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Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten

Begonnen von Daniel77, 10. Juni 2022, 11:18:33

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Daniel77

Hallo Kameraden und Kameradinnen,

ich bin 44 Jahre alt/jung, Angestellter im öffentlichen Dienst und bin beorderter Reservist (Hptm d.R.). Ich habe seit mehreren Jahren regelmäßig zwischen 6 - 8 Wochen im Kalenderjahr Reservedienst geleistet.

Um die Einverständniserklärung meines Arbeitgebers zu erhalten, habe ich mit meinen Vorgesetzten im Amt sowie mit dem Personalamt stets Wortgefechte führen und Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Es ist und bleibt das alt bekannte und leidige Thema zu dieser Einverständniserklärung des Arbeitgebers! So ist es eben.  ::)

Da ich im Jahr 2022 bereits 7 Wochen RDL geleistet habe, würde ich für dieses Jahr keine Freistellung von meinem Arbeitgeber mehr erhalten. Kann ich aus Abreitgebersicht auch nachvollziehen.
Dennoch möchte ich dieses Jahr noch mal Reservedienst leisten und zwar langfristig. Ich habe die Nase von meinem Amtsjob gestrichen voll und es besteht keine Möglichkeit mich intern zu verändern/weiterzuentwickeln. Ich beobachte bereits seit über 1 Jahr unsere interne Stellenbörse, habe mich auf 3 Stellen intern beworben - jedoch erfolglos, weil ich das Anforderungsprofil jeweils nicht vollumfänglich erfülle (entweder passte der Hochschulabschluss nicht ganz oder ich konnte die geforderte mehrjährige Berufserfahrung in der entsprechenden Fachverwendung nicht erfüllen/nachweisen.

Mein Beorderungstruppenteil hat mir aktuell angeboten, entsprechende Wehrübungstage für eine sogenannte "Dauerwehrübung/Dienstleistung" zur Verfügung zu stellen. Ich kann die Dauer selbst bestimmen, ob 3 Monate oder 10 Monate.

Weiterhin hat mir mein Beorderungstruppenteil angeboten, mich auf einen A13-DP umzubeordern, mich somit auf einer höherwertigen Stelle üben zu lassen, sodass BAPersBw eine Beurteilung verlangen würde. Mit entsprechender Beurteilung ist die Beförderung zum Major angedacht.

Darüber hinaus soll ich während meiner "Dauer-RDL" einen mehrwöchigen Lehrgang besuchen, um die entsprechende StOffz-ATN zu erlangen. Zusätzlich soll ich während meiner RDL eine AaP absolvieren, um eine weitere StOffz-ATN zu erlangen.

Ich bin stark daran interessiert und bin bereit meinen Job im Amt zu kündigen. Ich würde meine Kündigung (zum 31.08.2022) noch im Juni 2022 einreichen. Meine Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.

Da ich noch nie arbeitslos war, was ich ja nach meiner Kündigung dann bin, ergeben sich ein paar Fragen.

Ich würde mich unverzüglich nach Einreichen meiner Kündigung beim Arbeitsamt (oder Jobcenter) arbeitslos melden, also noch im Juni 2022. Dort würde ich direkt mitteilen, dass ich ab 01.09.2022 bis 30.06.2023 Reservedienst bei der Bundewehr leiste und den entsprechenden Heranziehungsbescheid vorlegen.

Ist das Arbeitsamt da eher "erfreut" drüber, dass ich dann durch die RDL in Beschäftigung bin, oder bemängeln das Arbeitsamt eher diese Situation, da die mich für diese Zeit nicht vermitteln könnten?
Leistungen erhalte ich ja nicht vom Arbeitsamt, da ich selber gekündigt habe.

Mit kameradschaftlichen Grüßen







JLo

Zitat von: Daniel77 am 10. Juni 2022, 11:18:33

Ist das Arbeitsamt da eher "erfreut" drüber, dass ich dann durch die RDL in Beschäftigung bin, oder bemängeln das Arbeitsamt eher diese Situation, da die mich für diese Zeit nicht vermitteln könnten?
Leistungen erhalte ich ja nicht vom Arbeitsamt, da ich selber gekündigt habe.


