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Reservist neben dem Hauptberuf - Neuling hat Fragen

Begonnen von NeuerReservist2022, 14. Februar 2022, 21:50:58

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F_K

RFA TerrRes SK gibt es auch wohl - wieviel Ausbildung dazu benötigt wird, kann ich nicht sagen.

ROA2022

Zitat von: F_K am 15. März 2022, 13:31:43
RFA TerrRes SK gibt es auch wohl - wieviel Ausbildung dazu benötigt wird, kann ich nicht sagen.
Genau. Mit der Hierarchie und Verantwortung (RUA-RFA-ROA) steigt natürlich auch der zeitliche Aufwand. Ein, zwei und drei Laufbahnmodule, wobei beim ROA ja auch noch zu den drei Modulen die Truppenpraktika hinzu kommen. Beim RUA ist das überschaubar(er), wobei die ATN TerrRes SK ja bei RUA und RFA gemacht werden müsste. Hierzu findet man aber öffentlich keine Informationen.

mikki-

Zitat von: F_K am 23. Januar 2018, 08:52:41

- allerdings dürfen Selbstständige nur bis zu 30 Tagen im Jahr üben - und wenn man wenig verfügbar ist, ist der Nutzen für die Bundeswehr natürlich begrenzt.

Viel Erfolg.

Aus einem anderen Threat habe ich oben eingefügtes Zitat mal kopiert, ist die Regelung der 30 Tage für Selbstständige denn immernoch aktuell?


PzPiKp360

Zitat von: mikki- am 15. März 2022, 16:44:13
Zitat von: F_K am 23. Januar 2018, 08:52:41

- allerdings dürfen Selbstständige nur bis zu 30 Tagen im Jahr üben - und wenn man wenig verfügbar ist, ist der Nutzen für die Bundeswehr natürlich begrenzt.

Viel Erfolg.

Aus einem anderen Threat habe ich oben eingefügtes Zitat mal kopiert, ist die Regelung der 30 Tage für Selbstständige denn immernoch aktuell?

Das glaube ich nicht, weil... ich ein Gegenbeispiel dafür bin.

MikeEchoGolf

IMHO, bis zu 30 Tage können Einheiten ohne die Zustimmung BwPersAbw einen Selbstständigen heranziehen,
alles was darüber hinaus geht, muss beim BwPersAbw beantragt werden bzw. über 9 Monate beim BMvG.

F_K

@ Alle:

Gesetze ändern sich (siehe Datum), je nach Fallgestaltung (Ruhen Betrieb, Ersatzarbeitskraft usw. können die Kosten sehr hoch sein - daher Zustimmungspflicht.
Wenn lediglich Mindestsatz beantragt wird, sieht es batürlich anders aus).

mikki-

Zitat von: MikeEchoGolf am 15. März 2022, 17:24:12
IMHO, bis zu 30 Tage können Einheiten ohne die Zustimmung BwPersAbw einen Selbstständigen heranziehen,
alles was darüber hinaus geht, muss beim BwPersAbw beantragt werden bzw. über 9 Monate beim BMvG.

Eine Quelle hast du (oder gerne auch jemand anderes) nicht zufällig?

MikeEchoGolf

@mikki:

Nein, habe ich hier nicht zu Hand.
Allerdings, wie F_K schrieb, mit Mindestleistung als Selbstständiger geht vieles.

F_K

Schaut Euch die Formulare Einverständnis an - da sind Fragen zu Kosten / Gehalt zu beantworten ... und daraus resultieren Entscheidungen..

MikeEchoGolf

Das beantwortet jetzt welche Frage?

Entscheidungen können je nach Fall in Ausnahmefällen anderes getroffen werden. ^^

F_K

Geschichte:

Durch "geschickte" Vertragsgestaltung hat ein "Fahrer" mehr USG Leistungen erhalten, als der Kontingent Führer Sold.
.. dabei waren genug Fahrer verfügbar ...

Die BW hat seitdem sichergestellt,  dass dies nicht mehr passiert - USG Leistung "muss" zur Aufgabe passen - ein Ausfluss der Vorschriften dazu sind die Formulare.

Unproomn

Zitat@ Unproomn:

Danke für die (erneute) Darstellung des Aufwandes.


Eine Ergänzung:

Ein "Laufbahnkonzept" ist NICHT dafür da, einer "Berufsgruppe" zu nutzen, sondern dient dem Nutzen der Streitkräfte.

Dies wird oft, auch von Reservisten, falls verstanden - es geht um "Dienen" und nicht um "Eigennutz".
(Auch wenn sich ggf. beides, je nach Situation, verbinden lässt).

Mir ist schon auch klar, dass man nicht einfach jedem Akademiker, der sich für die Reserve interessiert, eine Schulung spendieren kann, damit dann bei der DVag auf dem Schießplatz überall Offiziere rumlaufen. Ebenso kann die Truppe nicht eine Parallelstruktur am Wochenende aufbauen, nur damit man irgendwas machen kann.

Die Frage wäre aber halt schon, ob man im Rahmen des wachsenden Heimatschutzes (der ja durchaus mehr auf (angestellte) Arbeitnehmer Rücksicht nimmt) nicht auch hier neue Möglichkeiten schaffen könnte. Und sei es nur, dass man sich halt die Dauer freier einteilen kann und nicht binnen drei Jahren plötzlich ungeheuer viel Freistellungen benötigt. Aber natürlich wird das hier nicht entschieden.


ZitatEin möglicher Kompromiss könnte ja die RUA-Laufbahn in einer HSchKp sein. Die Ausbildung erfordert wohl nur etwa ein Drittel der Zeit des ROA und Du könntest mit (etwas mehr) Verantwortung als UffzTerrRes SK in der HSchKp dienen.

Das klingt doch mal interessant. Dafür würde ich mich nach einer gewissen Beorderungszeit dort durchaus interessieren. Aber damit ich das richtig verstehe: Ist da nicht, wie beim RO auch, die richtige Zivilqualifikation notwendig? In dem Fall: Ich habe eben keine abgeschlossene Berufsausbildung, da ich ja eben studiert habe.



ROA2022

ZitatDas klingt doch mal interessant. Dafür würde ich mich nach einer gewissen Beorderungszeit dort durchaus interessieren. Aber damit ich das richtig verstehe: Ist da nicht, wie beim RO auch, die richtige Zivilqualifikation notwendig? In dem Fall: Ich habe eben keine abgeschlossene Berufsausbildung, da ich ja eben studiert habe.
Ich habe ja auch studiert und strebe die ROA adW-Laufbahn an. - Das Abitur qualifiziert Dich automatisch auch für die RUA-/RFA-Laufbahn. Man fängt ohne Berufsabschluss dann zum Beispiel als Obergefreiter (RUA) an und arbeitet sich schrittweise hoch. Daher wären beide Laufbahnen eine Option, die natürlich weniger Verantwortung bedeuten, aber zugleich auch weniger berufsbegleitenden Zeitaufwand. - In einer "grünen" HSchKp fände ich das aber nicht so schlimm, da dort die zivile Qualifikation meines Erachtens eher zweitrangig ist.

F_K

Ergänzung:

Für die Bewerbung zum ROA (Offizier Anwärter) ist KEINE Ausbildung oder Studium erforderlich, sondern "lediglich" ein absolviertes Abitur.

Für die Bewerbung zum RFA (Feldwebel Anwärter) ist ein Realschulabschluss ausreichend.

"Zivilqualifikationen" sind nur dann notwendig, wenn eine Einstellung mit höherem Dienstgrad angestrebt wird und dann muss diese Qualifikation genau zu der Stelle "passen".

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