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Befreiung von Wohnen in der Unterkunft unter 25

Begonnen von miguelde23, 23. April 2022, 14:10:27

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miguelde23

Hallo alle miteinander,

Ich beginne am 04.07.2022 meinen Dienstantritt im FA/UA-Btl 2 in Celle, die Einstellung folgt als StUffz 8 mit verwertbarer Ausbildung, der Stammtruppenteil ist das VersBtl 141 in Munster, ich bin ledig und werde im Juli 23 Jahre alt.

Gerne würde ich ein paar Erfahrungen von euch zu meiner folgenden Frage hören;

Meine Freundin und ich planen dieses Jahr noch zu Heiraten und zusammenzuziehen.
Aufgrund der Umstände, da sie Ausländerin ist(Nicht EU) und an einem Deutschsprachkurs teilnimmt würde ihr mit meiner dauerhaften Abwesenheit von Montag-Freitags erheblich das Leben erschwert werden und die Planung von Kindern könnten wir dann auch gänzlich vergessen.
Zurzeit wohne ich eine gute Fahrstunde von Celle entfernt und habe eine gute ÖPNV Anbindung die es mir ermöglich morgens ausgeschlafen und pünktlich zum Dienst zu erscheinen.
Nun ist klar, während der AGA ist Zuhause schlafen nicht möglich und währen Lehrgängen ist dies wohl auch erschwert.

Wie hoch schätzt ihr die Chancen während der weiteren Ausbildung zum Uffz - quasi nach der Aga, zuhause zu schlafen ?
Wie hoch im Stamm ?

Ein Bekannter hätte zudem auch eine Wohnung in Munster, in die ich nach der Ausbildung ziehen könnte und so Quasi in Kasernennähe schlafe.

Danke für euren Input!

Löwe von Eutin

Für die Zeit während Ihrer Grundausbildung sehe ich da schwarz. Natürlich können Sie versuchen mit ihrem Disziplinarvorgesetzen zu reden, aber während der Grundausbildung ist es m.W.n. vorgesehen, dass die Soldaten in der Kaserne schlafen. Teilweise geht der Dienst ja auch über 16:30 hinaus, oder fängt mitunter auch früher an. Während des Biwaks/ der Geländetage sind sie auch mal über Nacht im Wald um kommen in der Zeit gar nicht Nachhause. (Nachbereiten der Ausrüstung etc.)

Währed des UffZ-Lehrgangs sollte die tägliche Heimkehr hingegen kein Problem darstellen. (Haben andere Kameraden, mit denen ich selber zusammen in Celle war auch gemacht.)

Gerade die Zeit in der Grundausbildung ist für viele junge Soldaten prägend und gerade diese Zeit der Kameradschaft  und der grünen Ausbildung sollte man genießen können und auch wollen.
Wenn man da mit dem Kopf die ganze Zeit nur bei der Frau ist, dann ist dass sicherlich nicht unbedingt förderlich für die Ausbildung.

In der Stammeinheit stellen Sie einen Antrag bzgl. der befreiung zum Wohnen in der Gemeinschftsunterkunft und in der Regel sollte der auch durchgehen, wenn die Fahrtstrecke/ Zeit zumutbar ist.

Bedenken Sie die Möglichkeiten bzgl. dem Trennungsgeldanspruch/ eigene, annerkannte Wohnung etc..

thelastofus

In der Stammeinheit hat man das Problem eher weniger, da man als Unteroffzier o.P/Msch Ausgang bis zum Frühstück hat (und als Fw bis zum Dienstbeginn). Dazu könnte man sich noch von der Abendverpflegung bereien lassen.


Deepflight

In der Grundi ist das zutiefst ungewöhnlich. Hat es in Härtefällen schonmal gegeben, aber da reden wir dann von Aleinerziehenden oder der Pflege von Angehörigen (wobei ich mich da schon schwer gewundert hab wie das generell mit der Verpflichtung zusammenpasst, aber seis drum).
Also, da sehe ich ebenfalls schwarz für die Zeit der GA.

Zu der Zeit in  den Lehrgängen in Celle kann ich nix sagen, aber spätestens in der Stammeinheit ist sowas in der Regel kein Problem. Entweder werden sie ganz befreit von der Pflicht zum Wohnen in der Kaserne oder sie haben noch ne Stube da, wo Sie sich aber nach Dienst rumtreiben ist eh ihr Bier.
Hängt aber von der Einheit ab und der Stubensituation vor Ort, wie das gehandhabt wird.
Haken dabei ist dann aber, dass Sie im Rahmen der Steuer keine Prndlerpauschale geltend machen können.

alpha_de

Wieso sollte keine Pendlerpauschale möglich sein? Die Fahrten sind tatsächlich durchgeführt worden und gerade bei Soldaten sind Meldeadresse/dienstliche Adresse und Lebensmittelpunkt regelmäßig unterschiedlich.

ksldfjlskfd

Um ehrlich zu sein - Ich wüsste selbst in der AGA (bzw: FA/UA Lehrgang Teil I) nicht, was dagegen sprechen würde.

Dieses "Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" ist mehr ein Konstrukt, mit dem unter 25-Jährigen auch in ihrer Stammeinheit grundsätzlich gegen einen relativ geringen Betrag eine Stube bzw. mindestens ein Bett gestellt werden muss. Dir geht es ja so wie ich lese nicht um die Befreiung von diesem Betrag, sondern darum, physisch wo anders schlafen zu dürfen.