Ich würde mal bei deiner zuständigen Bundesagentur für Arbeit anrufen und einen Termin vereinbaren. Die sind immer sehr Hilfsbereit und können dich bestimmt besser beraten.
Zudem können die in deine Arbeitshistorie schauen.
never give up without a fight

2Cent

Ein sicheres Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kündigen um  9 Monate zu zu Üben, wenn sie sonst keine Probleme im Leben haben ist das nun eine gute Möglichkeit sich welche zu machen.

Wie soll es denn dann am 1.7.23 weitergehen?

Seltsam_

Zitat von: Daniel77 am 10. Juni 2022, 11:18:33
Hallo Kameraden und Kameradinnen,

ich bin 44 Jahre alt/jung, Angestellter im öffentlichen Dienst und bin beorderter Reservist (Hptm d.R.). Ich habe seit mehreren Jahren regelmäßig zwischen 6 - 8 Wochen im Kalenderjahr Reservedienst geleistet.

Um die Einverständniserklärung meines Arbeitgebers zu erhalten, habe ich mit meinen Vorgesetzten im Amt sowie mit dem Personalamt stets Wortgefechte führen und Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Es ist und bleibt das alt bekannte und leidige Thema zu dieser Einverständniserklärung des Arbeitgebers! So ist es eben.  ::)

Da ich im Jahr 2022 bereits 7 Wochen RDL geleistet habe, würde ich für dieses Jahr keine Freistellung von meinem Arbeitgeber mehr erhalten. Kann ich aus Abreitgebersicht auch nachvollziehen.
Dennoch möchte ich dieses Jahr noch mal Reservedienst leisten und zwar langfristig. Ich habe die Nase von meinem Amtsjob gestrichen voll und es besteht keine Möglichkeit mich intern zu verändern/weiterzuentwickeln. Ich beobachte bereits seit über 1 Jahr unsere interne Stellenbörse, habe mich auf 3 Stellen intern beworben - jedoch erfolglos, weil ich das Anforderungsprofil jeweils nicht vollumfänglich erfülle (entweder passte der Hochschulabschluss nicht ganz oder ich konnte die geforderte mehrjährige Berufserfahrung in der entsprechenden Fachverwendung nicht erfüllen/nachweisen.

Mein Beorderungstruppenteil hat mir aktuell angeboten, entsprechende Wehrübungstage für eine sogenannte "Dauerwehrübung/Dienstleistung" zur Verfügung zu stellen. Ich kann die Dauer selbst bestimmen, ob 3 Monate oder 10 Monate.

Weiterhin hat mir mein Beorderungstruppenteil angeboten, mich auf einen A13-DP umzubeordern, mich somit auf einer höherwertigen Stelle üben zu lassen, sodass BAPersBw eine Beurteilung verlangen würde. Mit entsprechender Beurteilung ist die Beförderung zum Major angedacht.

Darüber hinaus soll ich während meiner "Dauer-RDL" einen mehrwöchigen Lehrgang besuchen, um die entsprechende StOffz-ATN zu erlangen. Zusätzlich soll ich während meiner RDL eine AaP absolvieren, um eine weitere StOffz-ATN zu erlangen.

Ich bin stark daran interessiert und bin bereit meinen Job im Amt zu kündigen. Ich würde meine Kündigung (zum 31.08.2022) noch im Juni 2022 einreichen. Meine Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.

Da ich noch nie arbeitslos war, was ich ja nach meiner Kündigung dann bin, ergeben sich ein paar Fragen.

Ich würde mich unverzüglich nach Einreichen meiner Kündigung beim Arbeitsamt (oder Jobcenter) arbeitslos melden, also noch im Juni 2022. Dort würde ich direkt mitteilen, dass ich ab 01.09.2022 bis 30.06.2023 Reservedienst bei der Bundewehr leiste und den entsprechenden Heranziehungsbescheid vorlegen.

