noch in den Polizeidatenbanken, noch bei Gericht kurzfristig "gelöscht" - wir reden hier von Fristen von 10 Jahren und länger ...

Ansonsten - einfach mal nachlesen, was die Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung sind und nachdenken, wie viele Volljuristen da mitspielen müssen.

Danke. Das solche Daten nicht kurzfristig gelöscht werden ist klar, allerdings handelt es sich bei mir um keine Dokumente bei der Polizei noch bei Gericht. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft sind die Dokumente nur intern gespeichert und nicht im BZR oder ähnliches. Und danke, werde es mir mal durchlesen!

Ansonsten wünsche ich noch einen angenehmen Tag und danke für die Hilfe! :)

Zitat von: LwPersFw am 02. November 2021, 16:21:26
Die Frage im Bewerbungsbogen ist doch unmissverständlich:

"Läuft gegen Sie ... ein Ermittlungsverfahren ?"

Wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde ... läuft es nicht mehr.

Also ist hier "Nein" anzukreuzen.

(Selbst wenn die Bw davon irgendwann, irgendwie erfahren sollte... - spielt es keine Rolle, da Sie wahrheitsgemäß geantwortet haben!)

Ja, das habe ich alles gelesen allerdings muss ich ja auch eine Einverständniserklärung unterzeichnen, welche der BW die Berechtigung gibt, jegliche Stafakten/Ermittlungsakten/Bewährungshefte einzusehen. Ebenso das die Staatsanwaltschaften Vorgangslisten betr. meiner Person sowie Auskünfte gemäß dem Bundeszentralregister zur Verfügung stellen.

Im Endeffekt handelt es sich doch hierbei um konkrete Anklageschriften, Urteile, Strafbefehle, etc. und nicht um eingestellte Ermittlungsverfahren? Weil bevor, Sie von meinem eingestelltem Ermittlungsverfahren über solch eine Recherche erfahren, würde ich das direkt im vorhinein klarstellen.

Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich beschrieben.

LG Tobi:)

F_K

@ Tobias:

Nunmehr haben mehrere Kameraden geschrieben, dass es NICHT anzugeben ist - so auch die schriftlichen Erläuterungen.

Unabhängig davon "erfährt" die BW bei entsprechenden SÜs ggf. von Ermittlungsverfahren, die Du nicht mal kennst - dies ist dann eben so.

Ansonsten: Du verstehst offenbar nicht mal, was ein "Dokument" ist, noch wie diese bei Polizei / StA aufbewahrt werden, noch wer daraus Auskünfte erhält - also schreibe dazu bitte nichts.

Beispiel: Natürlich ist ein Durchsuchungsbefehl ein Dokument (und nicht nur "intern" - dieses Dokument erhält der durchsuchende Beamte (z. B. Polizei), die StA und das Gericht - also gleich 3 Behörden) - und eines mit erheblicher rechtlicher Wirkung!

justice005

Abgesehen davon, dass der Fragesteller keinen einzigen grammatikalisch korrekten Satz formulieren kann, scheint er auch völlig unfähig zu sein, Gelesenes verstehen zu können. Insofern scheint er mir für die Offizierslaufbahn von vorne herein ungeeignet zu sein.

ZitatIch hatte allerdings vor 1-2 Monaten ein Ermittlungsverfahren gegen mich, was allerdings nach einer Hausdurchsuchung aufgrund keinen Beweisen eingestellt wurde.

Ein Ermittlungsverfahren ist nicht innerhalb von 1-2 Monaten aufgenommen und wieder eingestellt, erst recht nicht, wenn es eine Hausdurchsuchung gab. Demzufolge muss es ja vorher schon Ermittlungen gegeben haben, auf deren Basis der Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hat. In 1-2 Monaten schaffen es manche Staatsanwaltschaften ja nicht mal, ein Aktenzeichen zu vergeben.

Zitataufgrund keinen Beweisen eingestellt wurde

Dieses Musterbeispiel von Grammatik lässt bei mir gleich die Alarmglocken klingeln. Jemand, der unschuldig ist, der sagt dies üblicherweise auch. Jemand, der sich schuldig fühlt, aber nochmal Glück gehabt hat, der sagt, es "habe keine Beweise gegeben". Wer ein bisschen Erfahrung im Strafrecht und im Aussageverhalten hat, merkt dies sofort.

Zitatund ist auch bereits vor drei Jahren passiert.

Also ist offenbar tatsächlich irgendein Ereignis passiert. Welches war das denn? Und wieso führt ein Ereignis von vor drei Jahren jetzt zu einer Hausdurchsuchung?

Zitatund ich bin auch bereits in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft meiner Stadt um jegliche Daten löschen zu lassen.

