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Wohnung anerkennen lassen

Begonnen von Taja, 09. November 2021, 07:39:07

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Taja

Guten Tag,

habe folgendes Anliegen, bin schon bei der Bundeswehr und habe mir jetzt eine eigene Wohnung geholt, welche in der Nähe von meinem Elternhaus liegt (150km von Kaserne). Daher jetzt meine Frage ob es möglich wäre meine Wohnung anerkennen zu lassen und Trennungsgeld zu empfangen. Habe mich schon mal schlau gemacht und meine Kameraden meinen, dass dies nicht möglich wäre weil ich noch keine 25 bin und sonst einen Antrag stellen müsste das ich nicht mehr in der Kaserne verbleiben darf, erst dann würde diese anerkannt werden. Bitte um Aufklärung :)


Mit freundlichen Grüßen

Ralf

Anerkannt könnte sie werden, sie wäre aber für TG nicht berücksichtigungsfähig.
Berücksichtigungsfähig würde sie werden, wenn man in eine Einheit versetzt werden würde, die max. 100km vom anerk. Hausstand liegt oder man heiratet. Dann wäre sie bei der nächsten Maßnahme auch für TG berücksichtigungsfähig.
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Taja

Also geht es an sich immer die Wohnung anerkennen zu lassen, die Frage ist dann nur ob man Trennungsgeld bekommt oder nicht.

Ralf

Auch an der Anerkennung hängen Kriterien, einfach mal schauen in die GAIP 36-03-00 Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 BUKG
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Hades

Habe auch eine Frage zu dem Thema und zwar,

1. Habe ich den Mietvertrag von meinen Eltern auf mich umschreiben lassen, da die sich eine neue Wohnung gesucht haben. ( ist eine Umschreibung dafür ausreichend , bin ja jetzt Hauptmieter )
2. Da ich den Vertrag 1:1 so übernommen habe, steht natürlich ein ganz anderes Datum bei mir im Mietvertrag dort als zum Tag der Umschreibung. ( laut Google auch kein Problem zivil rechtlich, wenn Kinder die Mietwohnung der Eltern übernehmen )
3. Muss ich eine gewisse Zeit diese Wohnung "haben" , damit ich bei einer Versetzung TG berechtigt bin? Kameraden meinen ich müsse 6 Monate in der  anerkannten Wohnung wohnen um dann TG zu beziehen.

Ich frage mich dies, weil ich die Wohnung noch nicht anerkennen lassen habe , wohne dort seit April und aufgrund des Stress mit Möbel neu kaufen hab ich es einfach vergessen. Des Weiteren kann es sein , dass ich bald versetzt werde und zwar Heimatnah. (aber über 30km entfernt vom Wohnort )

KlausP

Zitat... Kameraden meinen ich müsse 6 Monate in der  anerkannten Wohnung wohnen um dann TG zu beziehen. ...

Auch so eine Latrinenparole, die nicht tot zu kriegen ist.

Zitat... Des Weiteren kann es sein , dass ich bald versetzt werde und zwar Heimatnah. (aber über 30km entfernt vom Wohnort ) ...

Lassen Sie die Wohnung schleunigst anerkennen, sonst könnten Ihnen Nachteile bei der TG-Gewährung entstehen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Die Wohnung muss anerkannt und berücksichtigungsfähig sein, um bei der nächsten Versetzung TG-berechtigt zu sein.
Die Anerkennung dürfte kein Problem sein, ist sie berücksichtigungsfähig (innerhalb 100km vom Dienstort)?
Und wenn eine Versetzung bereits bekannt ist, würde sie durch die Einrichtung auch nicht mehr beim TG berücksichtigt werden können.

Eine 6 Monatsfrist gibt es nicht. Hast du denn mal in die von mir angeführte GAIP geschaut und ein wenig nachgelesen?
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Hades

Die Wohnung ist 60km entfernt vom Dienstort.
Wieso wird sie nicht berücksichtigt? Ich habe den Mietvertrag ja nicht nach der Versetzung unterschrieben, geschweige den habe ich überhaupt nichts schwarz auf weiß zu meiner Versetzung. Mir wurde nur gesagt, es könnte sein , dass es was für mich gäbe.
Ich meine habe die Wohnung ja schon seit April da war noch nichts von Versetzung in Planung.

Ralf

Weil das Einrichten/Anerkennen einer Wohnung nach Bekanntwerden dazu führt, dass man sie nicht berücksichtigt.
ZitatHast du denn mal in die von mir angeführte GAIP geschaut und ein wenig nachgelesen?
Dort sind auch die Vorschriften und Quellen verlinkt.

Hier steht auch schon was dazu: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68999.msg701729.html#msg701729
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Hades

Ja, werde ich mir mal durchlesen als Abendlektüre.
Wie lange dauert bis der Antrag durchgeht? Wenn ich den z. B. Montag stelle, wann ist diese anerkannt? Und benötige ich nur den Mietvertrag?

Ryuuma

@Hades Das kann Ihnen hier kaum jemand sagen. Alles von 1 Tag bis nie  ;)

Hatte die Anerkennung/Berücksichtigung vor kurzem auch erst beantragt, was sehr zügig geklappt hat.
Donnerstags abgegeben.
Montags zurückbekommen.

Neben dem Mietvertrag wird noch eine Meldebescheinigung benötigt sowie eine Unterschrift vom Kdr, wenn Dienstort und Wohnung mehr als 50km entfernt voneinander liegen.
Um Letzteres hat sich bei mir der Pers gekümmert (nachfragen). Sie haben bei einer Annahme des Antrags eine Anerkennung sowie berücksichtigungsfähige Wohnung, was erst bei der nächsten Personalmaßnahme (Heirat/Versetzung) "in Anspruch" genommen werden kann.
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Hades

Hatte mir das jetzt mal durchgelesen. Und such selber researchiert. Ob ich versetzt werde steht noch nicht fest lt. PersFw und daher noch Zeit für eine Wohnung zu suchen um sie anerkennen zu lassen.
Nun hab ich die Chance einen vorzeitigen Mietvertrag zum 01.01.22 zu unterschreiben. Laut zivil recht, ist er mit Unterschrift gültig (muss auch kein Datum beinhalten). Ist dies auch militärisch so? Oder erst mit Einzug. Weil die wohnung ist perfekt, günstig und die chance will ich mir nicht entgehen lassen. Befürchte nur dass die Wohnung aufgrund des Einziehdatums nicht anerkannt wird.

wolverine

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hades

Mh, ja, vergessen dass ich schonmal ein Beitrag geposted hatte darüber. Aber wie gesagt habs mir durchgelesen. Nichts desto trotz steht nirgends ob für die Anerkennung die Unterschrift und der Mietvertrag reicht oder genanntes plus Einzug.

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