Ist das Arbeitsamt da eher "erfreut" drüber, dass ich dann durch die RDL in Beschäftigung bin, oder bemängeln das Arbeitsamt eher diese Situation, da die mich für diese Zeit nicht vermitteln könnten?
Leistungen erhalte ich ja nicht vom Arbeitsamt, da ich selber gekündigt habe.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sobald Du dem Arbeitsamt die Heranziehungsverfügung (Arbeitgeber) vorlegte, liegt keine Zuständigkeit mehr vor.
Problematisch wird es meist nur, wenn dann ein Reservedienstleistender wieder in den Status "arbeitslos" zurückfällt. Da geht es dann um den noch verbleibenden Anspruch auf ALG I (von 12 Monaten abzgl. der Zeit, in der man arbeitslos war). Insbesondere tut sich die Arbeitsagentur da bei der Berechnung der Höhe des ALG I schwer. Dafür gibt es allerdings auch spezielle Ansprechpartner. Wie die allerdings verteilt sein sollen, scheint mehr Magie als Absicht zu sein. Im Bekannentkreis ist das regelmäßig Thema.

Thomi35

Zunächst einmal zu Deiner Frage: Das Arbeitsamt ist weder ,,erfreut", noch wird es etwas bemängeln. Es wird schlicht nach der Rechtslage im Rahmen eines möglichen Ermessens entscheiden. Wie Du ja schon richtig beschrieben hast, wirst Du mit Sicherheit eine Sperrzeit wegen der eigenständigen Kündigung ohne triftigen Grund erhalten, normalerweise knapp 3 Monate (genau: 12 Wochen).

Weiterhin gilt der Grundsatz, daß Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt, um Leistungen vom Arbeitsamt zu erhalten. Allerdings erhältst Du nach § 5 Abs. 2 USG die wegfallenden ALG-1-Leistungen bzw. die Mindestsicherung nach § 8 USG (vgl. Nr. 9.4 des Leistungskatalogs für RDL, z. B. unter http://www.fla5.de/pdf/2021/leistungskatalog-RDL.pdf#page23).

Mir kommt allerdings die Kündigungsfrist von einem Monat sehr kurz vor: Kann es sein, daß es sich dann um einen Auflösungsvertrag handelt? Denn nach § 34 TV-L bzw. § 34 TVöD gibt es nach mehrjähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst wesentlich längere Kündigungsfristen, diese dann auch immer zum Quartalsende.

PzPiKp360

Alten Arbeitsplatz kündigen, dafür Dauer-RDL - warum nicht gleich komplett hauptberuflich bei der Bw einsteigen?

JLo

Zitat von: Thomi35 am 10. Juni 2022, 12:52:06
Mir kommt allerdings die Kündigungsfrist von einem Monat sehr kurz vor

Im öffentlichen Dienst ist es so,
- bei einer Beschäftigungszeit von über sechs Monaten bis zu einem Jahr eine Frist von einem Monat zum Monatsende
- bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende
- ab fünf Jahren Beschäftigungszeit eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende
usw.

Neu für mich ist, das es im öffentlichen Dienst eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers geben soll. Bei uns beziehen wir uns auf das Arbeitsplatzschutzgesetz / § 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses.

Dies ist auch sehr interessant: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5217150/1c43c145c2a95de628c4466de3ed3e55/verpflichtung-des-oeffentlichen-arbeitgebers-zur-weiterzahlung-des-arbeitentgeltes-data.pdf

Wie lange arbeitest Du schon im ÖD?
never give up without a fight

thelastofus

Diese Einverständniserklärung  forden ja manche KC immer an und ziehen ohne diese gar nicht erst heran. Die Bw wird sich auch nie gegen einen AG stellen wenn der nicht will. Ist ja nicht neu das Thema.