Hinsichtlich der Löschung von Daten helfen keine "Kontakte", da sich die Löschung der Daten ausschließlich aus dem Gesetz ergibt. Es gibt Fristen, nach denen die Daten der Staatsanwaltschaft und der Polizei gelöscht werden.

Mich würde auch mal interessieren, nach welchem Paragrafen der Strafprozessordnung das Verfahren eingestellt wurde. Auch daraus kann man Rückschlüsse ziehen.

ZitatMuss ich das Verfahren angeben? 

Mal ganz im Ernst: In dem Bewerberformular ist das völlig eindeutig und unmissverständlich beschrieben. Es gibt sogar extra Erläuterungen dazu. Wer da bereits bei der geistigen Erfassung des Formulars überfordert ist, der dürfte wirklich große Schwierigkeiten haben, sich erfolgreich als Führungskraft (!) bei der Bundeswehr zu bewerben.






Andi8111

Zitat von: justice005 am 02. November 2021, 19:20:38
Wer da bereits bei der geistigen Erfassung des Formulars überfordert ist, der dürfte wirklich große Schwierigkeiten haben, sich erfolgreich als Führungskraft (!) bei der Bundeswehr zu bewerben.

Amen!

Tobias_840841

Zitat von: justice005 am 02. November 2021, 19:20:38
Abgesehen davon, dass der Fragesteller keinen einzigen grammatikalisch korrekten Satz formulieren kann, scheint er auch völlig unfähig zu sein, Gelesenes verstehen zu können. Insofern scheint er mir für die Offizierslaufbahn von vorne herein ungeeignet zu sein.

Erstmal schönen Abend! Ich werde jetzt auf die Antworten eingehen, aber danke für die Worte.

ZitatEin Ermittlungsverfahren ist nicht innerhalb von 1-2 Monaten aufgenommen und wieder eingestellt, erst recht nicht, wenn es eine Hausdurchsuchung gab. Demzufolge muss es ja vorher schon Ermittlungen gegeben haben, auf deren Basis der Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hat. In 1-2 Monaten schaffen es manche Staatsanwaltschaften ja nicht mal, ein Aktenzeichen zu vergeben.

Ich weiß leider nicht, wie schnell oder langsam unsere Justizbehörden arbeiten, aber wenn Sie das sagen, dann glaube ich Ihnen einfach mal.

Mir ist bewusst, dass das Ermittlungsverfahren oftmals längere Prozesse sind, allerdings meinte ich konkret, dass kurz nach der Hausdurchsuchung das Verfahren eingestellt wurde. Ich habe von dem Verfahren erst mitbekommen, als die Kripo vor meiner Haustüre stand. Das ganze geht in das Jahr 2019 zurück, wo ich anscheinend zwei Nachrichten empfangen habe, welche rechtswidrig waren.

Ich kann mich bedauerlicherweise nicht mehr genau an die damalige Situation erinnern.

ZitatDieses Musterbeispiel von Grammatik lässt bei mir gleich die Alarmglocken klingeln. Jemand, der unschuldig ist, der sagt dies üblicherweise auch. Jemand, der sich schuldig fühlt, aber nochmal Glück gehabt hat, der sagt, es "habe keine Beweise gegeben". Wer ein bisschen Erfahrung im Strafrecht und im Aussageverhalten hat, merkt dies sofort.

Ich habe keinerlei Schuldempfinden, da ich, wie oben bereits erwähnt, bei bestem Willen keine Erinnerungen mehr zur damaligen Situation habe. Was ungefähr passiert ist, habe ich ja oben bereits geschildert. Und ob ich meine Unschuld hier verteidige oder nicht, ist im Endeffekt meine Sache. Ich weiß, dass ich unschuldig bin, ob ihr das auch glaubt, ist mir egal. Aber wie Sie auch selbst geschrieben haben: "üblicherweise".

ZitatAlso ist offenbar tatsächlich irgendein Ereignis passiert. Welches war das denn? Und wieso führt ein Ereignis von vor drei Jahren jetzt zu einer Hausdurchsuchung?

Die ungefähre Situation habe ich bereits geschildert, mehr allerdings geht dieses Forum auch nicht an. Ich denke, würden Sie den Kontext besser kennen, würden Sie meine Lage besser einschätzen können. Das Ereignis führt jetzt zu einer Hausdurchsuchung, weil die Kripo anscheinend Personen kannte, welche mehr damit zu tun hatten,  als ich.

ZitatHinsichtlich der Löschung von Daten helfen keine "Kontakte", da sich die Löschung der Daten ausschließlich aus dem Gesetz ergibt. Es gibt Fristen, nach denen die Daten der Staatsanwaltschaft und der Polizei gelöscht werden.

