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Spieß verweigert zusage am AV

Begonnen von Asmcccc, 02. Mai 2022, 09:59:49

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Asmcccc

Guten Tag,

folgende Situation: Ich bin derzeit OG (FA) bei den Gebirgsjägern und habe vor nächstes Jahr das Auswahlverfahren EGB mitzumachen. Die wollte ich heute Frühzeitig bei meinem Spieß anmelden, damit es da zu keinen Überraschungen kommt.

Mein Spieß meinte dann, dass er mich hier nicht weggehen lässt und mir die Teilnahme verweigert. Nur gegen einen 1 zu 1 Tausch mit einem anderen Fallschirmjäger EGB.

Darf der Spieß mir Überhaupt die Zusage verweigern? Da es sich bei dem EGB AV um eine spezialisierte Verwendung handelt dachte ich, dass einem die Teilnahme genehmigt werden MUSS.

justice005

Ein Spieß entscheidet gar nichts. Ansprechpartner ist alleine der Disziplinarvorgesetzte.

KlausP

Der Spieß kann gar nichts verweigern. Der hat einfach in der Frage keinerlei Entscheidungskompetenz. Keine Ahnung, was der Kamerad so raucht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Im Internet steht auch etwas über eine Frist:
ZitatDu möchtest am anspruchsvollen Auswahlverfahren teilnehmen? Melde dich bei deinem Vorgesetzten, signalisiere deinen Wunsch. Dieser wendet sich bitte über die Personalabteilung direkt an uns, entweder telefonisch bei der 3. Kompanie des Fallschirmjägerregiments 26 oder schriftlich. Warte nicht zu lange, denn der Meldeschluss beim Regiment ist bereits der 31. Januar 2022. Dies ist also der ,,Last Call". Nach der Anmeldung erhältst du ein Informations- und Begrüßungsschreiben mit allen nötigen Details zu deiner Teilnahme.
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