Ich finde 7 Wochen in 2022 schon sportlich und relativ viel, da ist der AG ja schon sehr weit entgegen gekommen. Manche wie ich, kämpfen umd 2x5 Tage Freistellung bekommen diese nicht.

Aber man scheint ja generell mit dem AG unzufrieden zu sein.

Es gibt diese "Berufsreservisten", wir haben das auch in der Heimatschutzkompanie, da ist es nicht ganz so extrem weil ja da der Dienst über das Jahr verteilt stattfindet, aber es gibt auch einige die im arbeitslos sind  und bei jeder RDL dabei sind egal wie oft wie lange. Wie die das mit Jobcenter und Agentur regeln kann ich allerdings nicht sagen. Zu Covid/Amtshilfe Zeiten waren die allerdings auch quasi in einer Dauer RDL.


ZitatDarüber hinaus soll ich während meiner "Dauer-RDL" einen mehrwöchigen Lehrgang besuchen, um die entsprechende StOffz-ATN zu erlangen. Zusätzlich soll ich während meiner RDL eine AaP absolvieren, um eine weitere StOffz-ATN zu erlangen.

Man liest immer nur "soll" ist das auch alles fest vereinbart?

Ich würde mir den Schritt gut überlegen, was ist wenn der Truppenteil dann nicht mehr heranziehen kann oder was ist wenn man nicht mehr tauglich ist oder änliches?

Der Agentur wird es relativ egal sein, die Sperre für die Eigenkündigung würde so oder so verhängt werden und während einer RDL steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kann somit nur schwer einen Mitwirkungspflichten nachkommen, allerdings wäre man dann ohnehin nicht im Leistungsbezug.

Wenn man dann wieder in den Status "arbeitslos" fehlt und keine Leistungen erhält kann es auch sein das man sich noch zusätzlich in der GKV versichern muss wenn keine Familenversicherung greift.
(OT hatte ich mal, nicht lustig wenn man dann den Zoll an der Backe hat)

Möglich ist es es sicher als "Dauerreservist", das hatten wir schon damals in der AGA in der Schwesterkompanie, da gab es einen Kompanietruppfrüher der quasi immer eine WÜ hatte.

Ich persönlich würde es nicht machen und mir vllt einen neuen AG suchen. Oder mal abwarten, zur Zeit scheint sich es sich ja wegen dem Krieg wieder mehr "Pro Bw" zu drehen, vllt lenkt dann auch der AG des TE weiter ein (auch wenn ein anderer Anlass wünschenswert gewesen wäre)



Daniel77

Vielen Dank für eure Informationen!

Zitat von: 2Cent am 10. Juni 2022, 11:56:53
Ein sicheres Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kündigen um  9 Monate zu zu Üben, wenn sie sonst keine Probleme im Leben haben ist das nun eine gute Möglichkeit sich welche zu machen.

Wie soll es denn dann am 1.7.23 weitergehen?

Ich habe diese Frage bisher von allen gestellt bekommen, denen ich von meinem Vorhaben/angedachten Plan erzählt habe. Ich mache mir ja seit langer Zeit Gedanken dazu und erkläre immer, dass Sicherheit das Eine, jedoch ohne Berufszufriedenheit nix wert ist. Beruf kommt von Berufung. Eine erfüllende und sinnstiftende Arbeit ist ein wichtiger Baustein für Erfolg und ein glückliches und zufriedenes Leben. Nur in einem Job, der im Einklang mit meinen angeborenen Fähigkeiten, Stärken und auch Herzenswünschen steht, kann ich mein Potenzial entfalten und Erfüllung finden.

All das erlange ich nicht allein nur durch ein sicheres Arbeitsverhältnis!

Und die RDL vom 01.09.2022 bis 30.06.2023 dauert 10 Monate.