Dass die Behörden nicht einfach das löschen können, was Ihnen so gefällt, ist mir auch klar. Ich habe bereits mit der Staatsanwältin telefoniert und wenn sogar diese mir sagt, dass es möglich ist, die Daten löschen zulassen, dann glaube ich ihr als Ihnen. Es wird keine konkrete Löschung aus sämtlichen Behörden Deutschlands geben, aber dennoch wäre es in meinem Interesse das die Dokumente aus dem ZStV gelöscht werden und dies wäre nach Angaben der Staatsanwältin möglich. Da es im BZR keinen Eintrag gibt, kann es dort auch zu keiner Löschung kommen.

ZitatMich würde auch mal interessieren, nach welchem Paragrafen der Strafprozessordnung das Verfahren eingestellt wurde. Auch daraus kann man Rückschlüsse ziehen.

Es freut mich, dass dich das so interessiert! Allerdings werde ich das hier nicht kundtun, da es weder dich, noch wenn anderen in diesem Forum etwas angeht.


ZitatMal ganz im Ernst: In dem Bewerberformular ist das völlig eindeutig und unmissverständlich beschrieben. Es gibt sogar extra Erläuterungen dazu. Wer da bereits bei der geistigen Erfassung des Formulars überfordert ist, der dürfte wirklich große Schwierigkeiten haben, sich erfolgreich als Führungskraft (!) bei der Bundeswehr zu bewerben.

Ich denke, dass viele Personen, es nicht verstanden haben. Ich meine nicht das Bewerbungsformular. Meine ursprüngliche Frage war es, ob ich in einem telefonischen Gespräch anmerken sollte, dass es ein eingestelltes Ermittlungsverfahren gab.

Es tut mir sehr leid, falls das anders rübergekommen ist.

Zitat von: F_K am 02. November 2021, 17:04:12
@ Tobias:

Nunmehr haben mehrere Kameraden geschrieben, dass es NICHT anzugeben ist - so auch die schriftlichen Erläuterungen.

Unabhängig davon "erfährt" die BW bei entsprechenden SÜs ggf. von Ermittlungsverfahren, die Du nicht mal kennst - dies ist dann eben so.

Ansonsten: Du verstehst offenbar nicht mal, was ein "Dokument" ist, noch wie diese bei Polizei / StA aufbewahrt werden, noch wer daraus Auskünfte erhält - also schreibe dazu bitte nichts.

Beispiel: Natürlich ist ein Durchsuchungsbefehl ein Dokument (und nicht nur "intern" - dieses Dokument erhält der durchsuchende Beamte (z. B. Polizei), die StA und das Gericht - also gleich 3 Behörden) - und eines mit erheblicher rechtlicher Wirkung!

Ich entschuldige mich aufrichtig für meine Wortwahl. Ich werde mich in Zukunft mit meinem Halbwissen zurückhalten. Durch die vorherigen Antworten ist mir das dann auch klar geworden, aber vielen Dank nochmal für die Klarstellung. Aber wie bereits bei der anderen Person erwähnt, es ginge mir nicht darum, ob ich es schriftlich angeben sollte, sondern mündlich in einem telefonischen Gespräch mit dem Karrierecenter. Aber diese Frage hat sich mir auch ergeben.

Ansonsten einen schönen Abend noch.

Tobias_840841


ZitatMir ist bewusst, dass das Ermittlungsverfahren oftmals längere Prozesse sind, allerdings meinte ich konkret, dass kurz nach der Hausdurchsuchung das Verfahren eingestellt wurde. Ich habe von dem Verfahren erst mitbekommen, als die Kripo vor meiner Haustüre stand. Das ganze geht in das Jahr 2019 zurück, wo ich anscheinend zwei Nachrichten empfangen habe, welche rechtswidrig waren.

Ich bitte um Entschuldigung. "Mir ist bewusst, dass Ermittlungsverfahren oftmals längere Prozesse sind [...]."

wolverine

Zitat von: Tobias_840841 am 02. November 2021, 20:23:13
Zitat von: justice005 am 02. November 2021, 19:20:38
Mich würde auch mal interessieren, nach welchem Paragrafen der Strafprozessordnung das Verfahren eingestellt wurde. Auch daraus kann man Rückschlüsse ziehen.