Du hast bei der Bundeswehr üblicherweise einen Dienstplan, in dem Dienstbeginn, Dienstende, Pausen und Tagesinhalte im Voraus festgelegt werden. Außerhalb dieser Zeit kannst du grundsätzlich machen was du willst, also im Supermarkt einkaufen, im Club saufen (solange bei Dienstbeginn wieder nüchtern) oder eben nach Hause fahren und im eigenen Bett schlafen. Das gilt auch fúr deine Grundausbildung, die ist auch "nur" ein Lehrgang.

Es gibt ein paar Sonderfälle wie wenn z.B. kein Dienstschluss verhängt wird sondern nur eine Dienstunterbrechung. Das ist manchmal / meist bei TrpÜbPl-Aufenthalten der Fall. Dann bist du nicht immer so frei in der Freizeitgestaltung. Was du in der Dienstunterbechung nach Vorschrift darfst und was nicht weiß ich nicht. In der Praxis wird es unterschiedlich gehandhabt. Ein anderer Sonderfall ist, dass wenn du mal krankgeschrieben wirst, du seperat beantragen musst, dich in deiner Wohnung auszukurieren und nicht in der dienstlichen Unterkunft.

Ich will dir trotzdem an die Hand geben: Vernachlässige die Kameradschaft nicht und bleib vielleicht immer mal wieder nen Abend / etwas nach Dienstschluss da. Am Ende ist man auch ein bisschen vom Goodwill seiner Kameraden abhängig und es schadet nicht, sie kennen zu lernen. Und bau bei deiner Bahnverbindung gut Puffer ein, damit du niemals (!) zu spät kommst. Denn als täglicher Heimfahrer wirst du in der Grundausbildung sicher etwas komisch beäugt und das wird ggf. nicht jedem schmecken (ist aber wenn du dich korrekt verhälst ein Problem von denen).

Und: Es zahlt sich finanziell massiv aus, bereits vor Eintritt in die Bundeswehr eine eigene Wohnung zu haben (also nicht bei den Eltern wohnen) und das bei der Bw anerkennen zu lassen.

Ich selber habe 2014-2018 meine Feldwebelausbildung durchlaufen und das sind meine Erfahrungen gewesen.

Das größte Problem sehe ich an den doch oft wechselnden Lehrgangsorten. Mit Sicherheit wirst du auch wochen bis monatelange Lehrgänge außerhalb von Celle und Munster / Münster absolvieren müssen. Da darfst du zwar auch dich außerhalb des Dienstes aufhalten wo du willst. Aber ob es sich lohnt für teilweise <3 Monate irgendwo hinzuziehen, halte ich für sehr fraglich.

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ronny81

Nur mal so als Info, der FA/UA-Lehrgang zählt nicht als GA, sondern als normaler Lehrgang.

LwPersFw

Zitat von: Ronny81 am 24. April 2022, 21:54:24
Nur mal so als Info, der FA/UA-Lehrgang zählt nicht als GA, sondern als normaler Lehrgang.

"Den Trainingsteilnehmern werden grundlegende militärische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie die Einstellung zum Dienst in den Streitkräften vermittelt."

Und dann z.B. UTB Heer "Inhaltlich wird auf die AnTrA 1 abgestellt"  AnTrA 1 = Die Grundausbildung in den Streitkräften (Ausplanung MilOrgBer Heer)

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miguelde23

Super, vielen Dank für die Rückmeldungen.

Logischerweise ist es ja kein 9-17:00 Job wo ich pünktlich Zuhause bin, jedoch wäre etwas Sicherheit schon von Vorteil.
Nur weil jemand 25 ist heißt es ja nicht gleich Automatisch, dass man keine Familie hat oder planen darf, dies wäre tatsächlich ein Ausschlusskriterium für mich gewesen.

Ansonsten ist es uns auch bewusst, dass ich nicht immer Zuhause schlafe und eventuell auch mal für ein paar Wochen und Monate komplett weg bin.

Leider wird einem im Karriere Center nur gesagt da man unter 25 Sei ist man zum Wohnen verpflichtet.

Ralf

Ist man ja auch.
Die Verpflichtung zum Wohnen in der GU hat aber auch nichts damit zu tun, wie ich im Regelbetrieb meinen Dienst nach Dienstschluss gestalte.
Persönlicher Tipp ist, gerade in der GA und auf den Lehrgängen möglichst mit dem Kameraden zu verbringen. Das hilft einem viel weiter und bringt einen auch persönlich weiter.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

In der Grundausbildung und auf Lehrgängen ist man regelmäßig zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, egal ob U25 oder Ü25 - wenn sich das in den letzten Jahten nicht geändert hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: KlausP am 25. April 2022, 12:48:21
In der Grundausbildung und auf Lehrgängen ist man regelmäßig zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, egal ob U25 oder Ü25 - wenn sich das in den letzten Jahren nicht geändert hat.

Das hat sich nicht geändert.

Einzelheiten, auch zu Besonderheiten, Ausnahmen, möglichen Befreiungen:

A1-1800/0-6570 , 12 Anhang , Teil A , 12.1 Verwaltungsvorschriften über die Verpflichtung zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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