Vom 01.07.2023 bis 31.08.2023 bin ich ohne Lohn und Brot. Ab 01.09.2023 ist erneut eine 10monatige RDL geplant. So der gemeinsame Plan mit meinem Beorderungstruppenteil. Vorausgesetzt es werden ausreichend Wehrübungstage zugewiesen und der Bedarf besteht weiterhin fort. Das kann mir natürlich niemand garantieren. Vorgeschlagen wurde mir das in einem Gespräch mit meinem S1StOffz und meinem Kommandeur.

Der Lehrgang und die AaP haben das Ziel, die Voraussetzungen für eine Wiedereinstellung zu verbessern. Sollte es möglich sein beides innerhalb der 1. RDL vom 01.09.2022 - 30.06.2023 zu erreichen, stelle ich den Antrag auf Wiedereinstellung. Ich strebe eine Wiedereinstellung als EinsStOffz SK an.

Heute hatte ich ein Gespräch mit einem sehr guten Freund, der selbständiger Unternehmer ist. Er hat mir angeboten mich ab 01.09.2022 für 451 € einzustellen und sofort für den Reservedienst ohne Entgeltfortzahlung freizustellen.

Diese Variante ist für mich natürlich deutlich besser, als mich mit dem Arbeitsamt auseinandersetzen zu müssen!

Zitat von: JLo am 10. Juni 2022, 14:24:33
Zitat von: Thomi35 am 10. Juni 2022, 12:52:06
Mir kommt allerdings die Kündigungsfrist von einem Monat sehr kurz vor

Wie lange arbeitest Du schon im ÖD?

Stand Juni 2022: 4 Jahre und 6 Monate

Demnach habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Ich könnte also zum 30.09.2022, möchte aber zum 31.08.2022 kündigen. Sollte mein AG das nicht akzeptieren, dann beginnt halt alles einen Monat später - also ab 01.10.2022.

F_K

EinsOffz ist doch "nur" eine Eins Verwendung und kein Werdegang ... der Plan ist Spoki ..

Daniel77

Das ist deine Sichtweise. Ich sehe es als Chance für den Wiedereinstieg in den aktiven Dienst der Bundeswehr.

MikeEchoGolf

Reservedienstleistungstage und ATNs helfen nicht bei einer Wiedereinstellung, sondern entscheidend sind die zivilen Qualifikationen (Ausbildung/Studium).

Ralf

ZitatIch strebe eine Wiedereinstellung als EinsStOffz SK an.
Trotzdem bleibt es dabei, dass dieses kein Werdegang ist. Das ist auch keine besondere Qualifikation, das bekommt man, wenn man eine zeitlang auf so einem DP eingesetzt ist und das aber auch erst, wenn man seine Werdegangsaubildung durchlaufen hat.
Eine Wiedereinstellung muss auch in einen Werdegang passen, dafür muss dann ausgebildet sein und ggf. das Alter spielt noch eine Rolle.
Also in welchem Werdegang soll denn eine WE erfolgen und hast du die erforderliche Qualifikation dann während der RDL dazu erlangt?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

2Cent

Zitat von: Daniel77 am 11. Juni 2022, 00:25:36
Das ist deine Sichtweise. Ich sehe es als Chance für den Wiedereinstieg in den aktiven Dienst der Bundeswehr.

Wie Ralf bereits angemerkt hat, hilft ihnen keiner der Lehrgänge,AAPs oder ATNs irgendwie weiter das sie auf diesem Dienstposten einen Wiedereinstieg schaffen, da hilft ihnen auch der Kommandeur nicht weiter, mehr als warme Worte hat der nämlich nicht beim Thema Wiedereinstellung.

Was machen sie den im WorstCase eine oder zwei RDLs gehen, Wiedereinstellung klappt nicht, dann geht es auf einmal nicht mehr mit den RDLs und nu?

Wenn sie wieder rein wollen wenden sie sich an das BAPers und schauen was geht und wo welche Hürde ist die sie vielleicht noch nehmen können, dazu müssen sie aber nicht ihren sicheren Job aufgeben.


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