Es freut mich, dass dich das so interessiert! Allerdings werde ich das hier nicht kundtun, da es weder dich, noch wenn anderen in diesem Forum etwas angeht.
Das soll jetzt besonders clever und überlegen wirken? Zunächst einmal haben Sie hier gefragt und die Beendigung eines Verfahrens ist so ziemlich das Relevanteste bei einer Bewerbung. Aber sei es drum. Was wird es wohl sein? 170 II, 153 oder 153a StPO. 153b eher nicht (mein letzter hat sich in den Bauch geschossen  :-\ ). Aber den Sachverhalt deuten Sie dagegen an?! Was werden das wohl für Nachrichten sein, die rechtswidrig sind? Ich tippe einmal: Pädopornographie, Extremistische Propaganda oder Bauanleitungen von Nuklearsprengköpfen. Irgendeiner wurde hochgenommen und Sie waren auf der Mailingliste. Man hat die Nachricht nicht gefunden; heißt: sofort gelöscht oder gut versteckt. Jedenfalls wohl nicht beweisbar (170 II, richtig). Aber für eine SÜ trotzdem relevant und auch erkannt. Dort guckt man sich an, mit wem sie verkehren und wer Ihnen so etwas schickt und warum. Sollte der Absender also zu Ihrem üblichen Umfeld gehören und/ oder Sie mit seinem Gedankengut parallel gehen, kann das trotzdem zur Nichteinstellung führen. Wenn nicht, ist es ja gut.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tobias_840841

Zitat von: wolverine am 02. November 2021, 20:52:10
Zitat von: Tobias_840841 am 02. November 2021, 20:23:13
Zitat von: justice005 am 02. November 2021, 19:20:38
Mich würde auch mal interessieren, nach welchem Paragrafen der Strafprozessordnung das Verfahren eingestellt wurde. Auch daraus kann man Rückschlüsse ziehen.

Es freut mich, dass dich das so interessiert! Allerdings werde ich das hier nicht kundtun, da es weder dich, noch wenn anderen in diesem Forum etwas angeht.
Das soll jetzt besonders clever und überlegen wirken? Zunächst einmal haben Sie hier gefragt und die Beendigung eines Verfahrens ist so ziemlich das Relevanteste bei einer Bewerbung. Aber sei es drum. Was wird es wohl sein? 170 II, 153 oder 153a StPO. 153b eher nicht (mein letzter hat sich in den Bauch geschossen  :-\ ). Aber den Sachverhalt deuten Sie dagegen an?! Was werden das wohl für Nachrichten sein, die rechtswidrig sind? Ich tippe einmal: Pädopornographie, Extremistische Propaganda oder Bauanleitungen von Nuklearsprengköpfen. Irgendeiner wurde hochgenommen und Sie waren auf der Mailingliste. Man hat die Nachricht nicht gefunden; heißt: sofort gelöscht oder gut versteckt. Jedenfalls wohl nicht beweisbar (170 II, richtig). Aber für eine SÜ trotzdem relevant und auch erkannt. Dort guckt man sich an, mit wem sie verkehren und wer Ihnen so etwas schickt und warum. Sollte der Absender also zu Ihrem üblichen Umfeld gehören und/ oder Sie mit seinem Gedankengut parallel gehen, kann das trotzdem zur Nichteinstellung führen. Wenn nicht, ist es ja gut.

Das war nicht meine Intention. Wie bereits erwähnt, habe ich keine Erinnerung mehr um welche Nachrichten es sich handelt. Es waren zwei Dateien, welche ich empfangen hatte, danach hatte ich nie wieder Kontakt mit ähnlichem. Ob es eines der von Ihnen genannten ist, sei mal dahingestellt. Ich wurde vermutlich damals von einem damaligen Klassenkameraden in eine Gruppe hinzugefügt. Ich war damals auf einer, ich sag mal komplizierten Schule. Aber ich habe die genannte Gruppe sehr schnell wieder verlassen aber dennoch hat es mich eingeholt. Ich habe mit den Personen aus meiner damaligen Klasse keinen Kontakt und aus genau solchen Gründen gehört keiner mehr zu meinem üblichen Umfeld. Die Person, welche ich vermute, hat auch heute noch oftmals Probleme mit der Polizei. Ich habe mich vor circa zwei Jahren dazu entschieden den Kontakt zur erwähnten Person zu beenden. Was im Endeffekt eine sehr gute Entscheidung war, wenn ich bestimmte Aussagen glaube. Ich hoffe das ist genug Kontext. Ist jetzt so oder so egal, ich bedanke mich bei allen für die Antworten!

Ansonsten muss ich sagen, gute Detektiv-Arbeit!

Andi8111

Zitat von: Tobias_840841 am 02. November 2021, 21:10:02
Ansonsten muss ich sagen, gute Detektiv-Arbeit!

Das ist keine Detektivarbeit. Das beruht aus unseren Erfahrungen in diesem Forum. Weil jede zweite Frage in etwa so lautet, wie ihre eingangs gestellte.