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Frage zur Pflege Pflichtversicherung/ Vereidigung

Begonnen von Grisu-1909, 20. Juni 2022, 16:47:08

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Grisu-1909

Guten Tag,
ich fange am 04.07. meine GA an in der Laufbahn der FW als SAZ 15. Ich habe alle möglichen unterlagen hierzu durchgesehen konnte aber nichts dazu finden ob die jetzt direkt am ersten Tag benötigt wird oder ob in der GA noch Unterricht dazu gemacht wird, habe da bisher verschiedene Sachen von Kollegen gehört.
Des weiteren habe ich einen vorläufigen Termin zur Vereidigung bekommen. Ist das normal bzw. üblich dass diese nach 3 Wochen direkt am Anfang statt findet oder gibt es unterschiede vom feierlichen Gelöbnis und der Vereidigung?

Schonmal vielen Dank für euer Feedback ^^

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Hallo,

ich trete ebenfalls meinen Dienst zum 04.07 an und habe einen Brief bekommen vor ein paar Tagen in welchem ausdrücklich steht man solle noch warten und keine Pflegeversicherung oder Anwartschaft abschließen da man hierzu noch Infos bekommt.

mfg

Ralf

Ich müsste jetzt suchen, aber ich bin mir sicher, das Thema Pflegeversicherung ist hier schon oft thematisiert worden.
Ja, Vereidigung und feierliches Gelöbnis sind unterschiedliche Dinge.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Die Pflegepflichtversicherung muss nicht am 1. Tag nachgewiesen werden... Aber zeitnah nach der Ernennung zum SaZ.

Zum Thema Anwartschaft... Finden sich hier Hinweise...

Dabei die ggf. vorhandenen Verweise in den Beiträgen beachten!

Denn ob man noch eine Anwartschaft in der privaten KV abschließt, oder freiwilliges Mitglied in der GKV bleibt (als Mitglied ohne Leistungsbezug = Anwartschaft) ... muss man individuell entscheiden.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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